Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Andrea Sommer-Mathis Jahren unentgeltlich und sei dennoch auf eigene Kosten mit nach Prag gereist, habe selbst noch nie eine Bezahlung verlangt, sondern nur den Titel eines Hoftänzers als Anerkennung für seine Dienste. Der Kaiser folgt der Argumentation des Obersthofmeisters und nimmt Franz Tamm als wirklichen Hoftänzer ohne Besoldung auf. OMeA Prot. 11 fol. 484v-485r (1727 Januar 10, Bescheid)86): Abschlägiger Bescheid auf das Bittgesuch Franz Tamms um Besoldung - wenigstens die einem Scholaren zustehenden 360 Gulden im Jahr - mit der Begründung, daß er selbst ursprünglich angeboten habe, so lange ohne Besoldung zu dienen, bis eine bezahlte Hoftänzerstelle frei würde, was aber bislang noch nicht der Fall war. OMeA 24 unfol. und OMeA Prot. 12 fol. 6r - lOv (1728 Januar 28, Referat mit Resolution; Beilage: 1728 Januar 14, Num. 1, präs. 1728 Januar 18, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 12 fol. 15v - 16r (1728 Februar 21, Bescheid)87): Neuerliches Bittgesuch um Anweisung einer Besoldung, unter Verweis auf die Verdienste des Vaters, auf die Ausgaben, die er durch seine Fahrt zu den Krönungsfeierlichkeiten nach Prag gehabt habe, und auf das geringe Einkommen, das er durch seine wenigen Schüler und seine Auftritte in der Hofoper erziele. Der Hofmusikdirektor spricht sich dagegen aus, weil er ihn für tänzerisch nicht so qualifiziert hält, daß er einer Besoldung würdig wäre. Er sei seinerzeit „zur Consolierung“ seines verstorbenen Vaters „auff Vorbitt des jezigen Leib=Garde Hartschieren Hauptmanns graffen v. Althaan mehr der Ehren, alß seiner Capacität wegen zum würck- lichen Hoff=Tantzer auffgenohmen“ worden und hätte sich vielleicht für einen anderen Beruf viel besser geeignet. Aus diesem Grund und auch, „umb allen denen, welche anfangs nur alß Supemumerarij ohne Besoldung in Ew: May: diensten sich ein zu tringen, und einzuschleichen suchen, Bald hernach aber die besoldung zu praetendiren sich unterstehen, wan schon deren Sie sich noch nicht würdig gemacht haben, kein Böses exempel oder anleitung zur Consequenz zu geben“, rät der Musikkavalier, Franz Tamm abzuweisen. Der Obersthofmeister schließt sich dieser Meinung an. Es sei ohnedies für den Bittsteller Gnade genug, als wirklicher Hoftänzer aufgenommen und dadurch den drei vor ihm „in der ordinanz gestandenen“ Tänzern Thoma Caetano della Motta, Alexander Philebois d. J. und Joseph Bruno vorgezogen worden zu sein. Außerdem seien die Besoldungen der Hoftänzer insgesamt bereits auf 8340 Gulden im Jahr gestiegen - unter Kaiser Josef I. waren es noch 7080 Gulden, unter Leopold I. gar nur 4780 Gulden gewesen; diese „ohne noth noch mehr zu vermehren des aerarij dermahlige leyder nur all zu Bekante ohnzulänglichkeit nicht zu lassen zu wollen scheinet“. Kaiser Karl VI. läßt Franz Tamm abweisen. OMeA 27 fol. 304r - 308v und OMeA Prot. 12 fol. 523v - 528v (1730 März 17, Referat ohne Resolution; Beilage: OMeA 27 fol. 329r - 330v, 1730 Januar 3, Lit. G, Gutachten des Hofmusikdirektors)88): 86) Vgl. Walter P i 11 i c h Kunstregesten 481 (Nr. 367). 87) Vgl. Walter P i 11 i c h Kunstregesten 483 (Nr. 376 und 377). 88) Vgl. Walter P i 11 i c h Kunstregesten 487 f. (Nr. 397). 80