Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Andrea Sommer-Mathis einen Tänzer außergewöhnlichen Anerkennung seiner Verdienste durch die Verleihung eines erblichen Adelsprädikats abgewiesen. Sein Sohn blieb als Rind eines einfachen Hoftänzers mit seiner Bitte um eine Gnadenpension unberücksichtigt. Johann Andreas Bohr, Edelknabenlautenist, Gitarrelehrer der Erz­herzoginnen Maria Josepha (seit 1694), Maria Theresia und Maria Mag­dalena; Tänzer (ab 1671 bei Komödienaufführungen) OMeA 7 fol. 295r und OMeA Prot. 4 fol. 94 rv (1688 März 5, Referat mit Re­solution); OMeA 7 fol. 302v und OMeA Prot. 4 fol. 94v (1688 März 5, Be­scheid): Bittgesuch des Edelknabenlautenisten Johann Andreas Bohr um die übliche Tänzerbe­soldung oder wenigstens um Verköstigung an der Hoftafel unter Verweis auf die lang­jährigen Dienste seines Vaters und seine eigene 17jährige Tätigkeit als Tänzer bei Komödienaufführungen. Der Hofkontrollor warnt davor, daß Bohr im Falle der Bewilligung zusätzlicher Geld­mittel mehr als andere Tänzer verdienen würde. Der Obersthofmeister hält sich nicht für kompetent, eine diesbezügliche Entscheidung zu treffen. Um mehr zu verdienen, möge Bohr Unterricht im Lautenspiel erteilen. Wenn überhaupt, so könne man ihm etwas unter der Hand geben, um negative Bei­spielwirkungen auf die anderen Hoftänzer zu vermeiden. Der Kaiser meint jedoch, Bohr könne mit seiner Besoldung zufrieden sein, weil auch seine Vorgänger finanziell nicht besser gestellt gewesen seien. OMeA 10 fol. 255rv und OMeA Prot. 5 fol. 417r - 418r (1695 Juli 28, Re­ferat mit Resolution); OMeA 10 fol. 248r und OMeA Prot. 5 fol. 418r (1695 Juli 28, Bescheid): Bittgesuch um eine Besoldungsverbesserung von 10 Talern im Monat. Der Obersthofmeister hält fest, Bohr verdiene als Lautenist 240 und als Hoftänzer 210 Gulden im Jahr, insgesamt also 450 Gulden. Die Aja der Erzherzoginnen57) und der Hofmusikdirektor befürworten das Gesuch mit dem Hinweis auf seine Bescheidenheit, „daß er sich pro praeterito et futuro mit 10. Thallem Monathl: Contentire“. Der Kaiser bewilligt in Anbetracht der Tatsache, daß Bohr seine Tochter, Erzherzogin Maria Josepha58), unterrichte, die geforderten 10 Reichstaler im Monat. OMeA 10 fol. 349r - 356v und OMeA Prot. 5 fol. 450v - 454r (1695 Oktober 25, Referat mit Resolution), OMeA 10 fol. 291r - 297v (Entwurf): Im Zusammenhang mit den Bittgesuchen verschiedener Hoftänzer um Besserstellung nach dem Tod des Hoftanzmeisters Domenico Ventura wird im Gutachten des Oberst­hofmeisters festgehalten: „Der Andreas Bohr Blibe über seine Besoldung Bey denen ih- me wegen des Tanzen außgeworffenen 210 fl. dan er ins Künfftig nicht mehr zuthuen Bekombt, alß vor disen“. 57) Maria Eusebia Gräfin Breuner. 58) 1687-1703.

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