Folia archeologica 10.

A. Mócsy: Die spätrömische Schiffslände in Contra Florentiam

104 A. Micsy tissimus Terentius vor das Jahr 368 fallen. So ist es möglich, dass die sog. valentinianischen Offizierstempel vielleicht überhaupt nichts mit Valentinian zu tun haben. Dieses Problem kann vorläufig nicht beruhigend gelöst werden. Aus den Grabungsprotokollen von Nógrádverőce lassen sich aber einige Angaben über die relative Chronologie der Stempel zu gewinnen. Paulovics fand im Zentralgebäude zwei Fussbodenniveaus und Reste von zwei Dachbedeckungsarten: Dachziegel und Bleiplatten. Die Stempel der Dachziegel gehören zur Gruppe der Offizierstempel. Dachziegel und Blei­platten lagen gleichfalls auf dem oberen Fussbodenniveau 6 8. Daraus folgt, dass das Dach in der zweiten Periode teils mit Ziegeln, teils mit Bleiplatten bedeckt war: eine der beiden Bedeckungsarten wurde demnach in der zweiten Periode bei der Ausbesserung des Daches angewendet. Die Angabe des Sym­machus über die Bleibedeckung in Neckarau spricht eher dafür, dass die Bleiplatten zur Ausbesserung unter Valentinian gehören. Auch aus dem tech­nischen Gesichtspunkt betrachtet ist die Ausbesserung eines Ziegedaches mit Bleiplatten wahrscheinlicher, als die Ausbesserung eines Bleidaches mit Ziegeln. In diesem Falle können also die Offizierstempel mit den OFAR­Stempeln gleichzeitig sein. Wenn wir die valentinianische Datierung der Offizierstempel beibehalten wollen, müssen wir annehmen, dass zwischen den Jahren 364 und 368 in Vale­ria mindestens drei duces fungiert haben. Ausser Frigeridus und Terentius muss nämlich auch mit den inschriftlich bezeugten Augustianus gerechnet werden, der zwischen 364—367 dux Valeriae war 6 9. Von ihm kennen wir aber keinen Ziegelstempel, obwohl er an der Bautätigkeit gewiss Teil hatte. An sich ist eine so schnelle Aufeinanderfolge dreier duces in den ersten Jahren Valentinians nicht unwahrscheinlich, da sich der Kaiser mit den korrupten Beamten nicht leicht abgefunden gat. Mit der persönlichen Haftung der duces für die Limesarbeiten hängt vielleicht zusammen, dass die Ziegel unter Valen­tinian nicht mit Namen der Lagerorte und der Vorstände der Ziegeleien, sondern mit den Namen der haftbaren duces und Offiziere gestempelt wur­den 7 0. andrás mócsy 8 8 Die, zwischen den beiden Fussbodenniveaus gefundenen Ziegel hat man während der Grabung mit den Nummern XV und XVI versehen (Grabungsprotokoll). Aus der Zusammen­stellung der Ziegelstempel (ebenfalls im Nachlass von Paulovics) konnte festgestellt werdan, dass die unter diesen Nummern gebuchten Ziegel ohne Ausnahme zur OFAR-Gruppe gehören. 8 9 CIL III 10596= ILS 762. Die Datierung beruht auf dem Umstand, dass Gratianus noch nicht auf der Inschrift erwähnt ist. Doch fällt es auf, dass auf CIL III 6159 = 7494 = ILS 770 nur Valens genannt wird (im Jahre 368 spätestens). Vielleicht könnte man auch hier daran denken, dass einer der Augusti — der jüngste — weggelassen wurde. In diesem Falle muss das Dukat des Augustianus nicht vor das Jahr 367 fallen. 7 0 Cod. Theod. 15, 1, 13: Erlass Valentinians an den dux von Dacia ripensis, in dem er diesen dux für die Limesbauten persönlich haftbar machte. Vgl. auch Swoboda, E., a. a.O. 232: die burgus­Inschrift aus Solva (ILS 775) — Aufbau eines burgus in 48 Tagen — ist eine Reaktion auf diesen oder einen ähnlichen Erlass des Kaisers.

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