Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Die Tänzer am Wiener Hofe OMeA 27 fol. 304r - 308v und OMeA Prot. 12 fol. 525v - 528v (1730 März 17, Referat ohne Resolution; Reilage: 1730 Januar 3, Lit. H, Gutachten des Hofmusikdirektors) (1730 März 17, Referat): Bittgesuch des Alexander Philebois d. Ä. um die Besoldung des verstorbenen Hoftänzers Carl Philebois92 93) in der Höhe von 360 Gulden für seinen dritten Sohn Franz Anton. Nach Meinung des Hofmusikdirektors verdiene Frantz Niclaß Scio die erledigte Besoldung eher als Franz Anton Philebois, weil er im Tanzen besser sei, sein Vater ihn unter großen finanziellen Aufwendungen ins Ausland (Deutschland, Niederlande, Frankreich) in die Lehre geschickt habe, während Alexander Philebois d. Ä. seinen Sohn ohne große Ausgaben selbst unterrichtet habe. Alexander Philebois habe zwar eine große Familie, erhalte jedoch für sich, seine Frau und seine Kinder nicht nur eine hohe Besoldung, sondern genieße wegen der zahlreichen Familienmitglieder, die hei den Balletten im Rahmen der Hofoper mitwirkten, auch viel mehr „accidentzien“. Insgesamt hält der Theaterintendant Scio für geeigneter, „umb gute und geschickliche recrouten für das Theatrum herbey zu zieglen“. Der Obersthofmeister überläßt zwar die Beurteilung der künstlerischen Fähigkeiten dem Kaiser, hält aber auch den jungen Scio für besser geeignet, auch weil er angesichts der Tatsache, daß seine Eltern nicht in Wien wohnen, viel mehr auf ein Gehalt angewiesen sei, während Franz Anton Philebois bei seinen Eltern wohnen könne. Außerdem beziehen die Eltern Philebois eigentlich die Besoldung auch für ihn, denn die 1500 Gulden, die Alexander Philebois d. Ä. verdiene, seien ihm bei seiner Wiederaufnahme in kaiserliche Dienste im Jahre 1713 unter der Bedingung gewährt worden, „daß nicht allein Er, sondern auch auff erforderen sein Weib und Söhne auff dem Kay:n Theatro mit zu Tantzen verbunden seyn solten“. Die Resolution des Kaisers fehlt. OMeA 27 fol. 284r - 289v + fol. 335r - 338v und OMeA Prot. 13 fol. 89v - 97r (1731 März 26, Referat mit Resolution; Reilagen: 1729 Dezember 23 und 1730 Dezember 24, Rittgesuche des Alexander Philebois d. Ä.; 1731 Januar 30, präs. 1731 Februar 10, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 13 fol. 163rv (1731 Mai 4, Rescheid): Wiederaufnahme des Referats vom 17. März 1730, das ohne kaiserliche Resolution blieb. Bittgesuch des Alexander Philebois d. Ä. um die durch den Tod seines Sohnes Alexander95) vakant gewordene Hoftänzerstelle für seinen Sohn Franz Anton. Der Hofmusikdirektor meint, Franz Anton Philebois könne sich noch gedulden, weil auch der wirkliche Hoftänzer Franz Tamm noch „wie ein Supemumerari ohne Besoldung stünde“, und Joseph Bruno schon viel länger Scholar sei als Franz Anton Philebois; man könne ihm jedoch inzwischen die Scholarenbesoldung gewähren. Der Obersthofmeister rät zwar zur Ernennung von Franz Anton Philebois zum Hoftänzer, nicht aber zur Gewährung einer Besoldung - da sei Frantz Niclaß Scio vorzuziehen, auch weil „andurch dem schon in seinem Vatter dem alten Phillebois virtualiter mit Besoldeten jungen Phillebois nicht das mindeste Unrecht geschihet“; Franz Anton Philebois könne daher auch leichter als Scio auf eine Vakanz warten. Trotz dieser negativen Empfehlungen gewährt der Kaiser Franz Anton Philebois nicht nur den Titel eines Hoftänzers, sondern auch die bisherige Besoldung seines Bruders 92) Verstorben am 19. Oktober 1729. 93) Verstorben am 19. November 1730. 83