A Fővárosi Könyvtár évkönyve 1941

Németh Endre: Jog és törvényhozás a könyvtári életben

216 lieh bei der Sammlung von Drucksachen lokalen Charakters begründet ist. Ferner wird die gesetzliche Regelung des generellen und des speziellen Sammelns, sowie der Aufbau der Ordnung der Ablieferungspflicht geschildert. Es wird bemerkt, dass das presspolizeiliche Pflichtexemplar mittelbar ebenfalls die Vermehrung der Bestände der öffentlichen Bibliotheken bezweckt. Nachher fassen wir den gegenwärtigen Stand der gesetzlichen Regelung des ungarischen Bibliothekswesens zusammen und weisen auf die noch nicht gelösten Fragen hin. Von diesen haben besondere Wichtigkeit : die Regelung der Ausbildung der Bibliothekare, der weitere Aufbau der Zusammenarbeit der Bibliotheken, der erhöhte Schutz der Bibliotheksbestände und schliesslich der Anspruch der örtlichen öffentlichen Sammlungen auf das Pflichtexemplar lokalen Charakters. Zum Abschluss wird erwähnt, dass das ungarische Bibliotheksrecht noch in einem unbearbeiteten Zustande ist, weshalb in der Abhandlung die Rechts­fragen eher zusammengefasst und erörtert, als eingehend detailliert wurden. Das Bibliotheksrecht ist eine lebende, und nicht ruhende Wirklichkeit ; diesen Um­stand muss man ständig im Auge halten, wenn man es in einer einheitlicher Rich­tung leiten und entwickeln und damit die gerechten Interessen sowohl der Biblio­theken, als auch des Publikums institutionell sichern will. Der Bibliothekar von heute, der sich nicht nur in wissenschaftliche Studien vertieft, sondern mit den Bibliotheksbenutzern in ständiger Berührung steht, kann Kenntnisse des Biblio­theksrechtes nicht entbehren. Der Hauptzweck dieser Abhandlung ist die Auf­merksamkeit auf diesen bisher nur zu wenig beachteten Zweig der Bibliotheks­wissenschaft zu lenken und zugleich eine brauchbare Grundlage für das Biblio­theksrecht zu schaffen.

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