Pester Lloyd-Kalender 1863 (Pest)

Pester Lloyd-Kalender für das Jahr 1863. - Abgang und Ankunft der Brief und Fahrposten

71 an Gepäck 30 Pfund Gewicht und 100 fl. an Werth freigelassen. Amts-Stunden. ln A) Bei dem Fahl post Aufgabsamte von 7 Uhr Früh bis 7 Uhr Abends. B) Bei dem Falirp^t-Abgabsa'mte von 8 Uhr Früh bis 6 Uhr Abends. C> Bei dem postämtl.chen Geld-Anwe,­suussamte von 8 Uhr Früh bis 12 Uhr Mittags, dana von 3 bis 5 Uhr Abends ® jn Bei der Fahrpost-Abtheilung von 7 Uhr Früh bis 7 Uhr Abends. Anmerkungen. 4 Für jede in die Wohnung zu bestellende Fahrpostsendung ist ausser dem auf derselben haftenden Porto auch d,0 A Zustellungsgebühr von 3 kr. öst. Währ zu bezahlen. Wird eine derlei Sendung hlos avisirt, so kommt die Aviso­ppbühr mit 2 kr* öst* ^Väh.r* zu entricuteil» . .£** „ a vop B Fs steht dem Aufgeber frei, Papiergeldseuduugen in Briefen und kleineren Packeten entweder offen oder ver' SChlOSSenzurAufgabe zu bringen. In dem letzteren Falle muss auf der Sendung die Bezeichnung „Nach Angabe-4 und wie bei allen Papiergeldsendungen die Specifikation der Geldsorten enthalte- und die Sendung innerhalb sowohl als von Aussen mit zwei gleichen Siegeln verwahrt sein. Kreuzcouverte müssen vier glei he Siegel tragen und die zusammenlaufenden Spitzen für das postämtliche Siegel .freigelassen werden. Silberge bi gl0 fl und Gold bis 100 fl. kann entweder offen oder verschlossen, über diese Betrage muss es versohle s und gehörig verwahrt, Sendungen von Werthpapieren endlich müssen stets verschlissen zur Aufgabe gebracht werden. r Geldbriefe nach dem Auslande müssen mit Kreuzcou verten versehen sein. D Verzollt müssen werden noch vor der Übergabe an die Postanstalt, mit Ausnahme von Gold und Geld vorstellen­den Papieren,, alle Fahrpostsendungen nach Triest, Venedig und Brody, und jene welche die Grenze nac i dem Auslände überschreiten, , D f , . E Einer jeden für das Inland bestimmten Fahrpostsendung ohne Unterschied des Inhaltes kann ein Briet beige- * schlossen werden und es unterliegt derselbe keiner Portozahlung, insoferne das Gewicht eines Lothes nicht über­schritten wird. Beträgt das Gewicht eines solchen Briefes mehr als ein Loth, so ist für das Übergewicht das da ur nach dem Brieftarife entfallende Porto zu entrichten. F. Das entfallende Porto ist bei Aufgabe zu entrichten, für . . , 1 Sendungen ohne Werth, oder deren Werth nicht das Fünffache des entfallenden Porto und wenn sie nach dem Auslande gerichtet sind, nicht zum Mindesten 10 fl. beträgt. 2. Sendungen flüssigen, leicht zerbrechlichen, oder dem Verderben unterliegenden Inhaltes. 3. Sendungen von Wechseln, Privatobligationen, Lotterielosen und Geldanweisungen. 4 Sendungen von Privaten und portopflicht gen Behörden an portofreie Personen und por o freie Behörden. G. Vom Transporte mit der Fahrpost sind gänzlich ausgeschlossen : 1. Lebende Thiers. 2. Alle durch Reibung. Druck oder sonst ohne absichtliches Zuthun entzündbare, sowie über­haupt alle Gegenstände, welche ihrer Beschaffenheit nach den übrigen 1 rachtstücken leicht verderblich wer en können, Insbesondere Schiesspulver, Mineralsäuren u, dgl, 3. Waalen- und Fffektensendungen im Gewicite u er 80 Pfund. • , H. Mit den Malleposten werden Frachtsmiduugen nur bis zum Gewichte von 4t) Pfund per Stück, mit den ano, posten aber nur bis zum Gewicht von 10 Pfund per Stück befördert. n 1. Bei dem postämtli eben Geld-Anweisungsamte werden Geldanweisungen bislOUU fl., nach Wien bis 5000 fl. per Stück, wobei jedoch die gleichzeitige Ausstellung mehrerer Geldanweisungen für denselbs" Adressaten zulässig ist, ausgefertigt auf die Postkassen : Arad, Agram, Baden, Bochnia, Botzen, Bregenz, Brixen, Biody, Bruck a. d. Mur, Brünn, Cattaro, Czernuvitz, Debreczin, Eger, Eszek, íeldkirch, Fiume, Fünf- kirchen, Görz, Gratz, Grosswardein, Hermannstadt, Hohenstadt, Insbruck, Ischl, Karlsbad, Karlstadt, Kaséban, Klagenfurt, Klausenburg, Kolli», Krakau, Kronstadt, Laibach, Lemberg, Linz, Lunde riburg, Marburg, Oedenburg, Ollmütz, Peterwardein, Prag, Pressburz, Przemysl, Raab, Ragura, Roveredo, Salzburg, Schärding, Sémiin, Spalato, Stantslau, St.-Pölten, Szegedin Taruow, Tarnopol, Temesvár, Teplitz (Böhmen), fokay, Trient, Triest, 1 irnau, Villach, Wien, Wr.-Neustadt, Zara Desgleichen werden die, von den vorbei! muten auf die k. k. Postkasse in Pest ausgefertigten postämtlichen Geldanweisungen von dem hiesigen Geldanweisungsamte baar eingelöst. K, Bei den k. k Postämtern können Sendungen mit Nachnahmen bis zum Betrage von 50 fl. aufgegeben werden.

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