Folia historica 11
Temesváry Ferenc: Fejezetek a Magyar Fegyvergyár történetéből IV. rész
Die Voraussetzung für das Programm zur Verwirklichung der Aufnahme von neuen Betriebszweigen und der damit zusammenhängenden Investitionen war die Lösung der zwischen der Waffenfabrik und dem Ärar bestehenden Streitfragen, die Garantierung der Begleichung von Ärarschulden im Rahmen einer entsprechenden Amortisierung und die Garantierung der Beschäftigung in den alten und neuen Betrieben der Unternehmung durch entsprechende Bestellungen. Als Ergebnis weitläufiger Verhandlungen mit dem Ministerium für Landesverteidigung wurde am 6. September 1935 eine Vereinbarung getroffen, die vom Minister für Landesverteidigung in einem Sonderbegleitbrief vom 17. September 1935 bestätigt wurde. In der Vereinbarung wurde einerseits die Begleichung der alten Schulden geregelt, anderseits eine neue Bestellung für Infanteriegewehre und Artilleriemunition gemacht, zuletzt wurden für die Betriebsbereitschaft Massnahmen getroffen. Zur Begleichung der Forderungen bei dem Finanzministerium machte der Staatssekretär Jakabb schon am 24. Juli 1935 eine Proposition. Nach langen Verhandlungen wurde am 6. September eine Abmachung getroffen, die am 18. September 1935 auch vom Minister bestätigt wurde. Im Falle der Begleichung der Forderungen beim Ministerium für Landesverteidigung und beim Finanzministerium musste die Unternehmung von ihren juristisch nicht genügend begründeten Ansprüchen ablassen; demgegenüber erhielten sie eine Garantie für die schnelle Rückzahlung ihrer gerechten Forderungen. Die Direktion der Waffenfabrik stellte am 16. September 1935 in ihrer Sitzung - nach den Vereinbarungen mit dem Ärar - die Bilanz der Unternehmung vom 31. Dezember 1934 auf, sie schloss mit 5 845 940,05 Pengö Verlust. Die Lampenwarenfabrik machte vorher, am 19. Juni 1935 ihre Bilanz, die am 2. Juli von der Generalversammlung bestätigt wurde. Der Verlust der Lampenwarenfabrik betrug 1 630 000 Pengö, der den letzten anstoss zur Anmeldung gab, die in der Sondergeneralversammlung vom 15. November getan wurde: "Da in unserer Anlage einerseits die zum erfolgreichen Betrieb nötigen Betriebserweiterungen nicht durchgesetzt werden können, andererseits eine vorteilhaftere Verteilung der Regiekosten zur Erreichung günstigerer Geschäftsergebnisse erwünscht ist, bot sich für unsere Unternehmung die Fusion mit einer anderen Unternehmung änlichen Profils als beste Lösung. Wenn wir der geehrten Generalversammlung den Vorschlag machen, die Fusion mit der Waffen- und Maschinenfabrik AG auszusprechen, für welche wir vorhergehende Vereinbarungen trafen, können wir den geehr202