Házi Tájékoztató, 1929. január-március

1929-01-15 [1905]

X /-A Ha a g 15. Január. /Tschech.Tel.Korr.Bureau./ Das tschecho­slovakisch-ungarische gemischte Schiedsgericht begann heute vormittag im Friedenspalast die Verhandlungen Uber vier in der Angelegenheit der tschechoslovakischen Bodenreform überreichten Klagen."Verhandlungsvor­sitzender ist der Frásident des tschechoslovakisch-ungarischen Sehieds­gerichtes, der schweizer Gesandte in Ruhestand, Schreiber. Im Naraen des geklagten tschechoslovakischen Staates begründete als erster Redner Frofessor " Jeze die tschechoslovakischen Einwendungen betreffend die Inkompetenz dieses Gerichtes zur Eutscheidung in den Frager. uber die tschechoslovakische Bodenreform. Professor Jeze betonte in seiner drei­stündigen formvollendeten Rede die tschechoslovakischen Bestrebungen, alle ínternationalen Verpflichtungen zu respektieren. Er hob weiters hervor, dass die Tschecaoslovakei niemandem das Recht gégében habe, uber die tschechoslovakische Bodenreform, welche der tschechoslovakische Staat auf seinem Territórium als suveraner Staat durchführt, zu urteilen. Die tschechoslovakische Bodenreform sei ein ifíerk der sozialen Organisati­on und keineswegs ein Mittel. ungarisches Eigentum zu liquidieren. Der Artikel 250 des Friedensvertrages von Trianon kenne keinen absoluten Schutz des ungarischen Besitzes in der Tschechoslovakei gegenüber etwai­gen legislativen Eingriffen der Tschechoslovakei auch in dem Falle be­deuten, wenn er sich auf alle tschechoslovakischen Einwohner bezöge. Die Tschechoslovakei fordere fair play. Die Tschechoslovakei tue nichts anderes, als was zum Beispiel Frankreich wáhrend der grossen Revolution f etán habe. Der landwirtschaftliche Kleinbesitzstand sei als Grundlage er politischen St ab il i tá t / a n erka nnt worden. Die tschechoslovakische Friedensdelegation /Frankreichs / mit Minister Dr. Benes an der Spitze habe béreits im Jahre 1919 bei der Friednnskonferenz diesen Fragen der Bodenreform ihre volle Aufmerksamkeit gewidmet und insbesondere habe Dr. Benes im August 1919. bei der Friedenskonferenz die schriftliche Ver­sicherung verlangt 3 dass die in der Tschechoslovakei ansássigen Auslán­der selbstverstandíg den tschechoslovakischen Gesetzen ebenso unterwor­fen seien, wie die cigenen Staatsangehörigen. Bekanntlich be-zog sich das Schreiben des Ministers Dr. Benes damals gerade auf die Bodenreform und die . jnit ihr zusammenhángenden Gesetzgebung. Frofessor Diena legte nachmittag als zweiter tschechoslo­vakischer Redner mehrere Teile der tschechoslovakischen These detailliert dar und bescháftigte sich mit dieser besonders eingehend im Hinblick auf das Internationale Recht und die internetionale Rechtssprechung. Um halb sechs Uhr abends begann Dr, V/ien-Claudi mit cinem deutschen - Plaidoyer. Morgen werden die drei Sachwalter Ungarns, Professor Gidel, Brunet und Barthélemy sprechen. /UTKB/ . "

Next

/
Thumbnails
Contents