Pesther und Ofner Wegweiser Kalender 1840
Pester und Ofner Wegweiser Kalender 1840. - Kalender
47 Kursirende Staatspapiere. (Zm österreichischen Kaiserstaate.) 1. Staatsschuldverschreibungen zu 2 pCt. Die Interessen werden halbjährig von Monat zu Monat bezahlt; nämlich mit 1 Zäner, 1 Febr. 1 März u. s. w. 2. Staatsschulvverschreibungen zu 2 $ pCt. Die Interessen werden halbjährig gezahlt; von einigen mit 1 Feb. und 1 Aug. und von einigen mit 1 Jan. und 1 Juli. 3. Staatsschuldverschreibungen zu 1 pCt. Die Interessen mit 1 Jäner und 1 Juli. 4 — 8. Verlosene Obligationen und Ärarial-Obli- gationen der Stände von Tirol, zu 6 pCt. Dieselben zu 5, ju 4 y2, zu 4 und zu 3 lf2 pCt. Jnteressenzahlung von dem Tage der Verlosung halbjährig. 9 —' 10. Wiener Stadtbanco-Oblkgationen zu 2 y2- pCt. Dieselben zu 2 pCt. Die Interessen halb-und vierteljährig. 11—15. Hofkammer-Obligatkonen zu 3 pCt. Dieselben zu 2 y2, zu 2 ',4, zu 2 und zu 1 s/4 pCt. Die Interessen halbjährig nach dem Anlagstage. 16—18. Ungarische Hofkammer-Qbligationen zu 2'/,pCt. Dieselben zu 2 und l % pGt. Die Interessen halb- und vierteljährig. 19 — 21. Alte lombardische Schuldverschreibungen zu 2 lf2 pCt. Dieselben $u 2 % und zu 2 pCt. Dis Interessen halbjährig. 22 — 24. Obligat, der in Florenz, Genua, Deutschland und in der Schweiz, aufgenommenen Darlehen zn 2 y4 und 2 y2 pCt. Die Interessen halbjährig. 25 — 27, Obligationen von Galizien zu 2 lf2 pCt. Dieselben zu 2 und zu l % pCt. Die Interessen halbjährig. 28. Banco-Lotterie vom Jahre 1797, zu 2 pCt. Die Interessen den letzten Juni, oder den letzten Dez. 29. Schuldverschreibungen der n. österr. Regierung zn 3 pCt. Interessen halbjährig nach dem Anlagstage. 30— 32. Obligation der in Frankfurt und in Holland aufgenommenen Kapitalien, zu 5, 4 y; und 4 pCt. Die Interessen werden nicht in baarem Gelde, sondern mit 5 pCt. Metall-Obligationen bezahlt. 33 — 39. Österreich, ständische Obligationen zu 3 pCt. Böhmisch -- mährische Obligationen zu 2 '/2 pCt. Steiermärkische Obligationen zu 2 J/4 pCt. Schlesische und Kärtbnerische Obligationen zu 2 pCt. Krainische und Görzische Obligationen zu 1 % pCt. Wiener Ober- kammeramts-Ohligationen zu 2 V2 und 2 'A pCt. Die Interessen halbjährig. 40 — 41. Bankaktien vom 31 März 1819. Die- selben nach dem 31 März 1819, Den l Jäner und 4 Juli, statt der Interessen die Dividende. 42. Darlehen mit Verlosung vom Januar 1820 pr. 100 fl. Die Interessen bestehen im Gewinne, der ans das betreffende Looö fällt. 43. Darlehen mit Verlosung vom Jahre 1821 pr. 250 fl. zu 4 pCt. Die Interessen werden am 1 Jäner mit 10 fl. bezahlt, und besonders entfällt noch ein Gewinn für jedes Loos. Die Interessen dieser Partial-Obligationen werden jährlich bis znr Verlosung bezahlt, und werden durch die, bei den Obligationen befindlichen Coupons, erhoben; sie reichen bis 1841. 44. Renturknnde des Lombard. Benetian. Monte zu 5 pCt. Die Interessen halbjährig. 45. Darlehen mit Verlosung vom 4 April 1834 pr. 500 fl. (in 5 Abtheilungen, jede zu 100 fl.) die Interessen bestehen im Gewinne der auf das betreffende Loos fällt. 46. Darlehen von 30,000,000 fl. E. M. mit Verlosung von 1839 in 36 Hiehungen, angefangen von t. Juni 1840 bis 1, Dezeküber 1878. Das Loos kostet 250 fl. C. M. Geldwesen in den k. k. Staaten. Goldmünzen, welche gesetzlichen Umlauf haben- Ä.k. österr. und Kremnitzer einfache Dukaten 4 fl. 30 kr. I doppelte 9 fl. niederländische ganze Souverainsd'or 13 fl. ! 20 kr. halbe 6 fl. 40 kr. alte holländische Dukaten ge- t rändert und vollwichtig 4 fl. 30 kr. C. M. Silbermünzen. K. k. österr. und andere nach i dem Conventions.Fuß ansgemünzte Speziesthalrr 2 fl. I halbe Thaler oder Gulden ifl. Viertel-Thaler oder halbe ) Gulden 30 kr. Kopfstücke oder sogenannte Zwanziger : 20 kr. alte Siebenzehner 15 kr. halbe Kopfstücke oder rZehner 10 kr. alte Siebener 6 kr. dann Fünfer und Gro- j scheu. Ä. k. nieder!, ganze Krvnenthaler 2 fl. 12 kr. 1 halbe 1 fl. 6 kr. Diertel-Kronen 33 kr. Ferner gelten in Oesterreich: Venezianische Zechi- nen 4 fl. 32 kr. italienische 20 Lirestücke 7 fl. 35 kr. französische 20 Frankenftücke 7 fl. 35 kr. baierische ganze Kconenthaler 2 fl 12 kr. Mailänder ganze Scudi 1 fl. 45 '/2 kr. spanische Matten oder Säulenthaler 2 fl. 3 kr. C. M Beschädigte und beschnittene Münzen werden bei öffentlichen Ca»en nicht angenommen, sondern von den Münz- und Einlösungsämtern gegen den festgesetzten Preis übernommen. Neues Münz wesen im lombardisch-venezianischen Königreiche. Die nen ausgeprägten Goldmünzen sind; die Sovrana oder das 40 Lire- stück zu 13 ft. 20 kr. und die Mezza Sovrana oder das i