Pester Lloyd-Kalender 1865

Pester Lloyd-Kalender für das Jahr 1866. - Chronologisches Verzeichniss der Jahrmarkte

72 Reisende werden zu obigen, für Reisende bestimmten Fahrten bei dem k. k. Postamte in Pest bis % Stunde vor Abgang des Wagens angenommen, insoferne noch leere Plätze vorhanden sind. Reisende zu den Malleposten nach Neusohl, Rosenau zahlen bei der Aufnahme die Gebühr für die gewünschte Wagenklasse auf der Eisenbahn bis Gran- Nána, Waitzen, überdiess 18 kr. Einschreibgebühr, und erhalten dafür eine Postämtliche Anweisung auf die betreffende Eisenbahnfahrkarte, welche gegen Abgabe der Anweisung bei der Bahnamtskasse erfolgt wird. Jedem Reisenden wird an Gepäck 30 Rfund Gewicht und 100 fl, an Werth freigelassen. Amts-Stunden. In PEST s A) Bei dem Fahrpost-Anfgabsamte von 7 Uhr Früh bis 7 Uhr Abends. B) Bei dem Fahrpost-Abgabsamte von 8 Uhr Früh bis 6 Uhr Abends. C) Bei dem postämtlichen Geld-Anwei­sungsamte von 8 Uhr Früh bis 12 Uhr Mittags, dann von 3 bis 5 Uhr Abends. In OPEM s Bei der Fahrpost-Abtheilung von 7 Uhr Früh bis 7 Uhr Abends. Anmerkungen. A. Für jede in die Wohnung zu bestellende Fahrpostsendung ist, ausser dem auf derselben haftenden Porto, auch die Zustellungsgebühr von 3 kr. öst. Währ, zu bezahlen. Wird eine derlei Sendung blos avisirt, so kommt die Aviso­gebühr mit 2 kr. öst. Währ zu entrichten B. Es steht dem Aufgeber frei, Papiergeldsendungen in B iefen und kleineren Packeten entweder offen oder ver­schlossen zur Aufgabe zu bringen. In dem letzteren Falle muss auf der Sendung die Bezeichnung ,,t!iach Angabe“ und wie bei allen Papiergeldsendungen die Specifikation der Geldsorten enthalten und die Sendung innerhalb sowohl als von Aussen mit zwei gleichen Siegeln verwahrt sein. Kreuzcouverte müssen vier gleiche Siegel tragen und die zusammenlaufenden Spitzen für das postämtliche Siegel freigelassen werden. Silbergeld bis 10 fl. und Gold bis 100 fl. kann entweder offen oder verschlossen, über diese Beträge muss es verschlossen und gehörig verwahrt , Sendungen von Werthpapieren endlich müssen stets verschlossen zur Aufgabe ge­bracht werden. C. Geldbriefe nach dem Auslande müssen mit Kreuzcouverteu versehen sein, D. Verzollt müssen werden noch vor der Übergabe an die Postanstalt, mit Ausnahme von Gold and Geld vorstellen­den Papieren, alle Fahrpostsendungen nach Triest, Venedig und Brody, und jene welche die Grenze nach dem Auslande überschreiten. E. Einer jeden für das Inland bestimmten Fahlpostsendung, ohne Unterschied des Inhaltes, kann ein Brief beige­schlossen werden und es unterliegt derselbe keiner Portozahlimg, insoferne das Gewicht eines Lothes nicht über­schütten wird. Beträgt das Gewicht eines solchen Briefes mehr als ein Loth, so ist für das Übergewicht das dafür nach dem Brieftarife entfallende Porto zu entrichten. F. Das entfallende Porto ist bei Aufgabe zu entrichten, für 1. Sendungen ohne Werth, oder deren Werth nicht das Fünffache des entfallenden Porto und wenn sie nach dem Auslände gerichtet sind, nicht zum Mindesten 10 fl. beträgt. T. Sendungen flüssigen, leicht zerbrechlichen, oder dem Verderben unterliegenden Inhaltes. 3. Sendungen \on Wechseln, Privatobligationen, Lotterielosen und Geldanweisungen. 4. Sendungen von Privaten und portopflichtigen Behörden an portofreie Personen und porto­freie Behörden. G. Vom Transporte mit der Fahrpost sind gänzlich ausgeschlossen : 1. Lebende Thiere. 2. Alle durch Reibung, Druck oder sonst ohne absichtliches Zuthun entzündbare, sowie über­haupt alle Gegenstände, welche ihrer Beschaffenheit nach den übrigen Frachtstücken leicht verderblich werden können, insbesondere Schiesspulver, Mineralsäuren n» dgl. 3 Waaren- und Effektensendungen im Gewichte über 80 Pfund, II Mit den Malleposten werden Frachtsendungen nur bis zum Gewichte von 40 Pfund per Stück, mit den Kariol- posteu aber nur bis zam Gewicht von 10 Pfund per Stück befördert. I. Bei dem postämtlichen Geld-Anweisungsamte werden Geldanweisungen bis 1000 fl. nach Wien bis 5C00 fl. per Stück, wobei jedoch die gleichzeitige Ausstellung mehrerer Geldanweisungen für denselben Adressaten zulässig ist, ansgefertigt auf die Postkassen : Arad, Agram, Baden, Bochnla, Botzen, Bregenz, Brixtn, Brody, Bruck a. d. Mur, Brünn, Cattaro, Czernovitz, Debreczin, Eger, Eszek, Feldkirch, Fiume, Fünf­kirchen, Görz, Gratz, Grosswardein, Hermannstadt, Hohenstadt, Insbruck, Ischl, Karlsbad, Karlstadt, Kaschau, Klagenfurt, Klaosenburg, Kollin, Krakau, Kronstadt, Laibach, Lemberg, Linz, Lundenburg, Marburg, Oedenburg, Ollmütz, Peterwardein, Prag, Pressburg, Przemysl, Raab, Ragusa, Roveredo, Salzburg, Schärding, Sémiin, Spalato, Stanlslan, St.-Pöiten, Szegedin, Tarnow, Tarnopol, Temesvár, Teplitz (Böhmen), Tokay, Trient, Triest, Tirnau, Villach, Wien, Wr.-Neustadt, Zara Desgleichen werden die, von den vorbenannten auf die k. k, Postkasse in Pest ansgefertigten postämtlichen. Geldanweisungen von dem hiesigen Geldanweisung amte haar eingelöst. K. Bei den k, k, Postämtern können Sendungen mir Nachnahmen bis zum Betrage von 50 fl. aufgegeben werden,

Next

/
Thumbnails
Contents