Handels- und Geverbe-Adressenbuche 1867 (Pest)
Pester Lloyd-Kalender für das Jahr 1867. - Industrieller Anzeiger
VIII H*^**E». I» »M,,» ■ I m«. Ik s»Är< „Oeste rreichischer Phönix“ im Wi©m» mit rinem GewShrtristungsfondr von Fünf Millionen Gulden österreichischer Währung, beeh rt sich dem P. T. Publikum hiermit bekannt zu geben, daß sie das Feld ihrer Operationen seit Juli 1866 um die LEBENS-VERSICHERUNGS-BRANCHE vermehrt hat u«b zu den billigsten Prämien und coulantesten Bedingungen Versicherungen aut den Lebensfall mit und ohne Antheil am Gewinn, auf unbestimmte oder bestimmte Zeit (lebenslänglich, jedoch nie über das 90. Lebensjahr, oder temporär), gegenseitige Versicherung von zwei Leben , und Ueberlebens-Versicherungen; auf den Erlebensfall, von Capital, Aussteuer (insbesondere für weibliche Kinder zur Sicherung eines Heiratsgutes zu empfehlen), Pensionen und Leibrenten leistet. Die Prämienzahlungen können jährlich, halbjährlich, vierteljährlich und selbst monatlich bewerkstelliget werden. Beispiel zur einfachen Lebensversicherung: Die zu entrichtende Prämie zur Versicherung eines nach dem wann immer erfolgenden Ableben auszuzahlenden Capitales von ö. W. fl. soo« beträgt im Beitritks-Alter von 30 Jahren 35 Jahren 40 Jahren 45 Jahren nur ÖW. fl. 26.50 Jr. ÖW fl. 31. - fr. ÖW. fl. 36.50 kr. ÖW. fl. 44.50 kr. vierteljährlich, ohne Antheil am Gewinn, und nur ÖW. fl. 30.50 kr. ÖW. fl. 36.- kr. ÖW. fl. 42 50 kr. ÖW. fl. 52.- kr. mit Antheilnahme am ganzen Reingewinn. Auch leistet die Gesellschaft zu festen und billig berechneten Prämien Versicherungen r a) gegen die Schäden, welche durch Feuer und Blitzschlag, sowie durch das dadurch verursachte Löschen und Niederreißen verursacht werden; b) gegen Schäden durch Explosion der Dampfkessel in Fabriken und durch Explosion des Leuchtgases veranlaßt ; c) gegen Schäden in Folge zufälligen Bruches der Spiegelgläser in Magazinen, Niederlagen, Caffeehäusern u. s. JT>. ; d) gegen Schäden, welchen reisende Güter auf dem Transporte zu Wasser und zu Land ausgesetzt sind; e) gegen Schäden durch Hagelschlag. Die vorkommenden Schäden aller Art werden sogleich erhoben und die Bezahlung sofort veranlasst. Statuten und Prospecte werden unentgeltlich verabfolgt und jede Auskunft mit größter Bereitwilligkeit K ertheilt bei der ii bor f Í VwtVt >e) General-Agentschaft in Pest der k- k. priv. Bmichmmp-Iiescllsichaft ,.OejiemicI>Wer Möim" in Wien. Ws. Schön. Frey.