Folia historica 18

I. Tanulmányok, közlemények - Körmöczi Katalin: A magyar országgyűlés 1861-ben (Néhány adalék és emlék)

matische Sanktion als Grundlage hatten - zwischen dem Abgeordnetenhaus und der Magnatentafel zustande. Der Hof reagierte darauf mit der Auflösung des Landtages. Die folgenden Jahre (ganz bis zur Einberufung des Landtages 1865) vergingen im Zei­chen der provisorischen, neoabsolutistischen Macht des Ritters Schmerling. TYotzdem waren die Jahre 1860/61 und der Landtag selbst von großer Bedeutung, da alle Proble­me, die seit 1848 ungelöst geblieben waren, rückten zu dieser Zeit wieder in den Vor­dergrund. Einige davon wurden auf dem Landtag gelöst, in erster Linie die Fragen der bürgerlichen Grundrechte, und zwar eindeutig unwiderruflich. In staatsrechtlicher Hinsicht wählte man von den damals bestehenden Alternativen - wie Kampf, weiteres passives Warten, politisches Überzeugen - den offenen Weg zum Ausgleich. Die Adressen des Landtages von 1861 brachten eine neue Periode im Unabhängig­keitskampf der Ungarn, es wurden die Rechte des Landes formuliert und die Reinheit der ungarischen Bestrebungen bewiesen. Mit Erfolg begann der Landtag die Theorie der "Rechtsverwirkung", bzw. die vom "Verlust der Konstitution" zu bekämpfen, mit der erneuten Deutung der Pragmatischen Sanktion fand er den Weg, eine "staatsrecht­liche Brücke" zum Ausgleich. Er machte einen einzigen, sehr vorsichtigen Schritt zur Anerkennung der Interessen der Monarchie, bzw. zum Ausgleich der Interessen der Monarchie und der nationalen staatsrechtlichen Interessen der Ungarn. Diese Versu­che kamen 1865 im sog. "Osterartikel" von Franz Deák und im Maiprogramm ausführ­lich zum Ausdruck. Der Landtag von 1861 bestand die "Probe von 1848", konnte den Holzweg des Aufgebens der Rechte vermeiden, brachte Beweise dafür, daß die Erklä­rung der Pragmatischen Sanktion als Personalunion, bzw. als Realunion; die Revision der 1848er Gesätze sowie ihre gemeinsame Anerkennung, die territoriale Integrität des Landes zahlreiche offene Fragen sind und die Antwort darauf zwar nicht mit der Aufgabe der Rechte, aber mit gewisser Beeinträchtigung wahrer nationaler Interessen gegeben werden konnte. Der einige Monate lange Parlamentarismus im Jahre 1861 war nach zwölf Jahren Absolutismus das erste, vielleicht bedeutendste nationale, poli­tische Ereignis im Interesse der ungarischen Verfassungsmäßigkeit. Die damalige Ge­sellschaft bewahrte den Landtag im Gedächtnis und drückte sein Andenken auch in Gegenständen aus. Der Wert der Gegenstände, die uns an den Landtag von 1861 erinnern, wurde durch die Tätsache erhöht, daß ihre Verfertigung, TYagung bzw. ihr Gebrauch - wie die Trauersymbole nach 1849 - eine politische Stellungnahme, politi­sche Tät während des absolutistischen Provisoriums von Schmerling bedeuteten. Des weiteren werden im Artikel die Ereignisse des ungarischen Landtages von 1861, die erhalten gebliebenen Erinnerungsgegenstände von berühmten Persönlichkeiten, Dignitären des Landtages dargestellt. Durch ausführliche Beschreibung einiger her­vorragenden Stücke werden diese Kunstgegenstände als historische Quellen bearbeitet und publiziert. 143

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