Pesther und Ofner Wegweiser Kalender 1837
Pesther und Ofner Wegweiser Kalender 1837. - Geschäfts-Kalender der Landwirthschast, für alle zwölf Monate des Jahres
len, daß der Winter anhaltender ist, und der Frost und Schneegestöber dieses Vieh eben zu der Zeit zu Hause einschränkt, da dasselbe entweder Mmmert, ober schon gelänrmert hat, so, daß dasselbe nicht auf das Feld getrieben werden kann, ober wenn es auch ausgetrieben wird, wenig oder gar keine Weide findet. Daß also in solchen Umständen das Vieh nicht abfalle, und die Lämmer nicht hinwerfe, ist es nöthig, außer den 6 Fuhren einen Vorrath von guten Heu zu haben , und ihnen dieses zu geben, dabei aber auf die Schafler genau Acht zu geben, daß sie es nicht ihrem eigenen Vieh verfüttern. 17. Aus Ursache des ordentlicheren Betriebs der Landwirthschaft hat jeder Beamte in den unter seiner Leitung stehenden Gütern die Zahl der Frohndienste, (Robotten) vorläufig und ideal so einzutheilen, daß er gleich zu Anfang des Jahres zum Voraus wisse, wie viel Tagwerke und Bezüge zum Holzfällen, und Einführen zur Sommer- oder Frühlingssaat, zum Weinbau, Heu- und Grummetmähen, Ernte und Weinlese, Düngen und andern vorfallenden Wirthschafts- geschaften erfordert werden? Wie viel er davon vor- rathig habe, und wie viel er noch dieser ober jener strengen Arbeitszeit halber im Voraus zu verschaffen habe? Diese Lifte wird der visitirende Oberbeamte in jeder Herrschaft unausbleiblich abfordern,. und untersuchen, wie diese Verkeilung geschehen, und in wiefern sich dieselbe der wirklichen Proportion nähere, u. s. w.; jedoch muß der Robottkalender durch den Beamten monatlich mit den Rechnungen der Direktion eingesendet, und mit Ende des Jahres die Robotten insgesammt verrechnet werden. Zu dem Ende soll der Beamte gleich mit Anfang des Jahres, und auch sonst, wenn er Jemanden irgend' ein Benefiz überläßt , vorzüglich dahin abzielen, daß er sich dafür Mäher und Schnitter verakkordire und verpflichten lasse. So wird es nöthig seyn, bei Hint- angebung der streifenden Eichelung, Holzung, oder freien Hutweide, in den Kontrakt einzuschalten, daß diese, oder jene Gemeinde, oder einzelne Person, für Kieses oder jenes, so und so viel Tage durch Heumähen oder Schneiden, unentgeldlich abzudieuen verbunden sey. 18. Die Ochsenknechte, Kutscher und andere Dienstboten können in diesem Monate mit Vortheil jene ihre Abeit fortsetzen, nach welcher dieselben seit Mitte Novembers in den langweiligen regnerischen und schneeichten Zeiten, und in den langen Winterabenden besonders die zur Wirthschaft. gehörigen, verschiedenen Werkzeuge, als da sind: Gabel-, Rechen-, Sensen-, Hacken- und Hauenftiele, Wagenleiter, Pstug- deichsel, neue, oder auszubessernde Pflüge , Leischen u. bergt, zubereiten und auszuschnitzen angefangen haben, und zugleich das dem ihnen anvertraute Vieh so zuträgliche Häckerlingschneiden; so wie die Dienstmägde das Spinnen, Federschleißen, und Reinigendes zum Anbau gehörigen Samens, und Ausgleichen (Einballen) des Tabacks fleißig fortsetzen. 19. Da das Feuer zur Winterszeit am öftesten und am meisten Schaden verursachet: so soll der Oe- konom die Schornsteine reinlich halten, das Taback- rauchen in den Stallungen auf das schärseste untersagen , und auf das Licht und Feuer sorgfältig Acht haben. Darum gehe er selbst am spätesten zu Bette, und stehe am frühesten auf. 20. Die Rentmeister und Kästner sollen mit Ende jedes Monats sich unter einander verrechnen^ 21. In diesem Monat pflegt das Eis am stärksten zu seyn, darum soll dieses an allen Orten, wo es die Wirthschaft benöthiget, gehacket, und in die Eisgruben geführt werden. 22. Endlich verfertige gegen Ende des Monats der Beamte die Remanential - und fixen Einkünften- Tabellen nebst andern, und schicke dieselben in den ersten Tagen des künftigen Monats mit seinem Bericht der Direktion ein. L) Februar, oder Hornung. 1. Jn diesem Monat muß sowohl mit dem Bau, als Brennholzfällen gänzlich ausgesetzt werden, weil die Bäume bei frostiger Witterung nach dem Fällen eine so gefährliche Wunde bekommen, daß sie daran meistens aussterben, und niemals wieder frisch aus- treiben. 2. Eben darum müssen im Hornung die Wiesen und Aecker von den Stauden und Gesträuchen gereini- get werden; obschon jener Oekonom mit weniger Aufwand sich mehr Nutzen schaffet, der bei erforderlichen Kräften und Zeit, derlei Gesträuche von seinen Wiesen und Aeckern in den heißesten Lagen des Brachmonats ausraufen und ausputzen läßt. 3. Um diese Zeit fängt meistens in den Weinber-