Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1875. (Budapest, 1875)

Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden und Rechtsgeschäft

Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden und Rechtsgeschäfte. ____________3 fl. kr fl. kr nä hme des Zollverfahrens erforderlich sind, um die Bewilligung zur Errichtung oder Erweite­rung, zur Vertauschung, Verwandlung oder Ver­schuldung eines Fideicommisses, vom 1. Bogen Eiugaben um Intabulatiou, Pränotation oder Lö schung in den öffentlichen Büchern, vom 1. Bo gen, bei einem Werthe bis 50 fl...................... bei einem Werthe von 50 bis 100 fl. . . . bei einem Werthe über 100 fl......................... — um Eintragung der bestehenden oder geänderten Firma oder eines Gesellschaftsvertrages, dann Protokollirung von Filialniederlagen, vom 1. Bog. — um Eintragung der Procura für jeden Berechtigten (— der Liquidation............................................ — Appellations- und Revisiousanmeldungen, dann Recurse, s. Anmeldungen und Recurs e — ausserordentliche Gnadengesuche im Verfahren wegen Gefällsübertretungen, pr. Bogen . . — geschieht jedoch eine Vorstellung in offentli c h e n Angelegenheiten und enthält sie nicht blos das Einschreiten in einer Privatsache, stem­pelfrei. Stempelfrei sind alle jene Eingaben welche Jemand macht, um einen öffentlichen Schaden abzuwenden, dann über solche Hand- lnngen oder Unterlassungen, deren Bestrafung nach den bestehenden Gesetzen im öffentlichen Interesse stattfindet; Petitionen, insofern es sich darin nicht um das Interesse einer Einzeln­person handelt; Eingaben in Armensachen, in Schuldsachen, im Streitverfahren für Anne, Ein­gaben der von Amtswegen bestellten Vertreter um die Gebührenbefreiung, deren Vormerkung, Zufristung oder Abschreibung, oder um Enthe­bung von der Vertretung, Eingaben, mit denen Rechnungen über Auslagen überreicht werden, welche für den Staat oder öffentliche Anstalten bestritten worden sind, um Ersatz eines Schadens, dessen Vergütung dem Staate oder der Gemeinde obliegt; Eingaben der Beschuldigten oder Haf­tenden im Streitverfahren, oder Beschwerden über die Beschaffenheit des persönlichen Beneh­mens von Amtspersonen, ebenso die Schriften oder Aeusserungen dieser beschuldigten Perso­nen, insofern sie blos die Rechtfertigung ihres Benehmens oder die Bitte um Schutz oder Ge- nugthuung zum Gegenstände haben;im Verfah­ren wegen Auflösung des Ehebandes aus einem jener im bürgerlichen Gesetzbuche angegebenen Ehehindemisse, um Erläuterung vonAmtsperso nen über die Bemänglung der von ihnen geleg­ten Rechnungen, die Gesuche derselben um Er­läuterungsfristen und um Entscheidung der Ad­ministrativbehörden über die Rechnung bemäng- lung, solche, welche zum Behufe der Steuerbe­messung eingebracht werden; Erklärungen, An­sagen, Urkunden u. s. w. im Zoll-, Verzehrungs­steuer- oder kontrolpflichtigen Verfahren, jene, welche als Reklamation innerhalb der gesetzli­chen Frist, rücksichtlich des Inhaltes der Listen, zur Bestimmung des Wahlrechtes oder persön­licher Leistungen an den Staat, Jurisdiktionen, Gemeinden, z. B. zum Militärdienst, zum Amte eines Geschwornen u. dgl. eingebracht werden, an k. k. Consulate und Gesandtschaften im Aus­land, wenn sie an dieselben nicht von einem im stempelpflichtigen Inlande befindlichen Staats­bürger dieses Landes gerichtet werden, an die Verwaltungsbehörden und Aemter der Posten — oder der Staatseisenbahnen oder Telegraphen, an Aerarialfabriken, Eingaben bei Abhandlung \ von Verlassenschaften, wenn der Gesammtnach lass ohne Abzug der Schulden 25 fl. nicht über­1 ­steigt; Eingaben derPupillar- undCurateltabellen von Seite der Vormünder und Curatoren; endlich bezüglich der Grandentlastung, und an die Ge­meinden, Gemeindevertreter oder an die von den Gemeinden bestellten Aemter und Anstalten, wenn sie privatrechtliche Beziehungen zwischen dem Gesuchsteller und der Gemeinde oder den Ge­meindeanstalten betreffen. — Eingaben um Er- theilung von Reiseurkunden und Heimathscheinen und Waffenpässe sind stempelfrei. Eintragungen des Eigenthumsrechtes,Fruchtgenus­ses oder Gebrauchsrechtes einer unbeweglichen Sache, wenn vom Rechtsgeschäfte bereits die Ge­bühr für dieVermögensübertragung gezahlt wurde, gebührenfrei; sonst V2 %. — Für die Ein­tragung anderer dinglicher Rechte, wenn der Gegenstand schätzbar und mehr als]100|fl.^wertli ist, i/2°l0, sonst gebührenfrei. Empfangsbestätigung an die Verpflichteten zum Beweise erfüllter Verbindlichkeit oder überhaupt über den Empfang einer ' in das Eigenthum des Empfängers oder Desjenigen, in dessen Namen der Empfang bestätigt wird, übergegangenen Sache, bei schätzbaren Sachenmach dem Werthe, Scala I. Empfangsbestätigung über Beträge unter 2 fl. oder Sachen im Werthe unter 2 fl. stempelfrci. Extabulationen, gebührenfrei. Extabulations-Gesuch, vom 1. Bogen, wenn der Werth nicht 50 fl. übersteigt .................... bei e inem Werthe von 50 bis 100 fl. . . bei einem Werhe über 100 fl...................... Ex tracte (Grundbuchs-, Landtafcl, Depositen) pr. Bg. Fahrkarten (Personen-) bei einem Fahrpreise bis 50 kr., pr. Stück...................................... bei einem höheren Fahrpreise für je 50 kr. des Fahrpreises 1 kr., jedoch nie mehr als 15 kr. pr. St. Strassenb. bei einem Fahrpreis bis 20 kr. pr. St. Passionen zur Bemessung von Abgaben sowohl an den Staat oder an Gemeinden, direkten und in­direkten, stempelfrei. Frachtbriefe, pr. Stück ... .... Frachtkarten, Conossamente der Seeschiffer, Lade­scheine, Lagerscheine, Warrants, pr. Stück . — alle anderen pr. Stück.................................. — jede Uebertragung auf denselben .... Gesellschaftsverträge: a) wenn die Gesellschafter nur ihre Mühe zu einem Zwecke, dessen Gegenstand nicht schon in einer schätzbaren Sache besteht, vereinigen, vom 1. Bogen..................................................... b) zu einem Zwecke, der einen Vortheil für die Gesellschafter selbst nicht zum Gegenstände hat, vom 1. Bogen................................... c) wenn sie ihre Mühe und ihre Sache vereinen, bei Aktiengesellschaften und Commanditege Seilschaften nach Scala HI. — in allen anderen Fällen nach Scala H., jedoch nicht weniger als vom 1. Bogen .... Giri, stempelfrei, auch wenn die Wechsel als Bei­lage verwendet werden. Handels- und Industriebücher: a) Die Conto-corrente- und Saldo-Contobücher der Kaufleute, Fabrikanten u. Industriellen, pr. Bog. b) Ueber den Handel oder irgend welch Gewerbe geführte folgende Bücher: Journal, Strazza oder Gewölbebuch, das Kassebuch, Primanote, Fakturenbuch, Ein- und Verkaufsbuch, Maga­: zinsbuch, ferner das Inventar, das Bilanzbuch, ohne Rücksicht, ob diese brochirt oder gebun­vden sind, oder ob diese aus losen Bogen be­stehen, pr. Bogen....................................... Ha ndels- und Gewerbs-Correspondeuz, wenn sie 1* 25 Ol Ü1 I

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