Jászay Károly: Magyar luteránus megmozdulások Cluj–Kolozsváron : 1798–1861. Kolozsvár 1937.

13 Az elhangzott könyörgésre a Főconsistorium 1809. január 15-én az az eredeti kérvény visszaküldése mellett véleményt kér a helybeli egy- . háztanácstól. 8 Az egyháztanács most is merev, elutasító álláspontra helyezkedik s a következő előterjesztést teszi: Euer Excellenz ! Hochgeborner Freiherr u. Präses! Hoch Löbliches Ober Consistorium I Hochzuverehrende Herren und Gönner! Dem von einem HochLöblichen OberConsistorium erhaltenen Auf­trag gemäss, auf die Supplique unserer der deutschen Sprache nicht kundigen, und die Einführung eines mit dem deutschen abwechselnden Gottesdienstes in Ungarischer Sprache bittenden Evangelischen Glaubens­brüder unsere gutächtliche Berichteserstattung einzuschicken : eilen wir in pflichtschuldigster Ergebenheit unsere unvorgreiflichste Meinung und ganz ergebenste Bitte einem HochLöblichen OberConsistorium einzureichen. Mit Anbiegung der wahren witzig seyn sollenden (ein)gangs ober­wähnter Supplique : antworten wir auf ihre Klagen : Seit der ersten, durch Deutsche bewirkten und dotierten Gründung des Evangelischen Gottesdienstes in Klausenburg wurde er nach der Absicht und dem Willen der Seeligen und um unsere Kirche höchst verdienten Stifter in deutscher Sprache gehalten, und wir halten uns verpflichtet den Willen dieser um uns so verdienten Männer nach Möglichkeit aufrecht zu er­halten. Dass einige unserer Glaubensbrüder, deren wie wir unten zeigen werden im Verhältnisse nur wenige sind, diese Sprache nicht verstehen, bedauern wir herzlich und haben auch von jeher sie dafür — so weit es möglich ist — dadurch zu entschädigen gesucht, dass wir es bey der Berufung eines Predigers zur unerlässlichen Bedingung gemacht haben, er müsse der Ungarischen Sprache wenigstens so weit mächtig seyn, um die Sacramente, die Copulation und Krankencomunion auch in Ungari­scher Sprache ertheilen zu können, was bisher auch geschehen ist — und mehr können wir denen, die die deutsche Sprache nicht mehr er­lernen können, nicht füglich einräumen. Hätten Sie wahren Eifer für die Evangelische Religion, so würden Sie wenigstens ihre Kinder zur Erlernung der deutschen Sprache in unsere gut organisierten deutschen Schulen, und nicht aufs Reformierte Colle­gium schicken. Dadurch aber handeln Sie selbst gegen ihren später an­geführten Grundsatz : dass die Sprache der Religion nachstehen müsste, was uns ohnehin nicht trift, denn unsere Religion fällt und steigt in gleichem Verhältniss mit unserer Kentniss der deutschen Sprache. Ueber­dies hat der Prediger allen denen, die kein deutsch verstanden und sich zur Vorbereitung auf den Genuss des heiligen Abendmahles in der diesem Geschäfte bestimmten Fastenzeit ordentlich meldeten, diesen Un­terricht auch in Ungarischer Sprache ertheilt. Die Klage dass er dies nicht habe tun wollen ist also zuverlässig ungegründet. 8 Ág. h. ev. egyházközség levéltára III. k. 74. sz.

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