Folia archeologica 1-2.
Apor László és Rosztóczy Ernő: A kiszombor o sz. temető csontvázai
APOR— ROSZTÓCZY: DIE SKELETTE DES GRÄBERFELDES О VON KISZOMBOR 183 DIE SKELETTE DES GRÄBERFELDES О VON KISZOMBOR Die Ausgrabung von Ferenc Móra ergab aus einem einzigen Friedhof 235 Schädel, die Bartucz 1 im Jahre 1936 teilweise bearbeitete und das Verhältnis ihrer Rassenelemente feststellte. Dieses Gräberfeld, in dem auch einige deformierte Schädel vorkommen, wurde von mehreren Völkern (Jazygen, Gepiden, Awaren) gemeinschaftlich benützt. Das Knochenmaterial der hier zu besprechenden 6 Gräber stammt von den Ausgrabungen des Museumdirektors von Szeged Dezső Csallány aus dem J. 1937 und wird hier mit den Ergebnissen eines früheren Aufsatzes von Bartucz 2 verglichen. Die Zahl der Knochenfunde reicht nähmlich zur Bildung eines definitiven Urteils nicht aus. Bartucz schreibt den grossen Umfang der Awarenfriedhöfe dem Umstände zu, dass die Awaren das Gebiet lange Zeit hindurch in grossen Massen bewohnten. Archäologische Funde datieren dieses Gräberfeld in die Zeit um 620—30. Grab 1. Männergrab. Der Schädel war nicht zu retten. Rechtes Schenkelbein (42-5 cm) ohne Verwachsung der Epiphisis distalis und rechter Oberarmknochen (29 cm) eines schwachen Individuums, wahrscheinlich jünger, als 17 Jahre. Körperhöhe 160—162 cm. Grab 2 «Kiszombor О 3». Hockegrab. Gesicht fehlt, Gehirnschädel mangelhaft. Rechter Unterkiefer unversehrt. Stirn leicht zurückfliehend, Hinterhaupt steil. Nasenwurzel ziemlich breit. Nach der Beschaffenheit des Schädels, Zustand der Alveolen und Abnutzung der Zähne: Grab einer Frau von zirka 45 Jahren. Langbeine sehr mangelhaft und zerbrochen, Körperhöhe nicht feststellbar. Grab 3 («Kiszombor О 2»). Mit einer Goldmünze des Phokas datiert. Schädel fehlt. Zwei Tibien (37-2 cm) und der rechte Oberarm (33-2 cm) mangelhaft. Kreuzbein gut erhalten, Hüftbeine fragmentarisch. Grab eines älteren Mannes; Körperhöhe 165—167 cm. Grab 4. Schädel fragmentarisch. Es gelang den Gehirnschädel zusammenzustellen, ausserdem eine Zahnreihe des Oberkiefers. Unterkiefer verhältnismässig gut erhalten. Es handelt sich um einen deformierten Schädel. Beide Schenkelbeine (32 cm) sind unversehrt, rechte Tibia mangelhaft. Epiphisen der Schenkelbeine nicht verwachsen. Der Augenzahn noch nicht herausgewachsen. Junges Weib von 13—14 Jahren. Körperlänge 112—113 cm, da die Epiphisen noch nicht verwachsen waren. Grab 5. Schädel mangelhaft, vom Gesicht sind nur das rechte Gesichtsbein, Oberkiefer und der fast unversehrte Unterkiefer mit der sehr abgenutzten Zahnreihe erhalten. Rechtes Schenkelbein (44-3 cm) und die etwas beschädigte Ulna (28 cm) erhalten, übrige Knochen zerbrochen. Körperhöhe 165—166 cm. Wahrscheinlich das Grab eines älteren Mannes. Grab 6. Ausser einigen Knochenbruchstücken fehlt der ganze Gesichtschädel. Nasenwurzel tief, hohlrund; Arcus supercilialis gut entwickelt. Vom Oberkiefer ist nur der Alveolarteil vorhanden. Zähne ganz gesund. Scheinbar das Skelett einer jungen Frau. Epiphisen noch unverwachsen, Alter demnach unter 17 Jahren. Höhe zirka 156 cm. Tabelle der bestimmbaren Masse der vorhandenen Schädel. Deformierte Schädel Mass Grab 4 Grab 5 Grab 6 Grab 2 Mass О •4 •4 О + О О 4Grösste Länge 145 199 185 175 „ Breite 151 135 133 152 Ohrenhöhe 123 116 102 — Kleinste Stirnbreite 98 92 — 95 Grösste „ 133 111 109 119 Wagrechter Umfang 47-6 54-5 51 49 Indexberechnung auf Grund obiger Masse. Index Grab 4 О 4 Grab 5 d Grab 6 6 Grab 2 ? Länoenüreiteninflex ЬщпЖшМбх Frontalindex 104-14 84-83 73-68 67-84 58-29 82-88 71-89 55-14 96-82 79-83 Indem im obigen Gräberfelde Männer und Frauen jüngern und höheren Alters gemischt bestattet sind, kann es sich nur um den Friedhof friedlicher Ansiedlungen handeln. Die aus den Langbeinen berechneten Körperhöhen entsprechen den Angaben des besagten Aufsatzes von Bartucz. Diese Gräber werden daher in jene Gruppen einzureihen sein, bei welcher die mongolischen Rassenmerkmale fast fehlen und andere Rassenmerkmale hervortreten. Neben mittelkleiner Gestalt kommen kleinere und grössere Körperhöhen vor. Diesen Umstand, ferner den Schädelindex und die abgemessene Länge der Grabes berück-