Pester Lloyd-Kalender 1862

Pester Lloyd-Kalender für das Jahr 1862. - Abgang und Ankunft der Brief und Fahrposten

Reisende werden zu obigen, für Reisende bestimmten Fahrten bei dem k. k. Postamte in Pest bis % Stunde vor Abgang des Wagens angenommen, insoferne noch leere Platze vorhanden sind. Reisende zu den Maileposten nach Neusohl, Rosenau zahlen bei der Aufnahme die Gebühr für die gewünschte Wagenklasse auf der Eisenbahn bis Gran- Nána, Waitzen, überdiess 18 kr. Einschreibgebühr, und erhalten dafür eine postamtliche Anweisung auf die betreffende Eisenbanhfahrkarte, welche gegen Abgabe der Anweisung bei der Bahnamtskasse erfolgt wird. Jedem Reisenden wird » an Gepäck 30 Pfund Gewicht und 10U fl. an Werth freigelassen. j| E > . *1 . . ' -- \ .7 Amts-Stunden. 36 In PEST: A) Bei dem Fahrpost-Aufgabsamte von 7 Uhr Früh bis 7 Uhr Abends. B) Bei dem Fahrpost-Abgabsamte von 8 Uhr Früh bis 6 Uhr Abends. C) Bei dem postämtlichen Geld-An­weisungsamte von 8 Uhr Früh bis 12 Uhr Mittags, dann von 3 bis 5 Uhr Abends. In OFEN : Bei der Fahrpost-Abtheilung von 7 Uhr Früh bis 7 Uhr Abends. Anmerkungen. A. Für jede in die Wohnung zu bestellende Fahrpostsendung ist ausser dem auf derselben haftenden Porto auch die Zustellungsgebühr von 3 kr. öst. Währ, zu bezahlen. Wird eine derlei Sendung blos avisirt, so kommt die Aviso­gebühr mit 2 kr. öst Währ, zu entrichten. B. Fs steht dem Aufgeber frei, Papiergeldsendungen in Briefen und kleineren Packeten entweder offen oder ver­schlossen zur Aufgabe zu bringen. In dem letzteren Falle muss auf der Sendung die Bezeichnung „Nach Angabe“ und wie dei allen Papiergeldsendungen die Specifikatiou der Geldsorten enthalten und die Sendung innerhalb sowohl als von Aussen mit zwei gleichen Siegeln verwahrt sein. Kreuzcouverte müssen vier gleiche Siegel tragen und die zusammenlaufenden Spitzen für das postämliche Siegel freigelassen werden. Silbergeld bis 10 fl. und Gold bis 100 fl. kann entweder offen oder verschlossen, über diese Beträge muss es verschlossen und gehörig verwahrt, Sendungen von Werthpapieren endlich müssen stets verschlossen zur Aufgabe gebracht werden. C. Geldbriefe nach dem Auslande müssen mit Kreuzcouverten versehen sein. D. Verzollt müssen werden noch vor der Übergabe au die Postanstalt, mit Ausnahme von Gold und Geld vorstehen­den Papieren alle Fahrpostsendungen nach Triest, Venedig und Brody, uud jene welche die Grenze nach dem Auslande überschreiten. E. Einer jeden für das Inland bestimmten Fahrpostsendung ohne Unterschied des Inhaltes kann ein Brief beige­schlossen werden und es unterliegt derselbe keiiierPortozahhmg, insoferne das Gewicht eines Lothes nicht über­schritten wird. Beträgt das Gewicht eines solchen Briefes mehr als ein Loth, so ist für das Übergewicht das dafür nach dem Brieftarife entfallende Porto zu entrichten. F. Das entfallende Porto ist bei Aufgabe zu entrichten, für 1. Sendungen ohne Werth, oder deren Werth nicht das Fünffache des entfallenden Porto und wenn sie nach dem Auslande gerichtet sind, nicht zum Mindesten 10 fl. beträgt. 2. Sendungen flüssigen, leicht zerbrechlichen, oder dem Verderben unterliegenden Inhaltes. 3. Sendungen von Wechseln, Privatobligationen, Lotterielosen und Geldanweisungen. 4 Sendungen von privaten und portopflichtigen Behörden an portofreie Personen und porto­freie Behörden. G N oin Transporte mit der Fahrpost sind gänzlich ausgeschlossen : 1. Lebende Tliiere. 2. Alle durch Reibung, Druck oder sonst ohne absichtliches Zuthun entzündbare, sowie über­haupt alle Gegenstände, welche ihrer Beschaffenheit nach den übrigen Frachtstücken leicht verderblich werden können, insbesondere Schiesspulver, Mineralsäuren u. dgl. 3. Waarcn und Fffektensendungen im Gewichte über 80 Pfand. H. Mit den Malleposteu werden Frachtsendungen nur bis znm Gewichte von 40 Pfund per Stück, mit den Cariol- posten aber nur bis zum Gewicht von 10 Pfund per Stück befördert. I. Bei dem postämtlichen Geld -Anweisungsamte werden Geldanweisungen bis 1000 fl. nach V icn bis 5000 fl. per Stück, wobei jedoch die gleichzeitigei Ausstellung mehrerer Geldanweisungen für denselben Adressaten zulässig ist, ausgefertigt auf die Postkassen: Arad, Agram, Baden, Bochnia, Botzen, Bregenz, Brixen, Brody, Bruck a. d. Mur, Bruno, Cattaro, Czernovitz, Debreczin, Eger, Esseg, Feldkirch, Fiume, Fünf­kirchen, Gcrtz, Gr atz, Grosswardein, Hermannstadt, Hohenstadt, Insbrnck, Ischl, Karlsbad, Karlstadt, Kaschau, Klagenfurt, Klausenburg, Kollin, Krakau, Kronstadt, Laibach, Lemberg, Linz, Lundenburg, Marburg, Oedenburg, Ollmütz, Peterwardein, Prag, Pressburg, Przemysl, Raab, Ragusa, Roveredo, Salzburg, Schärding, Sémiin, Spalato, Stanislau, St.-Pölten, Szegedin, Tarnow. Tarnopol, Temesvár, Teplilz (Böhmen), Tokaj, Trient, Triest, Tirnau, Villach, Wien, Wr.-Neustadt, Zara. Desgelichen werden die von den vorbenanuten auf die k. k. Postkasse in Pest ausgefertigteu postämtlichen • n Owldonweisungen von dem hiesigen Geldanweisungsamte haar eingelöst. K- Bei den k. k. Postämtern können Sendungen mit Nachnahmen bis zum Betrage von 50 fl. „aufgegeben werden.

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