Victor Hornyánszky: Beiträge zur Geschishte evangelischer Gemeinden in Ungarn (Pest, 1867)

Vorwort

— 34 Botsdorf in der Zips, wurde 1681 eine Artikular-Gemeinde. 1682 war hier Prediger Georg Buchholz, früher Lehrer zu Georgenberg, der von Botsdorf vertrieben in Käsmark ein Asyl fand, wo er später als slavischer Prediger wirkte. 1791 Andreas Thaiß, früher Lehrer zu Jolöva. 1798 Georg Okrutzky. 1808 Andreas Scultety, früher Lehrer in Ragendorf, dann Pfarrer zu Vrbka in Mähren. Zum Schulamte wurde um das Jahr 1617 Daniel Oelsner berufen. Er war aus El­bingen in Preußen gebürtig, wo sein Vater Philipp Prediger war. Rach mancherlei Unfällen kam er nach Ungarn und studirte einige Zeit zu Neusohl, dann zu Neudorf in der Zips. Er unterrichtete die Jugend mit aller Treue und Rechtschaffenheit volle sechs Jahre hindurch. Von Botsdorf kam er nach Göllnitz. Sein Nachfolger war Samuel Fröhlich. Bottyán im Zempliner Comitate. 1683 am 5. September ist Nikolaus Posoczi aus dem Eisenburger Com. vom Superiutendenten Philipp Heutschius in Kaschau zum Prediger ordinirt worden. Bozok ein Markt im Honter Comitate. 1634 wurde Martin Spet- kius von Czernovitz als Prediger berufen. Nach dem Tode des Superin­tendenten Georg Lani, Prediger zu Bries, wurde Spetkius in der am 10. Jänner 1652 zu Windisch-Proben (Toth-Prona) im Thurotzer Com. abgehaltenen Synode einstimmig zum Superintendenten der Comitate Thurotz, Sohl, Neograd und Honth erwählt. „Zu dieser Würde erhoben, lesen wir in einer deutschen Handschrift, änderte er sich in seinen Gesin­nungen gar nicht, sondern wie er immer ein geschäftiger und unver­drossener Mann war, so bezeugte er sich auch bei dieser seiner neuen Würde als einen solchen und verabsäumte nichts, was entweder zur ein­zuführenden Kirchenordnung oder zur Ausbreitung der evangelischen Lehre gehörte. Sobald er Superintendent geworden ist, so unterwarf er seiner Subordination die Kontubernia und erinnerte nicht nur die Pre­diger zu einer fleißigen Abwartung ihres Amtes, zur Eintracht und zu einem unsträflichen Lebenswandel, sondern er verordnete auch viele heil­same und weise Dinge unter einer scharfen Ahndung und Bestrafung, wenn sie nicht befolgt würden. Unter diese Verordnungen rechnet man folgende: Die Taufe soll nicht bis auf den dritten Tag verschoben wer­den, niemand soll nach Sonnenuntergang ehelich zusammengegeben wer­den, — die Feiertage sollen den ganzen Tag feierlich begangen werden und endlich sollen die heiligen Reden der Prediger nicht mit Histörchen, Fabeln, Träumen:c. angefüllt sein. Jeder Gemeinde, die seines Rathes vonnöthen hatte, war er mit Rath und That an der Hand. Bei der Prü­fung der Candidaten zum geistlichen Amte war er pünktlich und das An­sehen seiner Senioren, die in seinem Distrikte waren, vertheidigte er auf's beste. In seinen Predigten war er populär in Ausdrücken, so daß ihn der Allereinfältigste leicht verstehen konnte. — Oesters empfand er die all er heftigsten Schmerzen in den Füßen. Einstens, nämlich 1655, dankte er Gott von heiliger Stätte, daß er ihn von diesem Uebel befreit

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