Az egri püspökség jövedelmeinek 1799. évi összeírása III. - Az egri egyházmegye történetének forrásai 7. (Eger, 2003)
Possessio Harsány
Possessio Harsány pagina 83. Beschreibung und Abschätzung der zum erledigten Erlauer Bißthum gehörigen Harsányer Waldung Die Harsányer Waldung zur Ortschaft Harsány gehörig, bestehet in drey Achttheil schlagbaren Gehölz, worunter sehr viele überständige Bäume zu finden sind, dann in fünf Achttheil guten Nachwachß, und etwas angehenden Gehölze. Die schlagbare Waldgegend ist sehr schitter, und dienet den herrschaftlichen Unterthanen zugleich theils zu urbarial Wiesen, theils aber zur Huttwaide, dann auser den Brachfeldern, und Walde haben die Unterthanen fast gar keine Waide. Die angehende, und im Nachwachß begriefene Waldstrecke ist an einigen Orten auch sehr schitter, und wird daselbst für Seiten der Herrschaft gemähet, welche Waldwiesen aber laut Aussage des daigen Herrn ofrichters in der Conscription schon angegeben worden sind. Dieser Wald bestehet übrigens in zwey Drittheil Weiseichen, ein Drittheil Steineichen, Wassereichen, und zarnischen, und das abgehende weiseichen Gehölz kann mit der zeit mehrere gute Baustämme ergeben. Jene Waldung enthaltet vermög geometrischer Berechnung im Umfang 1678 Joche, jedes per 1600 qadrat Klafter gerechnet. Die Schlagbarkeit erheischet Jahre 70 und auf jedwedes Joch können nur angenohmen werden 3schuigen harten Brennholzes Klafter 18. Für eine Klafter Brennholzes ist nach local pagina 84. Umständen der innerliche Holzwerth bestimmet worden in 1 Rf. 36 x. Die Harsányer Gemeinde geniesset aus sothaner Waldung laut Urbárium die freye Holznutzung, weil selber aber zu ihrer Brennholz Bedürfniß nur das dürre Gehölz, dann das äst und Gipfelholz in Holzschlägen, wie auch die zum Klafterholz unanwendbare Stöcke zugelassen werden müssen, und für derley Gehölz oben nichts aufgerechnet wurde, so kann auch diesfalls wegen des Brennholzgenusses nichts abgeschlagen werden. Hingegen aber muß die Herrschaft sowohl der Harsányer, als auch der KeresztesPüspökier Gemeinde das benöthigte Bauholz unentgeldlich verabfolgrn, welches nach ein 40. jährigen Durchschnitt bei der Harsányer Gemeinde jährlich 50, bei der KeresztesPüspökier aber 20 Klafter Brennholzes betraget, welche 70 Klafter alsdann von der alljährlichen Brennholz Erträgniß in Abschlag zu bringen sind. Die Eichelmaßtung hat der Herrschaft laut Rechnungs Extract durch 9. Jahre insammen eingetragen von Unterthans- und Herrschaftlichen Borsten Vieh 321 Rf. 10 x. kommen mithin auf Ein Jahr anzurechnen 35 Rf. 41 x. Signatum Harsány den 26ten Juny 1799. Karl Ferschin mp. Diosgyörer Waldmeister L. S. 59