Handels- und Gewerbs- Almanach 1842
Handels- und Gewerbs-Almanach 1842. - II. Theil - Allgemeine wechselseitige Kapitalien- und Renten-Versicherungs-Anstalt
— 148 — frei, geeignete Vorschläge zur Abänderung oder Verbesserung der Statuten zu machen, welche der Ausschuß in Verbindung mit dem Directorium berathen, und in einer einzuberufenden General-Versammlung zur Abstimmung vorlegen wird. Der hiernach durch die Stimmenmehrheit sich ergebende Beschluß wird der allerhöchsten Sanktion Sr. Majestät vorgelegt. E»» Anmerkung. Seine Majestät haben allergnädigst zu befehlen geruht, daß die k. k. n. ö. Landesregierung die Anstalt überwache, und zu diesem Ende einen landesfürftlichen Commissär bestellt. Weiters fanden sich Se. k. k. Majestät allergnädigst bewogen, der Anstalt die Eremtion von dem landesfürstlichen Heimfallsrechte und von der Erbsteuer zu bewilligen, und ferner zu gestatten, daß für jene Individuen, welche aus dieser Versicherungs-Anstalt in was immer für einer Art Bezüge zu erhalten haben, die Pensionsfähigkeit aus den öffentlichen Fonds, in so ferne sie ihnen nach den Ge- sezen, ohne Rücksicht auf jene Bezüge, sonst zustehen würde, unbeschränkt erhalten werde.