Folia historica 18

I. Tanulmányok, közlemények - Szakály Ferenc: Tóth Benedek és Tamás polgárdi jobbágyok ügyletei (1569-1583)

48 Polgárdi, 1572. szept. 14. (Boldogasszony utáni vasárnapon). OL, Batthyány es. lt. Misszilisek No. 49 439. 49 Uo. No 49 438. (id. levél) 50 MatuzJ. i. m. 243. p. 51 Pl. az 1563. évi 67. törvénycikk. 1526-1608. évi törvénycikkek. Budapest 1899. (Ma­gyar törvénytár. Szerk.: Márkus Dezső) 520-521. p. 52 OL, Batthyány cs. lt. Misszilisek No. 49 526. 53 fosztány = ujjatlan felsőruha. Szamota I.-Zolnay Gy. i. m. 260-261. hasáb. 54 OL, Batthány cs. lt. Misszelisek 49 527. 55 Uo. 49 528. Szakály, Ferenc Die Geschäfte von Benedek Tóth und seines Sohnes Tamás, Leibeigenen von Polgárdi (1569-1583) Die Tíirkenherrschaft bürdete unbestreitbar drückende Lasten der Bevölkerung der durch den Türken eroberten Gebiete auf - so auch den Einwohnern des ungarischen Eroberungsgebietes. Zugleich weisen aber bestimmte Zeichen darauf hin, daß das Bauernvolk des Eroberungsgebietes seine Lage gar nicht so aussichtslos fand, wie man es auf Grund zeitgenössischer Aufzeichnungen glaubte (s. z.B. Pál Tűri Farikas, (Rek­tor in Tolna): Idea Chrístianorum Hungarorum in et sub turcismo). Besonders das wohl­habende Bauernbürgertum der Marktflecken hegte keine Abneigung gegen die Mög­lichkeit für wirtschaftliche Kollaboration mit den Türken. Die durch die türkische Eroberung voneinander getrennten zwei Landesteile bildeten des weiteren eine wirt­schaftliche Einheit: die im türkischen Eroberungsgebiet lebenden ungarischen Kauf­leute spielten die Rolle des Vermittlers, des Kontaktmannes zwischen den ungarischen Kaufleuten des königlichen Ungarns und den türkischen, sowie jüdischen Kaufleuten des türkischen Reiches da sie in beiden Landesteilen Bewegungsfreiheit hatten. Dieser Rolle ist es zuzuschreiben, daß der Weg zum Aufstieg, zur Bereicherung im türkischen Eroberungsgebiet nicht versperrt wurde. Manchmal gerieten erstaunlich große Vermö­gen in die Hände der Bürger der Marktflecken, wie es auch das in dieser Studie darge­stellte Beispiel beweist. Mit der Einrichtung der Türkenherrschaft und mit der immer deutlicheren Erschei­nung ihrer wahren Natur parallel verschwand allmälich die Illlusion der Möglichkeit des Zusammenwirkens mit den Türken. Besonders auffallend sind das große Maß und das rasche Tfempo der „Flucht des Kapitals" aus dem Eroberungsgebiet. Die gewöhn­liche Erscheinungsform dieser Flucht war die Entweichung wohlbabender Bauernbür­ger aus dem Eroberungsgebiet. Sie ließen sich in erster Linie in den Grenzstädten nieder, die in der Organisierung des Handels mit dem Eroberungsgebiet eine Rolle spielten. Die Flüchtlinge, die ihr Heim angeschlichen verließen, ließen viele unerledig­ten Geschäfte hinter sich. Die Vertretung der Interessen der Handelspartnern und Gläubigern, die im türkischen Eroberungsgebiet lebten und durch die Flucht der ande­ren geschädigt wurden, bekam meistens der Pascha von Buda zur Aufgabe. Ein typisches Beispiel dafür war der Fall von Támás Töth von Polgárdi (Komitat Fe­jér), der mit Hilfe von ungarischen Soldaten einer Grenzfestung im Jahre 1583 aus dem türkischen Eroberungsgebiet floh. Seiner Flucht folgte ein Briefwechsel zwischen Erzherzog Ernst und dem Pascha von Buda Ali. Benedek Tóth und sein Sohn Támás beschäftigen sich mit Pferdehandel im Auftrage des Gutsherrrn boldizsár Batthyány, sie 44

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