Folia historica 14
Körmöczi Katalin: Lakáspolitikai törekvések a fővárosban a két világháború között
Widerspruch ergibt sich aus der Tatsache, dass für die staatlichen und städtischen Organe wegen der wirtschaftlichen und gesellschaftlicen Einrichtung des Kapitalismus trotz ihrer sozialen Einsicht und wohlwollendsten Absichten die Wohnung als Ware galt. Dementsprechend hielt man die Wohnungsprodukt-ion grundsätzlich für die Aufgabe der Privatunternehmungen. Bis zum letzten Drittel des 19. Jahrhunderts war der Wohnungsbau fast ausschliesslich in den Händen von Privatunternehmern, in den 1870er und 1880er Jahren schalteten sich staatliche und private Unternehmungen ein, die Organe von Staat und Hauptstadt traten erst im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts aktiv in Budapest auf. Trotz mehreren positiven Bestrebungen hatte diese Tätigkeit keine durchdringende Kraft: die Lösungen erwiesen sich für ungleich und auch ihre Grössen waren ungenügend. Für die niedrigsten sozialen Schichten, die am meisten am Wohnungsmangel litten, fanden sie keine Lösung. Während des Vierteljahrhunderts der Horthy-Ära taten die Regierungsorgane nur in den wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch zugespitzten Situationen konkrete Schritte, veranlassten Bauaktionen. Der Mangel an Kontinuität bei der staatlichen Tätigkeit führt unter anderen in bedeutendem Masse dazu, dass die Wohnungslage in Budapest ungelöst blieb. Der Staat griff nach dem ersten Weltkrieg als Übergangslösung mit dem Zustandebringen von Notwohnsiedlungen ein. Diese Notwohnsiedlungen existierten auch in den 1930er Jahren, wurden zum Elendsviertel und gerieten in staatliche Behandlung. Ergebnislos versuchte man diese Elendsviertel Anfang der 40er Jahre aufzuheben, ihr endgültiges und vollständiges Verschwinden erfolgte erst lange nach der Befreiung des Landes. Neben den Notwohnsiedlungen baute der Staat in der Hauptstadt nur jährlich 1—2 Miethäuser mit 20—30 Wohnungen. Er gewährte Baukredite und ermöglichte Steuerbegünstigungen, aber machte keine andere Unternehmungen, die Beamten- und Arbeiterfamilienhäuser wollte man mit dem Kapitel der Sozialversicherungsanstalt verwirklichen und die Befriedigung der Wohnungsbedürfnisse „niedrigster Volksschichten" setzte der Staat zur Aufgabe der lokalen Behörden. Der Haupt- und Residenzstadtrat von Budapest leitete seine Wohnungsbauaktion 1925 ein, von 1927 an begann er auch das angebotene Kapital der Banken zu verbrauchen. Bis zum Jahre 1929 — bis zur infolge der Wirtschaftskrise entstandenen Zwangspause — liess die Stadt 300 Mietwohnungen, 216 notwohnungartige Kleinwohnungen aus eigener Kraft und 2500 Kleinwohnungen vom Bankkapital bauen. In den 30er Jahren konnte man fast ausschliesslich nur Notwohnungen bauen. 1939 setzte sich 102