Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Andrea Sommer-Mathis abgeschlagen werden wolte“. Man könne den Bittsteller daher einfach auf sein Auf- nahmedekret verweisen, es sei denn, der Kaiser beabsichtige, „von dero geheimen= und Conferenz:Rath, wie auch Finanzen Praeside graffen gundaccar Thomas von Star­hemberg für Jhn sogar nachtrucklich einlegenden allerunterthänigsten intercession Jhme von der Scholaren Besoldung etwas per modum einer Beyhülff allermildest zu kommen zu lassen“. Kaiser Karl VI. läßt das Bittgesuch abschlägig bescheiden. OMeA 27 fol. 304r - 308v und OMeA Prot. 12 fol. 523v - 528v (1730 März 17, Referat ohne Resolution; Beilage: 1730 Januar 3, Lit. H, Gutachten des Hofmusikdirektors): Bittgesuch des Franz Scio für seinen Sohn Niclaß um die Besoldung des verstorbenen Hoftänzers Carl Philebois101) in der Höhe von 360 Gulden. Der Hofmusikdirektor hält Niclaß Scio einer Entlohnung für würdiger als den zweiten Bewerber, Franz Anton Philebois: Scio sei der bessere Tänzer; außerdem habe der alte Philebois102) seinen Sohn ohne besondere Spesen selbst unterrichtet, während Franz Scio große Auslagen gehabt habe, um „seinen Sohn in die frembde, alß das reich, Nie­derland und Franckreich reyßen, und dorten durch viel Besßere Meister instruiren zu Lasßen“. Alexander Philebois d. Ä. habe zwar eine große Familie, jedoch für sich, seine Frau und seine Kinder ein ansehnliches Gehalt und Nebeneinkünfte aus ihren Auftrit­ten in den Hofballetten, „aber umb gute und geschickliche recrouten für das Theatrum herbey zu zieglen, Er ehender für den jungen Scio, alß nicht für den Phillebois ein- rathen müste“. Der Obersthofmeister überläßt die Entscheidung über die künstlerische Qualifikation der beiden Bewerber dem Kaiser, zieht aber gleichfalls Niclaß Scio vor, weil „Er, alß seine Eltern dahier nicht Bey sich habend, dahier ohne besoldung nicht wird Bestehen können“ - anders als Franz Anton Philebois, dessen Besoldung in den 1300 Gulden, die sein Vater erhalte, bereits inkludiert sei. Die Resolution des Kaisers fehlt. OMeA 27 fol. 284r - 289v + 335r - 338v und OMeA Prot. 13 fol. 89v - 97r (1731 März 26, Referat mit Resolution); OMeA Prot. 13 fol. 164r (1731 Mai 4, Bescheid): Wiederaufnahme des Referats vom 17. März 1730, das ohne kaiserliche Resolution ge­blieben war. Im Zusammenhang mit der Frage, ob die Stelle des verstorbenen Hoftänzers Alexander Philebois d. J.103) dessen Bruder Franz Anton zu geben sei, meint der Obersthofmeister, daß aus den vom Hofmusikdirektor 1730 angeführten Gründen Niclaß Scio vorzuziehen sei. Diesen habe auch der Minister der Geheimen Hofkonferenz, Gundacker Thomas Graf Starhemberg, „nachtrucksambst“ empfohlen. Der Kaiser entscheidet sich dennoch für Franz Anton Philebois und vertröstet Niclaß Scio auf eine andere „Apertur“, meint aber gleichzeitig: „will sehen ä parte mit etwas helffen zu können“. OMeA 29 unfol. und OMeA Prot. 14 fol. 52r - 57v (1733 Februar 18, Refe­rat mit Resolution, Nr. 2; Beilagen: präs. 1732 November 3, Bittgesuch 101) Verstorben am 19. Oktober 1729. 102) Alexander Philebois d. Ä. 103) Verstorben am 19. November 1730. 88

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