Katonai tábortól a mezővárosig - Hajdú-Bihar Megyei Levéltár forráskiadványai 31. (Debrecen, 1999)

Einleitung Die Reiter- und Fußtruppe der Haiducken, die in dem Krieg 1603-1606 die größte militärische Kraft ausmachten, bekamen von dem kriegsführenden siebenbürgischen Fürsten István Bocskai, zur Förderung ihrer Niederlassung 5 bevölkerte und 2 unbevölkerte Dörfer, sowie einen Marktflecken unter der Grenzburg Kálló. Der Fürst starb vor der Friedensschließung, so daß die Ansiedlung nicht nach seinem Plan vor sich gehen konnte. Zur Beruhigung der ein halbes Jahrzehnt andauernden Unruhen (der zwei Haiduckenauf stände) erhielten diese im Jahre 1608 durch eine Vereinbarung das Kirchengut des Erlauer Kapitels bis zu der Siedlung Polgár hin, im Jahre 1613 das Dorf Böszörmeny für den Marktflecken Kálló. Die Rechtsstellung der sechs Dörfer, in denen die Haiducken sich endgültig niederließen, wurde in einer Urkunde geregelt, die 1613 von dem ungarischen König Matthias II. erlassen wurde. Die Haiducken, die sich dort niederließen, erhielten ein Besitzrecht auf die Dörfer Nánás, Hatház, Vámospércs, Szoboszló, Böszörmeny und Polgár, im Jahre 1616 wurden diese sechs Dörfer mit einem siebenten ergänzt. Die von Ferdinand II. ausgestellte Urkunde verpflichtete die Bewohner dieser sechs - später sieben - Orte zu einem ständigen persönlichen Waffendienst, dem die Haiducken auf Pferd oder als Fußtruppe 2 Monate lang auf eigene Kosten nachkommen mußten, nach den zwei Monaten mußten sie den Dienst gegen Sold für die als nötig bestimmte Zeit leisten. Ihre Obrigkeit war der Hauptmann in Kaschau, der für die Verteidigung des königlichen Gebietes verantwortlich war, unmittelbar waren sie aber den Befehlshabern der Burgen Tokaj, Kálló und Szatmár unterstellt. Gegen die Gerichtsurteile erster Instanz konnte man bei dem Kaschauer Kriegsrichter Berufung einlegen. Die Haiduckenstädte waren von Gräben umgebene Festungen. Ihre Einwohner lebten genauso wie die militärischen Wachposten der Grenzburgen, d.h. nach einer Kriegsordnung. Für die Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten der Einwohner, die sozial damals schon ziemlich gemischte Zusammensetzung aufwiesen, war der Kapitän zuständig. Der Kapitän wurde von der communitas der privilegierten Haiducken gewählt, ihm standen 12 Geschworenen bei, die er sich selbst ausgewählt hatte. Die Städte hatten je einen schriftkundigen Notar, der auch über elementare Rechtskenntnisse verfügte.

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