Debrecen város magisztrátusának jegyzőkönyvei 1623/1625 - Hajdú-Bihar Megyei Levéltár forráskiadványai 41. (Debrecen, 2010)

können Gradmesser aufgespeichertes Reichtum, beträtliche Industrie und blühendes Handels betrachten. Die Rechtspflege hat nach Vorschriften des Rechts von Buda funktioniert. Gewohnheitsrecht hatte wichtige Rolle, die Entscheidungen der Richter hat am allermeisten beeinflusst. Von Verbrechen trifft man sich am häufigsten mit der Verleumdung. Aber die prozessführenden Parteien sind oft vom Richter übereingekommen, so ist nicht drangekommen, dass man den Beschuldigten aus der Stadt verstreibt oder seine Zunge schneidet aus. Körperverletzungen wegen der Prügeleien waren gewöhnlich, aber Zahl mit Schädigungen verbundenen Sachen war wesentlich größer. In den meisten Schädigungssachen hat man wegen Verlorengehen lassen oder Verletzungen der wertvolle Tiere Prozess geführt, das verweist auf wirtschaftliche Richtung von Debrezin. Das Diebstahl wurde sehr streng bestraft: man wurde zum Galgen vemrteilt. Neben dem Diebstahl ist der Ehebmch und Unkeuschheit in der größeren Zahl vorgekommen, man trifft sich mit Zauberkunst und Magie, aber mit Hexen nicht. Die Strafen sind mal zu gelind, mal zu streng, die mittelalterliche Rechtungleichheit spiegeln. Im allgemeine hat sich nüchterne Mäßigkeit des Magistrats in Strafsachen geltend gemacht: wer hat sich zuerst sündigt, er hat gelinden Urteilspruch bekommen. Die Debreziner Richter haben darauf hinarbeitet, dass prozessführende Parteien den Urteilspruch annehmen. Es ist dem Entgegengesetzte vorgekommen, wann der verurteilte konnte sich Berufung eingelegt. Die Stadt hat staatsrechtlich zu Siebenbürgen gehört, darauf verweist das, dass der siebenblirgischer Fürst in der Austragung der Streitfragen geholfen hat. Die Protokolle sind auch linguistisch interessante: sowohl in der Formulierung, als auch im Gebrauch der Ausdrücke trifft man sich mit einer gewählter, früher Sprache. Mit Ausnahme das Jahr 1624 kann man mit Einziehungen verbundenen Einschreibungen kaum lesen. Die Mehrzahl der Einwanderer war Leibeigene, die sind wegen der Doppelbesteuerung gegen geschützte Städte, zum Beispiel gegen Debrezin geflohen. Die Notare haben fast immer den Ursprungsort und früheren, rechtlichen Zustand aufgezeichnet, aber Haftung gegen Gutsherrn nicht. Neben den Leibeigenen sind auch Adligen in die Stadt eingezogen, wahr nicht in der großen Zahl. Bei Ursprungsmitteilung haben wir weiterhin die vergangene Rede und die gegenwärtige 10

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