Folia archeologica 21.

András Mócsy: Decurio Eraviscus

6 4 A. MÓCSY Die beiden Principes lassen sich insofern gut daterien, als Florus sein Bürger­recht von Nerva erhielt und Paulinus samt seiner Familie noch kein Bürgerrecht besaß und folglich in eine nicht viel spätere Zeit als Florus datiert werden kann. Der Tabularius, dessen Bürgerrecht auf Hadrian zurückging, fungierte bereits in der Zeit, als neben der Civitas Eraviscorum auch eine munizipale Autonomie, das hadrianische Municipium Aquincum bestand. Man könnte daher auf den Gedanken kommen, die principes, die Mitglieder des Stammesrates 2 7 hätten sich nach dem Vorbild des Stadtrates des neugegründeten hadrianischen Municipiums umbenannt. Es ist ja seit langem bekannt, daß die Civitas Eraviscorum auch nach der Gründung des Municipiums nicht in dasselbe einverleibt oder sonstwie auf­gelöst wurde. 2 8 Die Zeitstellung des Grabsteins des Alorix schließt diese Möglich­keit aus. Die Dekurionen traten daher spätestens im zweiten Jahrzehnt des 2. Jhs an Stelle der Principes, oder richtiger, die Principes wurden zu dieser Zeit in decuriones umbenannt. Man wird wohl in der Auslegung des untechnischen Aus­drucks decurio Eraviscus nicht so weit gehen dürfen, daß man in ihm den Einzel­fall eines eigenmächtig gebrauchten Wortes erblicken wollte, als ob die Familie des Alorix statt princeps willkürlich decurio geschrieben hätte. Dadurch, daß die Ratsmitglieder einer peregrinen Gemeinde Dekurionen genannt wurden, wollte man die Äußerlichkeiten der Selbstverwaltung der muni­zipalen Form angleichen. Dieser Prozeß fand zumeist in der Verleihung des Muni­zipalstatuts seinen Abschluß. So geschah es auch in Aquincum, das unter Hadrian ein Municipium geworden ist. Im Dekurionat des Alorix könnte man daher eine Vorstufe der Munizipalisation der Civitas Eraviscorum erblicken. Principes und Dekurionen sind in der Tat nur aus der vorhadrianischen Zeit bekannt, die bisher bezeugten Dekurionen des Municipiums waren dagegen Eravisker, die ihr Bür­gerrecht zumeist Traian, Hadrian oder Pius zu verdanken hatten. 2 9 Daß manche Dekurionen erst später und allmählich das Bürgerrecht erhielten, könnte als ein Zeichen dessen aufgefasst werden, daß Aquincum als latinisches Municipium das lMtium mains besaß. Das Territorium des Municipiums scheint ferner mit dem einstigen Territorium der Civitas zusammenzufallen: die Verbreitung der In­schriften, die Mitglieder der Civitas nennen (Eraviscus oder Araviscus, princeps und decurio) 3 0 deckt die Verbreitung der Inschriften von Dekurionen 3 1 desMuni­2' Die ältere Auffassung wollte in den Principes die Häupter der Civitates erblicken. Seit­dem wir aber auch in Pannonién einen Präfekt haben (Mócsy, A., Zur Geschichte der Peregri­nen Gemeinden in Pannonién. História 6 (1957) 488.), der zugleich auch pr(inceps) war, müssen die Principes - dia ja auch in größerer Zahl als Präfekten bezeugt sind - für die Ratsmitglieder gehalten werden. 2 8 S. Anm. 26., ferner die Inschriften Alföldi A., Arch. Ért. 52 (1939) 108—. ; Mócsy, A., Arch. Ért. 78 (1951) 107—. 2 9 Aufgezählt Mócsy, A., Arch. Ért. 1951. 107., Anm. 5., außerdem ein neuer P. Aelius aus Tác (Gorsium) bei Fitz, J., Gorsium. (Székesfehérvár 1964) Abb. 60-61.; Ders., Alba Regia 4-5 (1965) 178, wo Fitz auch die Möglichkeit erwägt, dieser Aelius (AnÉp 1965. 12.) wäre Dekurio eines bisher unbekannten Municipiums um Gorsium gewesen. Der neue Fund eines Heiligtums mit Altären von Magistraten Aquincums in Csajág westlich von Gorsium [H. Kele­men, M., Arch. Ért. 93 (1966) 294: die Steine im Lapidarium des Museums von Tihany] schließt diese Möglichkeit aus. 3 0 S . die Aufzählung Mócsy, A., Aravisci. PWRE Suppl. XI. (Stuttgart 1968) 132-.; Die Inschriften von Peregrinen, die in Abb. 2. eingetragen wurden, s. bei Mócsy, А., а. а. О. und in den Bänden des Jahrbuchs Alba Regia. 3 1 Aufgezählt bei Alföldy, G., AnTan 6 (1959) 21-, Anm. 20-21, s. ferner hier Anm. 29. und CIL III 10360 (?).

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