Debrecen város magistratusának jegyzőkönyvei 1575 - Hajdú-Bihar Megyei Levéltár forráskiadványai 24. (Debrecen, 1994)
Der bedeutendste Faktor in der Entwicklung der Stadt war - wie auch in den vorangehenden Jahren - der Handel. Ein Hinweis auf den Auslandshandel ist der in den Aufzeichnungen oft auftauchende Name der Stadt Waitzen, einer Station auf dem Wege Richtung Westen, wo man Dreissigstzoll zahlan musste bzw. des mit Neuhausel benachbarten Dorfes Janthó-puszta, durch das der Weg der Viehhändler führte. Es gibt Daten über den Verkauf von zwanzig - vermutlich orientalischen - Teppichen, von Messern, Safran und Zinn. Es gibt Hinweise auf das Bestehen von Handelsgessellschaften. Die Aufzeichnungen berichten über einen fortan bestehenden Handelskontakt zwischen den Debrecener und Wiener bzw. Nürnberger Handlern. Auf die Verteilung der Verkaufsstande auf eine uralte Weise der Losung (nyílvetés) weist eine Affäre mit dem Fürsten hin. Durch die Genehmigung eines standigen Marktstandes rief der Fürst den Protest der Debrecener hervor. Dann nahm der Fürst diese Genehmigung zurück, er wollte ja mit ihnen nicht in Handel geraten. Branntweinhandler gab es damals allem Anschein nach noch nicht. Für alle, die eine bestimmte Portion vom Trester der Stadt mitverarbeitet haben, wurde der Handel mit Branntwein gestattet. Die Wirtschaft von Debrecen basierte auf den Ackerfeldern, einischliesslich der Felder von Szovát und Hegyes, die durch Losung verteilt worden sind. Man berichtet über eine Wiese, wo das Weiden verboten war. Wein - und Obstgarten innerhalb des Stadtgebietes gab es in der Szent-Miklós-Strasse und am Wasserfluss Tócó. Diese Garten konnten im Gegensatz zu den Garten hinten den Hausern verkauft werden. In diesem Jahr wurde das Haus des Theologen Péter Méliusz Juhász von der Stadt für die Kirchengemeinde gekauft. Die Aufzeichnungen über das diplomatische Entsenden von Boten nach Ober-Ungarn und nach Konstantinopel weisen auf das Pflegen der Beziehungen zu dem königlichen Ungarn bzw. den Türken hin. Man berichtet in dem Jahr über viele Gerichtsprozesse. Die Bestrafung des Ehebruches bzw. der Hurerei war je nach konkreten Fall unterschiedlich. In einem Fall vurde es in Ermessen des Ehemanns gestellt, auf welche Weise die Schuldige bestraft werden soll, aber in einem anderen Fall mussten beide mit dem Leben büssen. Für Diebstahl wurde man ziemlich streng bestraft, und zwar zum Galgen verurteilt. Am strangsten wurde aber die Frau bestraft, die für Vergiftung noch am gleichen Tag zum Feuertod verurteilt wurde. Die Spuren der luxuriösen Lebensführung konnten in der Stadt, wenn auch nur massig, entdeckt werden: Jungfernkranze, silberne Schalen, silberne Nadeln, silberne und goldene Ringe werden in den Verzeichnungen erwähnt. Unter den Einrichtungsgegenstanden sind Stühle, Tische, Zinnschalen aufgezeichnet, die uns trotz ihrer Bescheidenheit über einen gewissen bürgerlichen Geschmack berichten.