Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Andrea Sommer-Mathis Nach dem Tod des Andreas Riegler Bittgesuch seines Vetters Johann Peter um Gehaltserhöhung seiner bisherigen 360 auf 600 Gulden, wie sie Andreas Riegler verdient habe, unter Verweis auf seine achtjährige Tätigkeit als Hoftänzer mit der niederen Scholarenbesoldung. Außerdem habe er noch zu Lebzeiten des Vetters an dessen Stelle, ,/:alB der es seiner zuständten halber nicht mehr verrichten können:/ die Kay: vnd Königlm Knaben instruiret, vnd damit annoch continuiret, wordurch ihme an der zeit souill abgienge, daß er andere Scholaren in der statt, wouon er noch ein Utile gezogen, hatte mäßen fahren laßen“. Er könne aber unmöglich weiterhin mit 360 Gulden aus- kommen, ohne sich in Schulden zu stürzen. Der Obersthofmeister bestätigt die Angaben Johann Peter Rieglers, und auch der Hoftanzmeister Francesco Torti bezeugt, „daß er gar fleißig sey, vnd sich gern bemüehe, vnd seine Besoldung gering ist“. Man rät zu einer Besoldungsverbesserung von 140 Gulden im Jahr. Placet des Kaisers. OMeA Prot. 7 fol. 318rv (1712 Oktober 3, Bescheid): Nach dem Tod Kaiser Josefs I. neue Besoldungsanweisung für den Edelknabentanzmeister Johann Peter Riegler rückwirkend ab 11. Oktober 1711. OMeA Prot. 7 fol. 333v (1712 Oktober 24, Beilage zu Referat betr. Wiederaufnahme des nach dem Tod Kaiser Josefs I. entlassenen Theaterpersonals: Liste der Hoftänzer): Johann Peter Riegler dient seit 1. Januar 1698 als Hoftänzer mit 500 Gulden jährlicher Besoldung; daneben erhält er für die Instruktion der Edelknaben 200 Gulden im Jahr. OMeA 13 fol. 444rv und OMeA Prot. 7 fol. 436v (1713 Januar 26, Kaiserliches Dekret betr. Wiederaufnahme der Hoftänzer in den Hofstaat Kaiser Karls VI.): Wiederaufnahme Johann Peter Rieglers als 3. Hoftänzer rückwirkend ab 1. Oktober 1711 mit 500 Gulden jährlicher Besoldung. OMeA SR 191 („Der Röm: Kay: May: Caroli VI. Hoffstatt de Anno 1712“) fol. 238r: Johann Peter Riegler erhielt als Edelknabentanzmeister ab 1. Oktober 1711 ................200 Gulden ab 1. April 1712 .....................300 Gulden ab 1. April 1716 .....................400 Gulden OMeA SR 77 (1719 Juni 20, Intimat an das Obersthofmeisteramt) und OMeA Prot. 9 fol. 160r (1719 Juni 26, Bescheid): Johann Peter Riegler erhält als Edelknabentanzmeister „in ansehung seines anwendenden grossen fleiß= und Eyffers“ eine Besoldungsverbesserung von 100 Gulden zusätzlich zu seinen bisherigen 300 Gulden im Jahr rückwirkend ab 1. April 1716. OMeA 29 unfol. und OMeA Prot. 14 fol. 52r - 57v (1733 Februar 18, Referat mit Resolution, Nr. 3; Beilagen: präs. 1732 Dezember 23, Bittgesuch 46