Források és ritkaságok a Győri színjátszás történetéből a 17. század elejétől 1849-ig I. - Városi Levéltári Füzetek 9/2007 (Győr, 2007)

II. korszak - Német és magyar színjátszók együttélése, színház átalakítása [1812-1839]

fremde durchreißende Künstler, welche in oder ausser dem Theater auf dem städtischen Grund ihre Vorstellungen oder Künste geben, oder zeigen wollen, und mit bey Stim[m]ung des Theater Unternehmers, die magistratual oder obrigkeitliche Erlaubniß erhalten würden, mit den Theater Unternehmer sich bevor abfinden und die Zahlung nach der Uibereinkunft an den Pächter leisten müssen, überhaupt aber hat Pachtnehmer die zwischen der Pachtungs Zeit einfallende Normal Tage als: Ostersontag, 134 Pfingst Sontag, Fromleichnams­Tag, dem Tag des Heilig Königs Stephan, endlichen dem Tag dem Maria Geburts Tag genau zu beobachten und keine theatralische Spiele zu geben. Zweytens. Verpflichtet sich Franz Kröning als dieseitiger Theater Pächter einem in 150 fl. W. W. bestim[m]ten Arenda, und war 50 fl. bey Unterfertigung dieses Contractes die andern 100 fl. W. W. aber zur tilgung des von obiger Sum[m]a erübrigten Zinsens samt der in 20 f. C. Münz bestehender Jährlichen Feuer Assecurations Gebühr mit Ende July tfiesem] J[ahr] denen Herren bestellten, Theater Inspectorn unvorzüglich zu entrichten. Drittens. Gleich wie der Pächter die Theater Einrichtung und Effeten 135 mittels abfassenden Inventarii zu übernehmen hat, eben also verbindet sich derselbe solche nicht allein in guten Stande zu erhalten, sondern auch nach Verfließung der Pachtungs-Zeit in guten Stande zurück zu geben. Viertens: Die Gebäude Reparationen werden durch die königliche] Frey Stadt Raab bestritten, jedoch in Ansehung der durch den Theater Unternehmer allfällig anschaffenden Decorationen hat die Stadt auch keinen Fall einem Ersatz oder Vergüttung zu leisten. Fünftens: Dem städtischen Promenade Pächter oder seinen Untergebenen wird der Theater Unternehmer zu lassen das gefrorne und derley gerüchste, in dem Theater dem Publico frey abzureichen. Sechstens: 136 Gleich wie Theater Unternehmer sich verpflichtet deutsche censurirte gute Lust, Schau-Trauer-Spiele Melodram[m]en dann Singspiele, und Opern aufzuführen, und auf die Moralität der Schauspieler Gesellschaft ein besonderes Augenmerk zu haben, eben also wird es auf keinen Fall zugelassen, das während dem Spiele oder der abhaltenden Probe auf das innere des Theaters Leute, besonders junge Menschen zu gelassen werden sollen. Javított szó, a beazonosítása a hasonló szövegű korábbi és későbbi bérleti szerződések alapján. Ld.: Nr. 21., 24. 135 . Minden bizonnyal tollhiba: Effecten. Javított szó.

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