Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1867 (Pest, 1866)

Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1867. - Stempel-Gebührenanzeiger - Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden

Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden u. Rechtsgeschäfte. 85 fl. kr fl. des Gesetzes ausser der gesetzlichen Erbfolge und — ausserdem nach dem Betrage de zugessicherten nicht auf einem Uebereinlcommen beruhenden Lohnes, Scala 11. Rechtstitels zuerkannt wird, nach dem Werthe Waren-Ausfuhr- , Einfuhr-, Durchfuhrpässe sind des zuerkannten Gegenstandes 3 72% als Percen­stempelfrei. tual-Gebühr (Zuschlag 25%)- Klassifikationsur­Gesuche um Ertheilung derselben vom 1. Bogen 1 theile vom Aktivvermögen der Hassa 72°/». Wagzettel, so lange davon kein gerichtlicher oder wenn der Streitgegenstand nicht schätzbar ist, ämtlicher Gebrauch gemacht wird, sind stempelfrei. von jedem Urtheile................................................ 12 — Wechsel, 1. im gebührenpflichtigen Inlande ausge­rehelichungs-Bewüligungen, wenn sie in Wander­stellte und in längstens 6 Monaten zahlbar, fer­oder Dienstbücher ämtlich eingetragen werden, ner im Auslande ausgestellte, ins Inland über­stempeifrei. tragen und längstens in 12 Monaten zahlbar, ämtliche, stempelfrei. — 50 nach dem Werthe, Scala I. von Privatpersonen, von jedem Bogen . . . — alle anderen nach Scala II.-gleiche, wenn der Gegenstand nicht schätzbar ist. — 50 im Auslande ausgestellte und daselbst zahlbar, von jedem Bogen ................................................ sind stempelfrei. wenn dadurch die Uebertragung des Eigenthumes — auf Sicht, zu deren Präsentation höchstens 6 Mo­oder Besitzes einer unbeweglichen Sache von nate für die im Inlande, und 12 Monate für die einem Theile auf den andern erfolgt, die U r­— 50 im Auslande ausgestellten Wechsel bedungen künde, von jedem Bogen................................ sind, nach dem Werthe, Scala I. — Wechsel auf der Vergleich selbst aber nach dem Werthe 372% Sicht, im lnlande ausgestellt und binnen 6 Mo­(Zuschlag 25%)­naten, oder im Auslande ausgestellte und binnen-gleiche, in allen anderen Fällen nach dem Werthe, 12 Monaten vom Tage der Ausstellung an ge­worauf sich verglichen wird, Scala II. rechnet, nicht zur Zahlung präsentirt, nach dem •lassenschafts-Abhandlungen, Eingaben hierüber von — 36 Werthe, Scala II. jedem Bogen.......................................................... Die Secunda- und Tertiawechsel unterliegen der­übersteigt aber der Gesammtnachlass ohne Ab­selben Gebühr, welcher das erste Wechsel Exem­zug der Schulden nicht 25 fl., so sind sie stem­plar zugewiesen ist.­pelfrei..................................................................... Wechselprolongationen sind als neue Wechsel zu betrach­rmögensübertragung unter Lebenden, siehe : Sehen­ten, u. richten sich daher nach dem WertheScala I. kungen und Kaufverträge. Ueberschreitet jedoch die Prolongation die Frist von Todeswegen : 1. von Eltern an Kinder, von von 6 oder für das Ausland von 12 Monaten, so dem Werthe 1% (Zuschlag 25%); 2. an Perso­ist die Gebühr zu entrichten nach der Scala II. neu, welche zu dem Erblasser in einem Lohn­Wechselproteste, siehe : Proteste. oder Dienstverhältnisse standen, wenn die Erb­Zeitungen, inländische, jedes Exemplar .... — Schaft oder das Vermächtniss nicht mehr als eine — ausländische, jedes Exemplar.......................... — Jahresrente von 50 fl. für die Lebensdauer oder Zeugnisse, von landesfürstlichen Behörden oder Aem­eine bestimmte Anzahl Jahre beträgt, oder die tern ausgestellt, vom 1. Bogen.......................... 1 Kapitals Summe nicht 500 fl. übersteigt, 1% ; — von anderen Behörden oder Aemtern oder von Pri­3. an andere Verwandte bis einschliesssich Ge­vatpersonen ausgestellt, pr. Bogen..................... — schwis terkinder, von dem Werthe des ererbten — für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner Vermögens 4% ; 4. in allen anderen als in den u. s. w., von jedem Bogen................................ — ange führten Fällen, vom Werthe des ererbten — Schul- und Studienzeugnisse, pr. Bogen . . . — Vermögens 8% (Zuschlag 25%). — jedoch über Prüfungen bei Normal-, Haupt- und Ist die Sache unbeweglich, so kommt auch noch Trivialschulen, über die Kristenlehre, stempeifl-ei. die Gebühr von 17a% zu entrichten (siehe Sehen­Während die Absolutorien über Studien den Zeug­kungen). (Zuschlag 25%.) nissstempel entrichten, nämlich von jedem Bogen — Ist die Sache unbeweglich, so kommt auch noch — gebührenfreie: über Armuth; die zur Erlangung die Gebühr von 7r% zu entrichten (siehe Sehen­einer Armenpfründe; über Sittlichkeit; Aufent­kungen). (Zuschlag 25%)........................................ halts- und Wohnungszeugnisse, zur Erlangung Die Urkunden vom 1. Bogen ...... 1 — einer Reise-Urkunde oder eines Heimatsscheines, ;lmachten, wenn sie keine Lohnzusicherung ent­bloss zu diesem Gebrauche, stempelfrei. halten, von jedem Bogen.......................... — 50 Existenz-Zeugnisse sind stempelfrei.

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