Folia archeologica 21.

András Mócsy: Decurio Eraviscus

62 A. MÓCSY aristokratie zu zählen; die aristokratische Namengebung hat sich in Pannonién bei den Eraviskern am stärksten gehalten. 1 7 Die durch den Namen Alorix zum Ausdruck gebrachte vornehme Stellung der Familie deckt sich mit dem von Alorix bekleideten Dekurionat. Daß die vor­nehme Stellung mit einem keltischen Namen ausgedrückt wurde, ist ein Beweis dafür, daß die Familie keltisch sprach und folglich des Lateins nicht oder nur beschränkt mächtig war. Dieser Umstand warnt uns davor, der ungewöhnlichen Ausdrucksweise decurio Eraviscus eine allzu große Rolle einzuräumen. Decurio Eraviscus ist eine untechnische Bezeichnung, sei es, daß wir an einen munizipalen Dekurio (von Aquincum), oder an einen decurio civitatis Eraviscorum denken. 18 Die erste Möglichkeit kann wohl ohne weiteres ausgeschlossen werden. Wäre nämlich Alorix Dekurio von Aquincum gewesen - in diesem Fall müßte man auch decurio, (natione ) Eraviscus 1 9 lesen -, dann würde man doch erstens die römische Namensformel wohl mit einem Kaisergentiliz und zweitens, wenn auch nicht unbedingt dec. тип. Aq., so doch wenigstens decurio тип. erwarten müssen. Die Dekurionen des Municipiums von Aquincum 2 0 gaben ohne Ausnahme das MVN an and waren zumeist P. Aelii. Auch die Zeitstellung des Grabsteins schließt ein munizipales Dekurionat aus, zumal Aquincum erst unter Hadrian das Munizi­palstatut erhielt. So bleibt nur die zweite Möglichkeit, nämlich, daß Alorix De­kurio in der peregrinen Civitas der Eravisker war. Decurio Eraviscus ist daher gleich decurio civitatis Eraviscorum, wobei wir freilich nicht entscheiden können, ob Eraviscus eine untechnische Kurzform statt civitatis Eraviscorum ist oder aber einfach die Stammeszugehörigkeit des Alorix bezeichnet. Übrigens ist diese un­technische Ausdrucksweise in Pannonién nicht selten. Die principes der peregrinen Gemeinden der Provinz 2 1 gaben entweder kein Ethnikon (Paulinus, M. Cocc. Flo­rus und Ulpii Silvanus et Capito 2 2) oder nur das Ethnikon ohne civitatis an (Iucundi princ. Azali, 2 3 T. Fl. Proculus pr. praef. Scord. 2 4). Schon dieser Umstand nähert unseren Dekurio an die Principes der Urbevölkerung. Es ist wohl kein allzu küh­ner Schluß, wenn wir decurio für eine Synonyme von princeps halten. Dekurionen von peregrinen Civitates in Pannonién waren bisher nicht bezeugt. 2 5 Als Magistrate 1 7 Vgl. Szabó, M., Arch. Ért. 91(1964) 173—. 1 8 Eine dritte Möglichkeit wäre, wenn wir decurio für den Vorstand einer decuria innerhalb der Stammesorganisation halten würden. Die dalmatischen Civitates waren in Dekurien geglie­dert (Plin. n. h. III 142-), und bei den südostpannonischen Amantini sind die Unterteilungen gens und centuria bezeugt (CIL III 3224: Amantius . . . gente Undius centuria secundo). Es ist aber durchaus möglich, daß diese Centurien von den Römern aufgestellte Abteilungen von Geiseln waren. Der junge Amantiner ist als hobses (sie) bei den Römern gestorben. Für Dekurien bei den pannonischen Stämmen liegen keine Nachrichten vor. l a nat(ione) Era(viscits) auf dem Grabstein Intercisa Nr. 45. 2 0 S. Anm. 31. 2 1 Aufgezählt Mócsy, A., Pannónia. 609. 2 2 Vgl. neulich DuSanic, S., Three Epigraphical Notes. ?,iva Antika 15(1965) 89., Anm. 18.; Ders., Some New and Revised Roman Inscriptions from the Eastern Srem. 2iva Antika 17 (1967) 198—. 2 3 Barkóczi, L., Brigetio. DissPann II : 22. (Bp. 1951). Nr. 304. Die Form schwankt zwischen Aza tus udn Aza/ius, vgí. Mócsy, A., Azali. PWRE Suppl. XI. (Stuttgart 1968) 344-. 2 4 Die einzige Ausnahme,^, с. В. wird man wohl eher aufpr(aefectus) c(ivitatis) B(oiorum) auflösen müssen. 2 5 Dekurionen von gallischen und germanischen Civitates z. B. ILS 4607, 4608, 6758, 7033, 7049, 7073, 9305 usw.

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