Folia archeologica 52.

Mráv Zsolt - Szabó Ádám: Légiós katona elbocsátásával kapcsolatos rescriptum töredéke Kr.u. 240-ből

138 MRÁY ZSOLI - SZABÓ ÁDÁM FRAGMENT EINES KAISERLICHEN RESCRIPTS ZUR ENTLASSUNG EINES LEGIONSOLDATEN AUS DEM JAHR 240 N.CHR. Die Römische Sammlung des Ungarischen Nationalmuseums wurde unlängst mit einer römischen Bronzeplatte unbekannten Fundorts bereichert. Die dünne Bronzeplatte kann das Fragment des linken Mittelteils eines größeren Dokuments gewesen sein (Höhe: 84,5 mm; Breite: 106,5 mm; Dicke: 0,75 mm). Der originale Rand der Platte ist nicht erhalten geblieben, sie ist überall, entlang einer unregelmäßigen Linie abgebrochen. Aul der einen Seite des Bronzedokuments sind nur zehn fragmentarische Zeilen vom ganzen Text aufbewahrt, auf der anderen Seite sind vier Zeilen identifizierbar. Das gravierte Dokument - aufgrund seines erhalten gebliebenen Textes - wurde 240 n.Chr. aus Anlaß der Entlassung vom Heer von M. Aurelius Aulusanus, dem einst aus Thrakien gekommenen légionárius der legio XXII Primigenia ausgefertigt. Das Dokument vertritt einen sel­tenen Typ der militärischen Entlassungsdokumente: es war eine durch Zeugen beglaubigte Kopie des Dokuments, welches aus einem an einen Statthalter oder einen Befehlshaber geschriebenen und an den Kaiser überleiteten Gesuch (libel­lus ), sowie aus der darauf folgenden Antwort des Kaisers (rescriptum ) bestand. Das Fragment kann zur zweiten Platte dieses aus zwei Platten bestandenen, zusam­mengefügten Dokuments gehört haben, auf dessen inneren Seite die ausführliche Laufbahn des Soldaten als „Anhang" des Rescripts angegeben wurde. Auf der äußeren Seite standen die Namen der Zeugen, d. h. derjenigen Personen, die die Kopie des Dokuments beglaubigten. Der erhalten gebliebene Text des Bronzedokuments trägt trotz seiner Unvollständigkeit viele neue Informationen, wie folgt: 1. Der Eigentümer des Dokuments, der aus Plautionapolis ( = Plotinopolis, heute Didymoteikhon in Griechenland) in Thrakien stammende M. Aurelius Aulusanus, der das römische Bürgerrecht durch das Constitutio Antoniniana erlangt hat, wurde in den letzten Monaten des Jahres 214 n.Chr. in Thrakien in das römi­sche Heer rekrutiert. 2. Der Text verwendete für das Wort Rekrut die oft vorkommenden Benennungen probatus oder tiro delectus sicherlich nicht, sondern höchst­wahrscheinlich das Hapaxlegomenon delectarius. 3. M. Aurelius Aulusanus wurde nach Ausbildung als Soldat in die legio XXII Primigenia eingereiht, die in die Orientalexpedition von Caracalla aufrückte. Die Legion wurde, um die durch die alamannische Expedition 213 n.Chr. erlittenen Verluste zu ersetzen, in Thrakien oder schon in Kleinasien vor allem mit thrakischen Rekruten auf den Kriegsstand erhöht. All das bestätigt die frühere Vermutung von Géza Alföldy, laut deren die im Verband der Rheinlegionen im 3. und 4. Jahrzehnt des 3. Jahrhunderts n.Chr. Dienst habenden Soldaten thrakisch­er Abstammung im Zusammenhang mit dem Orientalkrieg von Caracalla rekru­tiert wurden (Jedoch weist der Fall von Septimius Bubas gleichfalls thrakischer Abstammung, der 230 n.Chr. von der legio 1 Minervia mit einer honesta missio ent­lassen wurde [RMD IV 61 1—612 Nr. 1,3] darauf hin, dass die Rekrutierung jedes, in den 2-3. Jahrzehnten des 3. Jahrhunderts n.Chr. Dienst habenden Soldaten thrakischer Abstammung in den Rheinlegionen nicht automatisch mit diesem Orientalfeldzug in Verbindung gebracht werden darf.)

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