Folia archeologica 36.

V. Kocztur Éva: Adalék Solymár római kori történetéhez

DIE PTOLEMÄISCIIE BESTIMMUNG 87 Das Beantworten der Frage, zu welchem Gebiet das Donau-Knie hinzu­rechnen sei, könnte dadurch bedeutend gefördert werden, wenn man die Angaben der dort stationierenden Einheiten und der Militärdiplome untereinander ver­gleiche. Doch bildet die Grundlage zur Bestimmung der pannonischen Truppen­dislokation — und damit im engsten Zusammenhang auch der topographischen Reihenfolge der Militärdiplome — eben jene Grenzlinie, deren Anfang irgendwo in der Nähe von Cirpi-Ulcisia Castra lag. 8 Man könnte die Hinzugehörigkeit der Lager des Donau-Knies nur dann eindeutig bestimmen, wenn auf dem Gebiete irgendeines Lagers eine solche mit Jahreszahl datierte Inschrift zum Vorschein käme, deren genannte Einheit von irgendeinem Diplom aus demselben Jahr — erlassen auf dem Gebiete von Pannó­nia Superior oder Inferior — bekannt ist; aus einer solchen Tatsache könnte man auf die Hinzugehörigkeit des Gebietes mit Bestimmtheit schließen. Zur Zeit kann man nämlich die Heereseinheiten, die in den Diplomen genannt werden, nur auf Grund solcher Inschriften an Stationierungsorte verteilen, die um mehrere Jahre jünger als die Diplome selbst sind. 9 Es soll nicht bezweifelt werden: es ist möglich, daß man den Anfang der Grenzlinie zwischen den beiden Provinzen richtig im Bezirk Cirpi-Ulcisia Castra lokalisiert, und daß die Militärlager des Bezirkes im großen und ganzen treffend unter den beiden Verwaltungseinheiten verteilt wurden. Wir wollen nur hervor­heben, daß die zur Grenzbestimmung bisher herangezogenen Angaben nicht dazu geeignet, ja, unzulänglich sind. Darumwäre es heute noch irreführend als sicheres Ergebnis gelten zu lassen, daß die Grenzlinie im Bezirk Cirpi-Ulcisia Castra ihren Anfang hatte; man darf diese bloße Vermutung nicht als Ausgangspunkt weite­rer Schlüsse benutzen. Fraglich ist das heute allgemein angenommene Lokalisieren des Anfangs der Grenzlinie zwischen den beiden Provinzen in der Zeit vor 214, und auch die Schlüsse, die aus dieser Vermutung gezogen wurden, besonders deswegen, weil alle Forscher, die sich mit der Frage der Grenze beschäftigt hatten, die einzige unmittelbare Quelle mißverstanden, verworfen, oder gar nicht zur Kenntnis genommen haben. Ich meine die Grenzbeschreibung des Vtolemaios und seine sonstigen einschlägigen Angaben. Den Gegenstand der vorliegenden Arbeit bildet das Untersuchen dieser Quelle. Die Textstellen des Ptolemaios, die man bei der Grenzbestimmung berück­sichtigen soll, sind die folgenden: 1 0 II. 14. Die Lage des Oberen Pannoniens 1. Das Obere Pannonién wird im Norden — von der erwähnten Gren­290,1—5 ze von Noricum ab — durch jenen Abschnitt der Donau begrenzt, der sich vom Berg Cetius ab bis zur Einmündung des Flusses (N) Arabo erstreckt 41 ° (Länge) 47 40' (Breite) 8 Vgl.: Radnóti, A.—Barkócz' L., Acta Arch. Hung 1 (1951) 219.-; Barkóéi, L. Acta­Arch. Hung. 9 (1958) 413—421; Lôrinc Z, В., Arch. Ért. 107 (1980) 81—85; Visy, Zs„ A Szcks szárdi Béri Balogh Ádám Múzeum Évkönyvei (-Jahrbücher des Adam Balogh Beri Museum von Szekszárd) 10—11 (1979—1980) 59—162, u.a.m. , J Vgl. Lőrincz, В., Arch. Ért. 107 (1980) 84. 1 0 Ich benutze die Textausgabe von O. Cuntz­' Die Geographie des Ptolemaeus. (Berlin 1923) (reprint New York 1975).

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