Breznyik János: A Selmecbányai Ágost. Hitv. Evang. Egyház és lyceum története 16. sz. (Selmecbánya, 1883)

Harmadik fejezet: - Eberhard Mátyás meghivatása

aber die Schwägerschaft bel a üget, halten wir es uiit unsern Praeceptoribus und geistlichen Recht, das man sie nicht lasse zusammen kommen, bis ins vierdte g 1 i e d t. Die Ehescheidung soll nicht leichtlich zugegeben werden von Kirchendienern, sondern es soll alles besche­hen mit vorwissen der Obrigkeit, denn Christus, der Herr spricht: Was Gott zusammenfüget, soll der Mensch nicht scheiden. Es sey denn umb des Ehebruchs willen. Darnach von wegen der muthwilligen verlassung, wann ein theil von andern wegleuft in der meinung, das es nicht will wiederkommen und bleibet etlich Jahr aussen. Umb dieser zweyerlei Ursachen willen giebt die Schrift zu die Ehescheidung Matt, am 5. v. 19. und I. Cor. 7. Wo es sich aber zutrüge, durch Gottes verhengniss das ein Partey von dem feinde weggeführet würde, so soll das eine theil schuldig sein zu warten auf das andere, mit dem gefangenen gedult haben. Aber zu heyrathen dem theil, so daheim ist, soll mit nichten zugelassen werden. Es sey denn das man gewisse zeugniss habe, das die gefangene Persohn todt sey. Was die Witwer und Witfrauen belanget, die sollten ihre gewissen und Ehr bedenckeu, und nicht Monath zweyen oder dreyen, wie dann bey etlichen brauchig ist, heyrathen. Sondern zum wenigsten ein halbes Jahr warten ; doch wollen die Kirchendiener mit ihrer Obrigkeit in diesem Stuck ein freundliches vernehmen haben. Die heimlichen verlöbniss geben wir in unsern Kir­chen gar nicht zu. Denn es soll alles ordentlich und ehrlich zugehen und sollen Verlöbniss beschehen, mit vorwissen der Eltern, oder derer, die au Statt der Elteru sind. So leute sein, die zur Ehe tretten wollen, soll man sie dreymal nach einander verkündigen, Braut und Brauti­garn sollen die Ehe in Gottes nahmen anfangen, und vollenden, und soll die Trauung nicht geschehen des Abendts, sondern zur gelegener Zeit, das sie die Predigt uud Gottes dienst nicht versäumen.

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