Fejér Megyei Történeti Évkönyv 8. (Székesfehérvár, 1974)
Tanulmányok - Die Privilegien der Stadt Stuhlweissenburg (Auszug)
Einnahmen ein. 1694 waren in der Stadt schon zwei Gasthäuser: der „Schwarze Adler" in der inneren Stadt und der „Goldene Adler" in der Ofner Vorstadt. Später kam in der Palotaer Vorstadt die „Goldene Krone" dazu. Die Brauerei war auch ein Monopólium der Stadt. „Jus item braxandi sine ullo onere salvum et lllaesum permaneat" — sagt das Diploma Leopoldinum. Die Brauerei kam schon in der Instruktion 1693 vor. Meistens verpachtete die Stadt die Brauerei und den Bierausschank. Zur Zeit des Gottesdienstes — also Sonntag vormittag — verbot der Magistrat Wein oder Bier auszuschenken. Das Recht der Fleischhauerei übte die Stadt indirekt aus. Sie unterhielt Fleischbänke und verpachtete sie. Es spielte eine wichtige Rolle — in dem Privilegium 1703 auch — die Fischerei in dem Stadtgraben und in der Umgebung der die Stadt umfassenden Inseln. Die Fischmärkte von Stuhlweissenburg waren sehr bedeutend. Hier wurden die gesalzenen Fische von der Donau und Theiss weiter, nach Raab und Wien verkauft. Das Recht der städtischen Mühle wurde schon 1689 von der Neoacquistischen Comission anerkannt. Es ist anzunehmen, dass die Mühle früher, in der Türkenzeit auch in städtischem Besitz war. Nach dem Diploma Leopoldinum war die Stadt berechtigt, von den Kaufleuten an den Jahresmärkten Taxen und Standgelder zu nehmen. Der Magistrat verpachtete auch Holzhäuserl denselben. Im Anhang bringt der Aufsatz mit 1—7. numeriert die Donations- und Privilegiensurkunden der Stadt Stuhlweissenburg. Einzige Ausnahme stellt die Transkription 1496 dar, die schon früher veröffentlicht wurde (Fejér: Codex Diplomaticus, IV/l. 73., Tudományos Gyűjtemény, 1825. II. 50—51., Szentpétery, I. No 619.). Die Publikation betrifft die folgenden Urkunden: 1. 15. Juni 1541. Wien. Donation Ferdinands über possessiones Csór, Kuti, Gyón, Isztimér. 2. 15. Juni 1541. Wien. Donation über Vál, Velence, Veréb, Tabajd. 3. 16. Juni 1541. Wien. Bekräftigung der Mautfreiheit der Stadt und deren Bürger. 4. 26. Februar 1693. Wien. Bekräftigung der früheren Donationen 1541. Transkription der Stadturkunde 1485. 5. 23. Oktober 1703. Diploma Leopoldinum. 6. Der Gesetzartikel 37. 1715. 7. 6. März 1845. Wien. Bekräftigung des Stadtwappens, bzw. Modifizierung des Stadtsiegels. Die Quellenpuiblikation basiert sich auf den im Ungarischen Staatsarchiv aufbewahrten Liber regius. Dessen Text wird ungeändert gebracht. Die Quellen sind numeriert, nach der Nummer folgt der Titel, das Datum, die Signatur und die Angaben über die frühere Publikationen. Dann wird der lateinische Text, bzw. die ungarische Übersetzung gebracht. Die einzige Ausnahme ist die Urkunde 1845, die schon ungarisch verfasst wurde. Der Verfasser betont die besondere Bedeutung des Privilegiums 1703, das fast 200 Jahre lang als die Constitution der Stadt fungierte. 200