Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Die Tänzer am Wiener Hofe OMeA 23 unfol. und OMeA Prot. 11 fol. 668v - 672v (1727 Oktober 10, Referat mit Resolution, Nr. 2; Reilagen: präs. 1727 Oktober 1, Rittgesuch des Philipp Gumpenhuber; 1727 Oktober 7, Lit. B, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 11 fol. 675v (1727 Oktober 25, Bescheid): Bittgesuch um Aufnahme als Hoftänzer oder wenigstens als Scholar mit der entsprechenden Besoldung von 360 Gulden unter Berufung auf seinen Vater und dessen Verdienste als Hoftänzer und Edelknabentanzmeister bei Kaiserin Eleonore Magdalena. Er selbst habe, um das Andenken seines Vaters hochzuhalten und fortzusetzen, „von Kindheit an auf daß Tanzen sich geleget“, trete bereits seit dreizehn Jahren unentgeltlich auf dem Hoftheater auf, habe sich privat weitergebildet, sodaB er es mit jedem der kaiserlichen Hoftänzer aufnehmen könne. 1726 sei er auf eine frei werdende Stelle vertröstet worden, habe aber inzwischen gehört, „daß ein anderer frembder junger Mensch nahmens Carl Scio“94) als Tänzer aufgenommen und ihm damit vorgezogen worden sei. Der Hofmusikdirektor lobt Philipp Gumpenhuber, „daß Er im Tantzen nicht der schwä- cheste seye“ und rät zu seiner Aufnahme als Hofscholar mit den üblichen 360 Gulden, um so mehr, „alß wegen des an Kräfften schon abnehmenden Tantzmeisters la Motte95), dan deren Hoff Tantzem Lang96), alten Selliers97), Phillebois98), und anderer, an denen Tantzem sich mit der zeit ein abgang erzeigen würde“. Der Obersthofmeister will Philipp Gumpnehuber diese Gnade angesichts seiner langjährigen unentgeltlichen Dienste „ganz gern vergönnen“, obwohl sich eigentlich noch keine „apertur“ ergeben hat. Placet des Kaisers. Philipp Gumpenhuber wird ab 25. Oktober 1727 als kaiserlicher Hoftänzerscholar mit einer Besoldung von 360 Gulden im Jahr angestellt. OMeA 27 fol. 304r - 308v und OMeA Prot. 12 fol. 525v - 528v (1730 März 17, Referat ohne Resolution; Beilage: 1730 Januar 3, Lit. E, Gutachten des Hofmusikdirektors): Bittgesuch um die Stelle des verstorbenen Hoftänzers Carl Philebois99) unter Verweis auf die 29jährigen Dienste seines Vaters Tobias Gumpenhuber und seine eigene durch neunzehn Jahre „absque ullo emolumento“ und erst seit zwei Jahren bezahlte Tätigkeit bei Hof. Gerade die Tatsache, daß Philipp Gumpenhuber erst vor kurzem als besoldeter Tänzerscholar aufgenommen worden war, ist für den Hofmusikdirektor ausschlaggebend dafür, ihn noch zur Geduld zu verweisen, „umb sich mit der Zeit Besßer meritirt zu machen, obwohln Er sonsten zur approbation deren vorgesezten Meistern sich gar wohl auff führe“. Der Obersthofmeister schließt sich dieser Meinung an. Die Resolution des Kaisers fehlt. 94) Niclaß Franz Scio. 95) Simon Pietro Levassori della Motta. 96) Franz Lang von Langenau. 97) Franz Joseph Selliers. 98) Alexander Philebois d. Ä. 99) Verstorben am 19. Oktober 1729. 85