Fejér Megyei Történeti Évkönyv 6. (Székesfehérvár, 1972)
Tanulmányok - Degré Alajos: System der Stimmabgabe in den Komitatsversammlungen vor 1848.
In den letzten Jahren des XVIII. Jahrhunderts begannen die Adeligen mit mittlerem Besitz und Komitatsbeamten die Versammlungen in grösserer Zahl zu besuchen. Es scheint so, dass dieselben sich erfolgreich dem vom Herrscher ernannten Obergespan widersetzten. Diese Geneigtheit zum Widerstand stieg nach den napoleonischen Kriegen, als die Grundbesitzer viele Schwierigkeiten zu bewältigen hatten. Die Zurückdrängung dieses Widerstandes bezweckte 1819 die Verordnung der königlichen Hafkanzei, die besagte, dass man die Stimme zur Zeit der Restauration pro Kopf abgeben und auf Grund der Gleichheit zusammenzählen soll. Diese Reform scheint demokratisch zu sein, bezweckte aber das im Schach halten der zum Widerstand geneigten Adeligen mit mittlerem Besitz. Das merkten die Komitate und protestierten dagegen. Die Hofkanzlei muss te 1827 nachgeben und die Verordnung so ändern, dass es mit Einverständnis der Versammlung erlaubt sei, mit Akklamation zu stimmen. Wenn nicht festzustellen war, für wen der Zuruf galt, wurden die Stimmen pro Person abgegeben. Dieses Prinzip kam bis 1848 zur Geltung. Sehr wichtige — zB. Abgeordnetenwahl, Restauration, — wurden auch durch Zurufe entschieden. Manchmal kam es wegen die scharfen persönlichen Gegensätze zur Abstimmung pro Person. Seit 1819 war es also wichtig, wer Stimmrecht hatte. Das wurde aber nicht von Landesrechtnormen, sondern von den Komitaten selbst geregelt. Manchmal befolgte ein dasselbe Komitat keine einheitliche Regeln. ZB. hatten in einem Bezirk des Komitates Békés schon die 16-jährigen, im anderen Bezirk erst die 24-jährigen Adeligen das Stimmrecht. Frauen hatten überhaupt kein Stimmrecht, aber es wurde den bemittelten Frauen in den meisten Komitaten ermöglicht, durch Bevollmächtigte ihre Stimme abzugeben. Es gab einige Komitate, die jeder adeligen Witwe und jedem selbständig wirtschaftenden Mädchen das Stimmrecht gaben. Es wurde von der Hofkanzlei erwünscht, dass nicht adelige katholische Dorfpfarrer auch abstimmen konnten. Einige Komitate waren dagegen, andere gäben einem jeden ordinierten katholischen Priester und protestantischen Pfarrer mit Kirchengemeinde das Stimmrecht. Es kam vor, dass nicht adelige Lehrer, Mittelschullehrer, Wundärzte das Stimmrecht genossen. Die Abstimmung geschah pro ein oder zwei Bezirken von Wahlkommissionen, die nicht nahe zueinander aufgestellt waren, um eventuelle Raufereien zu vermeiden. Dieselben kamen aber trotzdem manchmal vor, weil die Bestechung der Wähler durch Speis' und Trank sehr häufig war. Es wurde in einigen Komitaten schon 1822 die geheime Abstimmung angeordnet, das war aber bis 1848 nur eine Ausnahme. Bei der Abstimmung sonderten sich die ein paar Hundert Grundbesitzer von den Massen der Annalisten ab. HO