Debrecen város magistratusának jegyzőkönyvei 1593-1594 - Hajdú-Bihar Megyei Levéltár forráskiadványai 32. (Debrecen, 2000)

keine Anhaltspunkte, es steht jedoch außer Zweifel, dass die aufgeführten Personen in der Mehrzahl der Schicht der Wohlhabenden, d.h. der Patrizier angehörten. Auch jene sechs Personen pro Amstbezirk stammen aus dieser Schicht, die am Neujahrstag für die Verwaltung und Rechtssprechung verantwortlich sind, sie werden als Geschworene (jurati assessores) bezeichnet. Dieses Gremium kommt, nach der Eintragung im Protokoll, aufgrund einer Wahl zustande. Der Wahlordnung entsprechend folgt darauf der Notar (publicus nótárius) und die anderen Amtsträger, zusammengefasst unter der Bezeichnung magistratus. Die zwei Archivare (conservator) waren nicht nur für die Urkunden, die die Rechte der Stadt sicherten, zuständig, sondern, wie es einigermassen belegt ist, verwalteten sie auch schon die Einnahmen. Die gewählten Hauptamtsträger des Magistrats (je eine Person pro Amtsbezirk) waren Senatoren. Die Einkünfte der Stadt stammten aus zwei Quellen: aus dem Weinausschank und aus dem Marktzoll. Das Einkommen aus dem Weinausschank verteilte sich zwischen der Stadtgemeinschaft und der niederen Verwaltungsorganisation, den sog. sechs Straßen. Deshalb hatte man zwei Weinrichter, der eine war vom Rathaus, der andere "von Seiten der Straßen". Die zwei Marktrichter kamen auch aus den Reihen der Senatoren, genauso wie die zwei Beamten, die über das Haus der Armen und über das Krankenhaus die Aufsicht hatten (magister hospitalis seu nosocomii). Zwei Jahre früher wurden auch die Bierrichter (judices cerevisiae) zum ersten Mal erwähnt, von ihnen waren auch zwei in Amt. Es kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden, ob die Liste der Senatoren auch eine gewisse Rangordnung bedeutete oder nicht, wie es später im 17. Jahrhundert schon der Fall war, weil die Liste aus den zwei Jahren äußerst unterschiedlich ist. Fest steht allerdings, dass sich die persönliche Zusammensetzung der Liste aus einem unbekannten Grund (z.B. wegen Lücke in der Eintragung oder wegen Todesfall) stark verändert hat. Von den Senatoren des Jahres 1593 fehlen im Jahre 1594 11 Namen aus dem oberen Amtsbezirk und 18 aus dem niederen Amtsbezirk, d.h. 33 bzw. 55 Prozent. Selbst wenn der Vermögenszustand aller Senatoren auch nicht bekannt ist, es kann doch mit Sicherheit behauptet werden, dass der Vorstand der Stadt im Jahre 1594, István Duskás und der Notar János Deák von Debrecen die wohlhabendsten Bürger der Stadt waren (1594 reg. 611/21). Johannes Literátus de Debrecen hatte Adelsrechte, so dass er sich mit Recht als einen Adeligen bezeichnete. In diesen Jahren kam es zu einer scharfen Auseinandersetzung zwischen dem Magistrat der Stadt und den Adeligen, die in die Stadt gezogen sind, der Grund dafür war die Rechtssprechung des Senats über den Adeligen. Die Diskussion wurde von dem siebenbürgischen Fürsten entschieden, er hat die adeligen Einwohner verpflichtet, in ihren Prozessen gegen die Bürger die Zuständigkeit der Debrecener Geschworenen zu erkennen. István Duskás war im Jahre 1586 Senator, seine Familie gehörte seit Jahrzehnten zu der Schicht der Patrizier. Auch in den nächsten Jahren war er Senator, im Jahre 1591 Weinrichter (1573: reg. 357/3, 1586: 3, 1587: 80, 1590: 209/2, 1591: 252/2, 253/1). Dem Notar János Deák verdanken wir den ersten Bericht über die Angelegenheiten, die vor dem Rat der Stadt behandelt und schriftlich aufgezeichnet wurden, d. h. den Bericht über die Entstehung der Protokolle. Wie aus den Protokollen hervorgeht, war er nicht nur als Notar sondern auch als Anwalt tätig. Seine Frau Katalin Fodor war eine Krämerin, die manchmal für erhebliche Summen Prozesse führte (vgl. das Namenverzeichnis des Jahres 1594 sowie reg. 75/4).

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