Debrecen város magisztrátusának jegyzőkönyvei 1597-1598 - Hajdú-Bihar Megyei Levéltár forráskiadványai 34. (Debrecen, 2002)
Auszug Während des fünfzehnjährigen Krieges (1591-1609) belagerten die türkischen Truppen vergebens die Stadt Nagyvárad (Großwardein), die zum Fürstentum von Siebenbürgen gehörte. Auch in den Stadtprotokollen schreibt man von diesem Ereignis. (1598: 360/ l.reg.) Teils als bewaffnete, kriegerische Bevölkerung teils mit ihrer ursprünglichen Beschäftigung als Viehtreiber werden in den Protokollen auch die Heiducken erwähnt, die später in der Politik eine bedeutende Rolle bekamen. (1597: 282/5.reg.) Für die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit von Marktflecken kann als eine typische Angelegenheit angesehen werden, als der Gemeindeschulze von einem Advokaten vor dem Gericht beleidigend mit dem türkischen Titel „Aga" angeredet wurde. Daraufhin wurde ihm der Schulze für die Dauer seiner Dienstzeit ein Berufsverbot auferlegt. Nachdem der Schulze sein Amt abgelegt hatte, wurde das Verbot durch den Stadtrat erneut behandelt, wobei die frühere Entscheidung bekräftigt wurde. (1598:431/3., 437/8., 433/1. reg.) Mehr Angaben als in den vorhergehenden Jahren gibt es darüber, wie man in den Marktflecken der Gemeinschaft der Stadtbürger zugelassen werden konnte. (1597:309/ 4., 1598:467/3., 497/9., 505/12. reg.) Aufgrund mehrerer Angaben kann man darauf schließen, dass es am Ende des 16. Jahrhunderts einen Unterschied zwischen denen, die von adeligen Freiheitsrechten Gebrauch machen, und den einfachen Marktfleckenbürgern gab, was auch anhand des zum Namen gefügten Adjektivs ersichtlich wird. Bezüglich der adeligen Stadtbewohner wird jedoch seitens des Magistrates sein Gerichtsstand sorgsam gehütet, der ihm 1582 und 1584 durch fürstliche Privilegienurkunden zugesichert wurde. (1598:558/10. reg.) Für den zweiten Gemeindenolar, der 1597 bestellt wurde, kennen wir auch seinen Namen. (1597: 268/1. reg.)