Fejér Megyei Történeti Évkönyv 6. (Székesfehérvár, 1972)
Közlemények - Kállay István: Die Organe und Personen der Stadtreierung von Stuhlweissenburg 1688 – 1790
Kállay István: DIE ORGANE UND PERSONEN DER STADTREGIERUNG VON STUHLWEISSENBURG 1688—1790 Der Aufsatz behandelt die Organe und Personen der Stadtgewalt, — Verwaltung und -Gerichtsbarkeit von Stuhlweissenburg in der folgenden Gliederung: I. Gewalt, Kodifikation (Magistrat, Äusserer Rat, Gewählte Kommunität) II. Verwaltung (allgemeine, Polizei-, Steuer-, Wirtschafts-, Sanitäte-, Schulund Postwesen) III. Gerichtsbarkeit. Bei jeder Funktion bringt der Autor die lateinische und deutsche Bezeichnung, den Wirkungskreis und die Verantwortung, die Umstände der Wahl oder Designation, die Bildungsanforderungen, die Entlohnung, bzw. anschliessend das Namensregister der Stadtbeamten und Angestellten. Als Quellen wurden in erster Linie die Protokolle des Stadtmagistrates benützt. Als wichtigste Organ der Stadtregierung erschien der Innere Rat (Magistrat), der die Kodifikation, die Verwaltung sowie die Gerichtsbarkeit ausübte. Als Präsident der Magistrats- und Gerichtssitzungen fungierte der Richter (judex), der gleichzeitig das Haupt der Stadtverwaltung war. Der Innere Rat von Stuhlweissenburg, der sich nach der Befreiung von der Türkenherrschaft, am 10. Juni 1688 bildete, bestand aus drei deutsch — ungarischen Räten. Die Möglichkeit der freien Wahl des Magistrates wurde der Stadt 1703 im Stadtprivilegium verliehen. Richter und Magistrat wurden bis 1726 von der ganzen Bürgerschaft, nachher von der gewählten Kommunität gewählt. Bei der Wahl war meistens der Kommissar der Ungarischen Kammer anwesend. Die Landtagsabgeordneten, meistens der Stadtnotar und ein inneres Ratsmitglied, wurden vom Magistrat delegiert. Der Äussere Rat übte in erster Linie Kodifikationstätigkeit aus, ein Haupt war der Vormund (tribunus plebis). Der Äussere Rat nahm an der Festlegung des Steuerschlüssels, der Steuerveranlagung (Repartition) und an der Kontrolle der Steuer- und Stadtkammerverrechnungen teil. Die bestgebildete Person der Stadtverwaltung war der Stadtnotar. Er führte die Protokolle der Ratssitzungen, bewahrte den Schlüssel des Stadtarchives auf, vertrat die Stadt vor Gericht und reiste oft nach Pressburg und Wien. Die Führung der Stadt hatten 18 Patrizierfamilien in der Hand. Als solche erschien die Familie Parraghy, die 1691—1785, also 94 Jahre lang, Richter und innere Ratsmitglieder der Stadt stellte, weiterhin die Familie Yblacker (1712—1785), Perzel (1712—1785), Vicenti (1712—1778), Khorherr (1727—1785), Payerl (1689—1745), Schinigin (1703—1757) und Hiemer (1692—1745). 15—30 Jahre spielte die Familie Leittenecker eine gewisse Rolle, ebenso die Familien Nagy, Krismanics, Heck, Kiss, Fakanovics, Borsz, Schlosser, Panitz und Kreskay. Einige dieser Familien waren aus dem Kreis der reichen Fernhandelsleute, die meisten aber aus dem begüterten Acker- und Weingartenbesitzer. Die Mitglieder des Äusseren Rates und der Gewählten Kommunität stammten aus der Schicht der weniger begüterten Handwerker, Acker- und Weingartenbesitzer. Gar keine Vertretung hatten die sich immer vermehrenden Stadtinquilini, die höchstens subalterne Funktionen bekleideten.