Folia historica 16
Hermann Róbert: Kormánybiztosok Görgei táborában II. (Luzsényszky Pál és Ragályi Ferdinánd kormánybiztosi tevékenysége)
Ihr wisset es, und wir können Euch versichern, dass unser Kampf ein heiliger Kampf der Vertheidigung und Selbsterhaltung sei, ein Kampf der ganzen Nation, nicht aber ein Partheikampf des Patrioten Ludvig Kossuth und seiner Parthei, wie es Graf Schlik 3 6 Euch gerne glauben machen wollte. Im Interesse des Vaterlandes fordern wir Euch zur fernem Theilnahme an dem heiligen Kampfe, und anordnen im Namen der Regierung wie folgt: 1. Werden alle Verfügungen der sogenannten kaiserliche Kommissäre für Landesverrath erklört, wer demnach einen solchen Befehl vollstreckt, zur Vollstreckung hilfreiche Hand leistet, oder auch nur annimmt, wird als Landes-Verräther behandelt werden. 2. Die im Sinne der Gesetze bestellten öffentlichen Beamten können nur im Wege der Gesetze von ihren Aemtern entfernt werden. Jede gesetzliche Amtserledigung darf auf keine andere Art als welche das Gesetz von 1848 vorschreibt ergänzt werden. Eine andere Amtseinsetzung ist Landesverrath und der ein solches Amt annimmt Landesverräther. 3. Wer dem Feinde in Entwaffnung der National-Garden, Aufsuchung der Waffen, Munitions- und Montourgestände oder durch Denuntiation und Schreckensverbreitung behilflich ist, hat die gesetzliche Strasse zu gewärtigen. Das Vaterland war stets geneigt seinen irregeführten Söhnen, wenn sie ihre Vergehen bereuet haben zu verzeihen und wird gewiss an den Verräthern Zipsens nebst der Strenge auch mild zu verfahren wissen, wenn unverzögert Reue erfolgt. Doch da schon der Versuch Freiheitsmordes eine der schrecklichsten Sünden ist, kann diese Kommission einstweilen auch für's Vergangene nichts anderes verfügen, als die Gefangennehmung der Schuldigen anzubefehlen. Von der patriotischen Geistlichkeit wird die Publikation dieses Befehles erwartet, zugleich aber auch sowohl ihr als auch den Behörden und insbesondere der städtischen und Dorf-Vorstehern anbefohlen. Wer die Publication nicht augenblicklich vollzieht verfällt dem Kriegsgesetz. Nyomtatvány. HL Az 1848-1849. évi forradalom és szabadságharc iratai. 52 a/55 Ha nem tudtátok, miért támadtatott meg hazánk ellenségesen, most abból kell megértenetek, amit láttatok. Aki a küzdő hont oltalmazza, aki hisz az 1848-as törvények szentségében, amelyeket a király esküvel erősített meg, az az ellenség által, dacolva vallással, erkölccsel és polgári kötelességgel, lázadónak bélyegeztetik. Hűség a haza és megkoronázott 102