Jászay Károly: Magyar luteránus megmozdulások Cluj–Kolozsváron : 1798–1861. Kolozsvár 1937.

8 verhältnissmässig eine kurze Zeit; so gieng es auch denen im vorigen Jahrhundert reformiert gewordenen Sachsen, ihr Gottesdienst in der Ówarer Kirche hörte bald auf. Anliche Fälle lassen ähnliche Folgen vermuthen. Hat nun aber eine Landessprache das Recht, sich zu erweitern, so hat eine andere einheimische Sprache nicht minder das Recht die erlaubten Mittel zu ihrer Selbsterhaltung und Ausbreitung auch anzuwenden. 6-°. Unsere diesmalige W. Geistlichkeit kämme bei ihren gutgesinn­ten Zuhörern, wenn der Plan der Bittsteller ausgeführet würde, in einen offenbahren Widerspruch, weilen sie ihnen sehr oft von der Kanzel auch aus Gründen der Religion die (fleissige Nahrung der Muttersprache empfahl. 7-o.) Die bittende Parthei hat keinen Fond, ihren begehrten ungrischen Amtslehrer gehörig zu besolden ; noch vielweniger ein taugliches Subiekt, welches diese Nation übernehmen könnte. Es wäre daher besser, wenn diese unsre blos ungrisch verstehende Glaubensbrüder, wie bisher ge­schehen, manchmal zu einer Predigt in die reformierte Kirche giengen, zu seiner Zeit aber die hl. Sakramente in der unsrigen empfingen, als dass man Gefahr lauffen solte, in wenigen Jahren die blühende deutsche Kirche in eine ungrische verwandelt zu sehn. Welches unausbleiblich erfolgen würde, weil in die sub litera A beigebogene Liste der Bittsteller sich auch Sächsische HausVäter haben einschreiben lassen, welche gut deutsch u. sächsisch können, ihre Kinder aber in dieser Muttersprache unverantwortlich vernachlässigen. Solchen könn'e eine nachdrückliche Zuschrift von E. H. Löbl. Ober-Consistorium die beste Weisung zu ihrer Eiterpflicht angedeihen lassen. Wir überliessen indessen alles dem weisen (u. väterlichen Rat­schlage gehorchen und verbleiben mit vollkommensten Er­gebenheit) Ihro Excellenz Hochwohlgebohrner Freyherr Hochlöbliches Ober Consistorium Hochzuverhehrende Herrn und Gönner Hochderselben Klausenburg d. 21. Nov. unterthänigste Diener 3 1798. Ezen felterjesztésre a Főconsistorium 1799. február hó 12-én a követ­kezőket válaszolta: Löbliches Consistorium Domesticum! Jede Uneinigkeit und Spaltung in der Menschlichen Gesellschaft macht Erschütterung und nirgends ist diese, wie die Erfahrung uns lehrt, von grössern Folgen, als in der Religion gewesen ; und dieses Ober Con­sistorium hat daher die zwischen den deutschen und den ungarischen Evangelischen Religions-Verwandten sich ergebene Irrung und Missver­3 Ág. h ev. egyházközség levéltára III. k 47. sz. Az okirat vízfoltos, hiányos, kon­zerválva van.

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