Handels- und Gewerbs- Almanach 1842
Handels- und Gewerbs-Almanach 1842. - II. Theil - K. K. priv. erste österr. Dampfschifffahrt
Königl. baierisch - wttrtembergische Dampfschifffahrts-Gesellschaft. Da die Schiffe der k. k. österreichischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft mit jenen der königl. baierisch-wür- tembergischen Gesellschaft sowohl bei der Thal-als Bergfahrt in direkter Verbindung stehen, so fügen wir noch folgende gedrängte Auseinandersezung der k. baierisch-wür- tembergischen Dampfschifffahrt zu: ^ Die Reise von Wien nach Negensburg aufwärts dauert 4 Tage — jene von Regensburg nach Wien abwärts 2 Tage. Das Ausschiffen der Reisenden und ihrer Effecten auf den Zwischen - Stationen geschieht auf Kosten der Gesellschaft. Kinder bis zum Alter von 10 Jahren zahlen auf beiden Pläzen nur die Hälfte des Preises. Jeder Reisende hat 60 Pf. eigenes Gepäck frei — Kinder dagegen nur 30 Pf. Das Gepäck der Reisenden muß mit deren Namen und dem Bestimmungsorte deutlich gezeichnet sein; es wird auf Anordnung des Conducteurs an geschüzte Orte gelegt, doch hat jeder Reisende für die Wiederabnahme selbst zu sorgen. Diejenigen Reisenden, welche die österreichische Grenze überschreiten, müssen auf ausdrückliche Vorschriften der Mautbehörden ihre Effecten in eine Consignation eintragen, wozu sie die gedruckten Formulare in den Bureaur, wo sie sich einschreiben lassen, unentgeldlich erhalten. Kranke können nur dann an Bord der Schiffe ausgenommen werden, wenn sie den darüber bestehenden Vorschriften, die in den Bureaur einzusehen sind. Genüge geleistet haben. Nur auf dem zweiten Plaze und auf dem Verdecke darf geraucht werden, und auch da nur aus geschlossenen Pfeifen. Hunde müssen jedenfalls nach Anweisung des Capitäns oder Conducteurs auf dem Verdecke angebunden werden. Hinsichtlich der Waaren besteht eine eigene Classification, so wie eine eigene Preisbestimmung nach der Reichs- Währung in 24Guldcnfuß; hievon nur folgender Auszug: