Folia historica 11

Temesváry Ferenc: Fejezetek a Magyar Fegyvergyár történetéből IV. rész

Die Voraussetzung für das Programm zur Verwirklichung der Auf­nahme von neuen Betriebszweigen und der damit zusammenhängenden In­vestitionen war die Lösung der zwischen der Waffenfabrik und dem Ärar be­stehenden Streitfragen, die Garantierung der Begleichung von Ärarschulden im Rahmen einer entsprechenden Amortisierung und die Garantierung der Beschäftigung in den alten und neuen Betrieben der Unternehmung durch entsprechende Bestellungen. Als Ergebnis weitläufiger Verhandlungen mit dem Ministerium für Landesverteidigung wurde am 6. September 1935 eine Vereinbarung ge­troffen, die vom Minister für Landesverteidigung in einem Sonderbegleitbrief vom 17. September 1935 bestätigt wurde. In der Vereinbarung wurde einer­seits die Begleichung der alten Schulden geregelt, anderseits eine neue Be­stellung für Infanteriegewehre und Artilleriemunition gemacht, zuletzt wur­den für die Betriebsbereitschaft Massnahmen getroffen. Zur Begleichung der Forderungen bei dem Finanzministerium mach­te der Staatssekretär Jakabb schon am 24. Juli 1935 eine Proposition. Nach langen Verhandlungen wurde am 6. September eine Abmachung getroffen, die am 18. September 1935 auch vom Minister bestätigt wurde. Im Falle der Begleichung der Forderungen beim Ministerium für Landesverteidigung und beim Finanzministerium musste die Unternehmung von ihren juristisch nicht genügend begründeten Ansprüchen ablassen; dem­gegenüber erhielten sie eine Garantie für die schnelle Rückzahlung ihrer ge­rechten Forderungen. Die Direktion der Waffenfabrik stellte am 16. September 1935 in ihrer Sitzung - nach den Vereinbarungen mit dem Ärar - die Bilanz der Unternehmung vom 31. Dezember 1934 auf, sie schloss mit 5 845 940,05 Pengö Verlust. Die Lampenwarenfabrik machte vorher, am 19. Juni 1935 ihre Bilanz, die am 2. Juli von der Generalversammlung bestätigt wurde. Der Verlust der Lampenwarenfabrik betrug 1 630 000 Pengö, der den letzten anstoss zur Anmeldung gab, die in der Sondergeneralversammlung vom 15. November getan wurde: "Da in unserer Anlage einerseits die zum erfolg­reichen Betrieb nötigen Betriebserweiterungen nicht durchgesetzt werden können, andererseits eine vorteilhaftere Verteilung der Regiekosten zur Er­reichung günstigerer Geschäftsergebnisse erwünscht ist, bot sich für unsere Unternehmung die Fusion mit einer anderen Unternehmung änlichen Profils als beste Lösung. Wenn wir der geehrten Generalversammlung den Vorschlag machen, die Fusion mit der Waffen- und Maschinenfabrik AG auszusprechen, für welche wir vorhergehende Vereinbarungen trafen, können wir den geehr­202

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