Pesther und Ofner Wegweiser Kalender 1843

Pester und Ofner Wegweiser Kalender 1843. - Kalender

Kursirende Staatspapier e. (3m österreichischen Kaiserüaare? I. Staatspapiere der älteren verzinslichen Staats­schuld, nämlich bis 1815. 1. Obligationen des Wiener Stadt-Banco zu 2% 2’A 2 Proc., seit 24 Dec. 1785. Hieher gehören auch die vom I. Jan. 1798 ausgestellten Banco-Lotterie-Obligationen, über Capitale von 500 fl. und 250 fl. zu 2 Procent, halb­jährig in Wien gezahlt. 2. Obligationen der Allgemeinen und Ungarischen Hof­kammer, zu 3, 2'/,, 2'A, iy* Procent; halbjährig von jenen in Wien, von diesen in Ofen gezahlt. 3. Obligationen der älteren Lombardischen Schulven, zu 21/,, l1/* Procent, jährlich in Wien gezahlt. 4. Obligationen der in Florenz, Genua, Deutschland und der Schweiz aufgenommenen Anlehen zu 2%, 21/« 2 Procent, halbjährig in Wien bezahlt. 5. Obligationen von Galizien zu 2'/,, 2, i*/4 Procent halbjährig in Lemberg bezahlt. 6. Staatsschuldverschreibungen der Nieder-Oesterreichi- schen Negierung von 1809 zu 3 Procent, halbjährig in Wien bezahlt. 7. Obligationen der in Frankfurt und Holland 1802 aufgenommenen Anlehen zu 5, 4%, 4 Procent, halbjährig in Wien oder in Frankfurt a. M. bezahlt. 8. Aerarial-Obligatiomn der Stände von Oesterreich, Böhmen, Mähren, Steiermark und des Wiener Ober-Kam- mer-Amtes zu 3, 2%, 2% 2, i»/4 Procent, halbjährig in Wien, oder bei den angewiesenen Cassen zahlbar. 9. Domestical-Obligationen der Stände von Oesterreich unter und ob der Enns, von Böhmen, Mähren, Schlesien, Steiermark, Kärnthen, Krain und Görz, zu 2»/,, 2l/4, i*/4 Procent; halbjährig in den Hauptstädten der Provinzen zahlbar. 10. Domestical-Obligationen des Wiener - Ober-K.- Amtes, zu 2 und 2i/a Procent, halbjährig von dem Magi­stratischen Wiener Ober-Kammeramte zahlbar. II. Staatspapiere der neuern Oesterreichisch en Staatsschuld, nämlich von 1815 biö 1840. 1. Die Staatsschuldverschreibung zu 5, 4, 3, 27,, 1 Procent in Conv.-M., welche entweder durch Quittungen, oder durch beiliegende Coupons in Wien erhoben werden können, bei der k. k. Universal-Staats- und Banco-Schul- deu-Caffa. 2. Die verlosten Obligationen zu 5, 4«/e, 31/, Procent in C.-M , welche halbjährig auf Quittungen gezahlt werden. 3. Rent - Urkunden des Lombardisch-Venetiauischeu Monte, in Mailand. Die Renten sind im Verhältnisse von Fünf zu Hundert, und werden halbjährig ausbezahlt. 6. Das Derlehen mit Verlosung von 1834 über 25 Millionen fl. C.-M., welches bei den Wechselhäusern Arn­stein und Eskeles, Geymüller und Comp., M.G Rothschilv und S. G. Sina eröffnet worden ist, enthält 50 Tausend Schuldverschreibungen, wovon jede ans fünf Abtheilungen über den Betrag von 100 fl. C.-M. Die Interessen be­stehen in dem Gewinne, der auf das betreffende Loos fällt. Die Ziehungen dauern bis 1860. 7. Das Darlehen über 30 Millionen fl. C.-M. mit Verlosung von 1839 in 36 Ziehungen, angefangen vom l. Juni 1840 bis l. Dezember 1878. Das Loos beträgt 250 fl., wovon auch \'s Loose zu 50 fl. zu haben sind. 111. A c t i e n. 8. Bank-Actien 50621 an der Zahl, mit der ursprüng­lichen Einlage von 1000 fl. W. W. und 100 fl. C.-M. für eine Actie. Die gewöhnliche jährliche Dividende besteht aus 30 fl. C.-M. Was darüber bleibt, wirv theils in dem Re- serv-Fond hinterlegt, theils aber unter den Actionären ver­theilt. 9. Ofner uud Pester Kettenbrücken-Aetien, per 509 fl. CM. Die Zahl der Actien beträgt 10000 Stück, und bis zur Verfertigung der Brücke wird jede Artie jährlich mit 5 pCt. verzinset. Rach Verfertigung der Brücke wird deren Ertrag theils zu 5 pCent. Zinsen, theils aber zu einem Re- servefonde verwendet, das Uebrige als Dividende vertheilt. 10. Ungarische Commercial - Bankaktien per 500 fl. CM. Die Zahl der Actien beträgt einstweilen 4000 Sc., welche mit jährl. 5 pPct. verzinset werden. Die Gebahruug wird außerdem zu einem Reservfonde, und zu Dividenden verwendet. Bemerkung. 1. Bei dem Ankäufe der Staatspapiere wende man sich immer an einen beeideten Sensalen, oder in Ungarn an Diejenigen, welche damit Geschäfte machen, und das Fach verstehen, um nicht betrogen zu werden — also um genau zu erfahren, wann und wie solche Effecten cedirt wer­denkönnen, ob selbe verlost werden können, oder ob ,'elbe nicht vinculirt (sequestrirt) oder etwa gar amortisirt (vernichtia erklärt worden sind.) 2. Die Kurse dieser Obligationen verstehen sich für Einhundert Gulden Obligations-Kapital, z. B., wenn der Cours 2% procentige Banco-Obligationen zu 67 fl. notttt ist, so heißt es: 100 fl. von dieser Obligation gelten 67 fl. C.-M.

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