Pester Lloyd-Kalender 1862
Pester Lloyd-Kalender für das Jahr 1862. - Industrieller Anzeiger
XIX Kais, königk. privilegirte Rinnione Adriatica di Siourtä in Triest (Adriatischer Versicherungs-Berem.) Dies- im Jahre 1838 gegründete, und t>o» Sr. taff, főnifll. apóst. Majestät mit den aller- gnädigsten Privilegien versehene Gesellschaft versichert: a) Gegen Feuerschäden: (wenn auch durch Blitz veranlaßt) Gebäude und bewegliche Gegenstände aller Art; b) Gegen Elementarschäden zn Wasser und zu Lande: die auf der Reise befindlichen Güter; c) gegen Hagelschaden: ZU festen Prämien und auf das System der vollen und allsoglei- chen Schadenvergütung; d) Auf das Leben der Menschen: Kapitalien und Pensionen, zahlbar bei Lebzeiten, oder nach dem Tode des Versicherten. Sie besitzt einen Gewährleistungs-Fond von Zehn Millionen Gulden österreichische Währung. Die Versicherungsprämien sind nach verschiedenen Graden der Gefahren in den billigsten Verhältnissen bemessen, und die Versicherungs-Bedingungen bieten den Versicherten alle Sicherheit dar. Die Gesellschaft hat es sich zum Hauptgrundsatze gemacht, die sie betreffenden Schäden nach Recht und Billigkeit abzumachen und schnell zu bezahlen. Auf diese Weise hat sie vom Beginne ihres Wirkens bereits über 24,600,000 Gulden für Schadenersätze verabfolgt. w Wie oben bemerkt, ist durch die Riunione Jedermann Gelegenheit geboten: seine Gebäude, Waaren, Mobilien, Vorräthe von Feldsrüchten, Futter und Vieh- stand gegen die häufig vorkommende Feuersgefahr, seine Waaren, Feldfrüchte oder Effekten, wenn er dieselben transportiren läßt, gegen Ele- mentar-Ereigniffe zu Wasser und zu Lande, seine Bodenerzeugnisse, gegen das zerstörende Element des Hagels, — wobei jede menschliche Hilfe ohnmächtig ist, — zu sichern, und endlich ist es ihm ermöglicht: sich selbst für sein Alter zu versorgen, — eine Aussteuer, oder Militär-Auslösungs- Taxe für seine Kinder, oder aber nach seinem Ableben der zurückgebliebenen Familie oder Angehörigen ein Kapital zu sichern, — unb jede dieser beruhigenden Wohlthaten erfordert im Verhältnisse des zu sichernden Werthes, selbst bei knappen Geldverhältnissen — nur eine tägliche Ersparniß von wenigen Kreuzern, — es kann sonach derselben nicht nur der Reiche und Vermögliche — sondern auch der weniger Bemittelte theilhaftig werden. Zum Beispiele folgen hier die: Jährlichen Prämien zur Versicherung eines Kapitals von hundert Gulden, zahlbar nach dem Ableben des Versicherten, wann immer dieses stattfindet: Bei einem Alter von 30 Jahren 2 fl. 25 fr. ö. W. Bei einem Alter von 45 Jahren 3 fl. 62 kr. ö. W. " " " „ 35 „ 2 fl. 57 kr. „ „ „ „ „ 50 „ 4 fl. 35 kr. „ '' " r 40 2 fl. 99 kr. „ „ „ „ „ 60 „ 7 fl. 7 kr. „ NB. Diese jährlichen Prämien können auch in halb- oder vierteljährigen Raten entrichtet werden. Die General-Agentschaft in Pest, bei den HBrraB ClÄMx@(Sinr Eid ITOEMz, Brückgasse Nr. 12), dann die in allen Städten und an den meisten größeren Ortschaften des ganzen Landes aufgestellten Agentien. ertheilen jede gewünschte Auskunft aus das Bereitwilligste, und verabfolgen Prospekte, Formulare zu Versicherungs-Declarationen ac. u n en t g e l t l i ch.______________________