Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1875. (Budapest, 1875)
Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden und Rechtsgeschäft
Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden und Rechtsgeschäfte. ____________3 fl. kr fl. kr nä hme des Zollverfahrens erforderlich sind, um die Bewilligung zur Errichtung oder Erweiterung, zur Vertauschung, Verwandlung oder Verschuldung eines Fideicommisses, vom 1. Bogen Eiugaben um Intabulatiou, Pränotation oder Lö schung in den öffentlichen Büchern, vom 1. Bo gen, bei einem Werthe bis 50 fl...................... bei einem Werthe von 50 bis 100 fl. . . . bei einem Werthe über 100 fl......................... — um Eintragung der bestehenden oder geänderten Firma oder eines Gesellschaftsvertrages, dann Protokollirung von Filialniederlagen, vom 1. Bog. — um Eintragung der Procura für jeden Berechtigten (— der Liquidation............................................ — Appellations- und Revisiousanmeldungen, dann Recurse, s. Anmeldungen und Recurs e — ausserordentliche Gnadengesuche im Verfahren wegen Gefällsübertretungen, pr. Bogen . . — geschieht jedoch eine Vorstellung in offentli c h e n Angelegenheiten und enthält sie nicht blos das Einschreiten in einer Privatsache, stempelfrei. Stempelfrei sind alle jene Eingaben welche Jemand macht, um einen öffentlichen Schaden abzuwenden, dann über solche Hand- lnngen oder Unterlassungen, deren Bestrafung nach den bestehenden Gesetzen im öffentlichen Interesse stattfindet; Petitionen, insofern es sich darin nicht um das Interesse einer Einzelnperson handelt; Eingaben in Armensachen, in Schuldsachen, im Streitverfahren für Anne, Eingaben der von Amtswegen bestellten Vertreter um die Gebührenbefreiung, deren Vormerkung, Zufristung oder Abschreibung, oder um Enthebung von der Vertretung, Eingaben, mit denen Rechnungen über Auslagen überreicht werden, welche für den Staat oder öffentliche Anstalten bestritten worden sind, um Ersatz eines Schadens, dessen Vergütung dem Staate oder der Gemeinde obliegt; Eingaben der Beschuldigten oder Haftenden im Streitverfahren, oder Beschwerden über die Beschaffenheit des persönlichen Benehmens von Amtspersonen, ebenso die Schriften oder Aeusserungen dieser beschuldigten Personen, insofern sie blos die Rechtfertigung ihres Benehmens oder die Bitte um Schutz oder Ge- nugthuung zum Gegenstände haben;im Verfahren wegen Auflösung des Ehebandes aus einem jener im bürgerlichen Gesetzbuche angegebenen Ehehindemisse, um Erläuterung vonAmtsperso nen über die Bemänglung der von ihnen gelegten Rechnungen, die Gesuche derselben um Erläuterungsfristen und um Entscheidung der Administrativbehörden über die Rechnung bemäng- lung, solche, welche zum Behufe der Steuerbemessung eingebracht werden; Erklärungen, Ansagen, Urkunden u. s. w. im Zoll-, Verzehrungssteuer- oder kontrolpflichtigen Verfahren, jene, welche als Reklamation innerhalb der gesetzlichen Frist, rücksichtlich des Inhaltes der Listen, zur Bestimmung des Wahlrechtes oder persönlicher Leistungen an den Staat, Jurisdiktionen, Gemeinden, z. B. zum Militärdienst, zum Amte eines Geschwornen u. dgl. eingebracht werden, an k. k. Consulate und Gesandtschaften im Ausland, wenn sie an dieselben nicht von einem im stempelpflichtigen Inlande befindlichen Staatsbürger dieses Landes gerichtet werden, an die Verwaltungsbehörden und Aemter der Posten — oder der Staatseisenbahnen oder Telegraphen, an Aerarialfabriken, Eingaben bei Abhandlung \ von Verlassenschaften, wenn der Gesammtnach lass ohne Abzug der Schulden 25 fl. nicht über1 steigt; Eingaben derPupillar- undCurateltabellen von Seite der Vormünder und Curatoren; endlich bezüglich der Grandentlastung, und an die Gemeinden, Gemeindevertreter oder an die von den Gemeinden bestellten Aemter und Anstalten, wenn sie privatrechtliche Beziehungen zwischen dem Gesuchsteller und der Gemeinde oder den Gemeindeanstalten betreffen. — Eingaben um Er- theilung von Reiseurkunden und Heimathscheinen und Waffenpässe sind stempelfrei. Eintragungen des Eigenthumsrechtes,Fruchtgenusses oder Gebrauchsrechtes einer unbeweglichen Sache, wenn vom Rechtsgeschäfte bereits die Gebühr für dieVermögensübertragung gezahlt wurde, gebührenfrei; sonst V2 %. — Für die Eintragung anderer dinglicher Rechte, wenn der Gegenstand schätzbar und mehr als]100|fl.^wertli ist, i/2°l0, sonst gebührenfrei. Empfangsbestätigung an die Verpflichteten zum Beweise erfüllter Verbindlichkeit oder überhaupt über den Empfang einer ' in das Eigenthum des Empfängers oder Desjenigen, in dessen Namen der Empfang bestätigt wird, übergegangenen Sache, bei schätzbaren Sachenmach dem Werthe, Scala I. Empfangsbestätigung über Beträge unter 2 fl. oder Sachen im Werthe unter 2 fl. stempelfrci. Extabulationen, gebührenfrei. Extabulations-Gesuch, vom 1. Bogen, wenn der Werth nicht 50 fl. übersteigt .................... bei e inem Werthe von 50 bis 100 fl. . . bei einem Werhe über 100 fl...................... Ex tracte (Grundbuchs-, Landtafcl, Depositen) pr. Bg. Fahrkarten (Personen-) bei einem Fahrpreise bis 50 kr., pr. Stück...................................... bei einem höheren Fahrpreise für je 50 kr. des Fahrpreises 1 kr., jedoch nie mehr als 15 kr. pr. St. Strassenb. bei einem Fahrpreis bis 20 kr. pr. St. Passionen zur Bemessung von Abgaben sowohl an den Staat oder an Gemeinden, direkten und indirekten, stempelfrei. Frachtbriefe, pr. Stück ... .... Frachtkarten, Conossamente der Seeschiffer, Ladescheine, Lagerscheine, Warrants, pr. Stück . — alle anderen pr. Stück.................................. — jede Uebertragung auf denselben .... Gesellschaftsverträge: a) wenn die Gesellschafter nur ihre Mühe zu einem Zwecke, dessen Gegenstand nicht schon in einer schätzbaren Sache besteht, vereinigen, vom 1. Bogen..................................................... b) zu einem Zwecke, der einen Vortheil für die Gesellschafter selbst nicht zum Gegenstände hat, vom 1. Bogen................................... c) wenn sie ihre Mühe und ihre Sache vereinen, bei Aktiengesellschaften und Commanditege Seilschaften nach Scala HI. — in allen anderen Fällen nach Scala H., jedoch nicht weniger als vom 1. Bogen .... Giri, stempelfrei, auch wenn die Wechsel als Beilage verwendet werden. Handels- und Industriebücher: a) Die Conto-corrente- und Saldo-Contobücher der Kaufleute, Fabrikanten u. Industriellen, pr. Bog. b) Ueber den Handel oder irgend welch Gewerbe geführte folgende Bücher: Journal, Strazza oder Gewölbebuch, das Kassebuch, Primanote, Fakturenbuch, Ein- und Verkaufsbuch, Maga: zinsbuch, ferner das Inventar, das Bilanzbuch, ohne Rücksicht, ob diese brochirt oder gebunvden sind, oder ob diese aus losen Bogen bestehen, pr. Bogen....................................... Ha ndels- und Gewerbs-Correspondeuz, wenn sie 1* 25 Ol Ü1 I