Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1867 (Pest, 1866)
Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1867. - Stempel-Gebührenanzeiger - Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden
Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden u. Rechtsgeschäfte. 85 fl. kr fl. des Gesetzes ausser der gesetzlichen Erbfolge und — ausserdem nach dem Betrage de zugessicherten nicht auf einem Uebereinlcommen beruhenden Lohnes, Scala 11. Rechtstitels zuerkannt wird, nach dem Werthe Waren-Ausfuhr- , Einfuhr-, Durchfuhrpässe sind des zuerkannten Gegenstandes 3 72% als Percenstempelfrei. tual-Gebühr (Zuschlag 25%)- KlassifikationsurGesuche um Ertheilung derselben vom 1. Bogen 1 theile vom Aktivvermögen der Hassa 72°/». Wagzettel, so lange davon kein gerichtlicher oder wenn der Streitgegenstand nicht schätzbar ist, ämtlicher Gebrauch gemacht wird, sind stempelfrei. von jedem Urtheile................................................ 12 — Wechsel, 1. im gebührenpflichtigen Inlande ausgerehelichungs-Bewüligungen, wenn sie in Wanderstellte und in längstens 6 Monaten zahlbar, feroder Dienstbücher ämtlich eingetragen werden, ner im Auslande ausgestellte, ins Inland überstempeifrei. tragen und längstens in 12 Monaten zahlbar, ämtliche, stempelfrei. — 50 nach dem Werthe, Scala I. von Privatpersonen, von jedem Bogen . . . — alle anderen nach Scala II.-gleiche, wenn der Gegenstand nicht schätzbar ist. — 50 im Auslande ausgestellte und daselbst zahlbar, von jedem Bogen ................................................ sind stempelfrei. wenn dadurch die Uebertragung des Eigenthumes — auf Sicht, zu deren Präsentation höchstens 6 Mooder Besitzes einer unbeweglichen Sache von nate für die im Inlande, und 12 Monate für die einem Theile auf den andern erfolgt, die U r— 50 im Auslande ausgestellten Wechsel bedungen künde, von jedem Bogen................................ sind, nach dem Werthe, Scala I. — Wechsel auf der Vergleich selbst aber nach dem Werthe 372% Sicht, im lnlande ausgestellt und binnen 6 Mo(Zuschlag 25%)naten, oder im Auslande ausgestellte und binnen-gleiche, in allen anderen Fällen nach dem Werthe, 12 Monaten vom Tage der Ausstellung an geworauf sich verglichen wird, Scala II. rechnet, nicht zur Zahlung präsentirt, nach dem •lassenschafts-Abhandlungen, Eingaben hierüber von — 36 Werthe, Scala II. jedem Bogen.......................................................... Die Secunda- und Tertiawechsel unterliegen derübersteigt aber der Gesammtnachlass ohne Abselben Gebühr, welcher das erste Wechsel Exemzug der Schulden nicht 25 fl., so sind sie stemplar zugewiesen ist.pelfrei..................................................................... Wechselprolongationen sind als neue Wechsel zu betrachrmögensübertragung unter Lebenden, siehe : Sehenten, u. richten sich daher nach dem WertheScala I. kungen und Kaufverträge. Ueberschreitet jedoch die Prolongation die Frist von Todeswegen : 1. von Eltern an Kinder, von von 6 oder für das Ausland von 12 Monaten, so dem Werthe 1% (Zuschlag 25%); 2. an Persoist die Gebühr zu entrichten nach der Scala II. neu, welche zu dem Erblasser in einem LohnWechselproteste, siehe : Proteste. oder Dienstverhältnisse standen, wenn die ErbZeitungen, inländische, jedes Exemplar .... — Schaft oder das Vermächtniss nicht mehr als eine — ausländische, jedes Exemplar.......................... — Jahresrente von 50 fl. für die Lebensdauer oder Zeugnisse, von landesfürstlichen Behörden oder Aemeine bestimmte Anzahl Jahre beträgt, oder die tern ausgestellt, vom 1. Bogen.......................... 1 Kapitals Summe nicht 500 fl. übersteigt, 1% ; — von anderen Behörden oder Aemtern oder von Pri3. an andere Verwandte bis einschliesssich Gevatpersonen ausgestellt, pr. Bogen..................... — schwis terkinder, von dem Werthe des ererbten — für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner Vermögens 4% ; 4. in allen anderen als in den u. s. w., von jedem Bogen................................ — ange führten Fällen, vom Werthe des ererbten — Schul- und Studienzeugnisse, pr. Bogen . . . — Vermögens 8% (Zuschlag 25%). — jedoch über Prüfungen bei Normal-, Haupt- und Ist die Sache unbeweglich, so kommt auch noch Trivialschulen, über die Kristenlehre, stempeifl-ei. die Gebühr von 17a% zu entrichten (siehe SehenWährend die Absolutorien über Studien den Zeugkungen). (Zuschlag 25%.) nissstempel entrichten, nämlich von jedem Bogen — Ist die Sache unbeweglich, so kommt auch noch — gebührenfreie: über Armuth; die zur Erlangung die Gebühr von 7r% zu entrichten (siehe Seheneiner Armenpfründe; über Sittlichkeit; Aufentkungen). (Zuschlag 25%)........................................ halts- und Wohnungszeugnisse, zur Erlangung Die Urkunden vom 1. Bogen ...... 1 — einer Reise-Urkunde oder eines Heimatsscheines, ;lmachten, wenn sie keine Lohnzusicherung entbloss zu diesem Gebrauche, stempelfrei. halten, von jedem Bogen.......................... — 50 Existenz-Zeugnisse sind stempelfrei.