Pester Lloyd-Kalender 1859 (Pest)

Pester Lloyd-Kalender für das Jahr 1859 - Industrieller Anzeiger

XVII. ««EfflÁ (ADRIATISCHER VERSICHERUNGS-VEREIN) Diese im Jahre 1838 gegründete, und von Sr. kais. kön. apóst. Majestät mit den allergnä­digsten Privilegien versehene Gesellschaft versichert: a) gegen Feuerschäden: (wenn auch durch Blitz veranlaßt) Gebäude und bewegliche Gegen­stände aller Art; ^ t b) gegen Elementarschäden zu Waffer und zu Lande: die auf der Reise befindlichen c) gegen Hagelschaden : zu festen Prämien und auf das System der vollen und allsogleichen Schad envergütung; , , n , , d) auf das Leben der Menschen: Capitalien und Pensionen, zahlbar bei Lebzeiten, oder nach dem Tode des Versicherten. Sie besitzt einen Gew ährletstungs-Fo nd von Neun und Ein Halb Millionen Gulden Coilv.-Münze und zwar : an Stamm-Kapital . • . . 4,000,000 fl. „ Reserven ....*.. 2,700,000 fl. „ jährlichen Einnahmen . . . 2,800,000 fl. Die Versickerungs-Prämien sind nach verschiedenen Graden der Gefahren in den billigsten Verhältnissen bemessen, und die Versicherungs-Bedingungen bieten den Versicherten alle Sicherheit dar. Die Gesellschaft hat es sich zum Hauptgrundsatze gemacht, die sie treffenden Schäden nach Recht und Billigkeit abzumachen nnd schnell zu bezahlen. — Auf diese Weise hat sie im Laufe des ver­flossenen Rechnungsjahres fl. 3,003,414 , und vom Beginne ihres Wirkens bis zum Abschluß von 1856 fl. 15,000,000 für Schadenersätze verabfolgt. Wie oben bemerkt, ist durch die Riunione Jedermann Gelegenheit geboten: seine Gebäude, Waaren, Mobilien, Dorräthe von Feldsrüchtcn, Futter und Diehstand ge­gen die so häufig vorkommende Feuersgcfahr, seine Waaren, Feldftüchte oder Effekten, wenn er dieselben transportiren läßt, gegen Elemen- tar-Ereignisse zu Wasser und zu Lande, seine Bodenerzeugniffe, gegen das zerstörende Element des Hagels, — wobei jede menschliche Hülfe ohnmächtig ist, — zu sichern, und endlich ist es ihm ermöglicht: sich selbst für sein Alter zu versorgen. — eine Aussteuer, oder Militair Auslösungs Taxe für seine Kinder, oder aber nach seinem Ableben der zurückgebliebenen Familie oder Angehörigen ein Kapital, — zu sichern, — und jede dieser beruhigenden Wohlthat erfordert im Verhältnisse des zu sichernden Werthes, selbst bei knappen Geldverhältnissen — nur eine tägliche Ersparniß von wenigen Kreuzern, — es kann sonach derselben nicht nur der Reiche und Vermögliche — sondern auch der weniger Bemittelte theilhaftig werden. — Zum Beispiele folgen hier die : Jährlichen % rönnen zur Versicherung eines Kapitals non hundert Gulden, zahlbar nach dem Ableben fceS Versicherten, wann immer dieser stattfindet. Bei einem Alter von 30 Jahren . 2 fl. 15 kr. 35 „ . 2 fl. 35 kr. 40 ... 2 fl. 59 kr. Bei einem Alter von 45 Jahren . 3 fl. 38 kr. „ „ „ „ 50 „ . 4 fl. 21 kr. ........................... 60 .. . 7 fl. 5 kr. NB. Diese jährlichen Prämien können auch in halb- oder vierteljährigen Raten entrichtet werden. Die General-Agentschaft in Pest, bei Herren B. Weiss & Comp. (Gr. Bruckgasse Nr. 12), dann die in allen Städten und den meisten größeren Ortschaften des ganzen Landes aufgestellten Agentien, ertheilen jede gewünschte Anskunft aus das Bereitwilligste, und verabfolgen Prospecte, Formulare zu Versiehernngs - Declarationen etc. unentgeltlich. i SUTA HW.

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