Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Die Tänzer am Wiener Hofe 26jähriger Gefangenschaft zurückgekommen sei. Johann Carl Goyer sei gerichtlich zur Rückzahlung von 200 Gulden an seinen Bruder über fünf Jahre verpflichtet, womit sich seine Entlohnung auf die Hälfte reduziere. Der Obersthofmeister bringt vor, daß fast der gesamte Hofstaat für Goyer eintrete, er schon König Ferdinand IV. „in Bahlen spilen bedienet“ und Kaiser Leopold I. „durch lange Jahr in Dantzen Satisfaction gibt, und es noch ferners zu thuen erbiettig“. Er schlägt dem Kaiser eine außergewöhnliche Regelung vor, der dieser auch folgt: Johann Carl Goyer wird mit einer jährlichen Pension von 200 Gulden abgefunden, „wordurch die übrigen dantzer die Verbesserung der Besoldung nicht begehren können, auch keine dergleichen motiven, alß wie Er Supplicant, allegieren können“. Placet des Kaisers. Carl Goyer war in den 60er Jahren des 17. Jahrhunderts zunächst als „Ballspiller“, dann als Hofballmeister am Kaiserhof tätig und wurde später auch als Tänzer herangezogen. 1671 verdoppelte der Kaiser seine bisherige Besoldung von 200 Gulden, um ihm aus seinen finanziellen Nöten zu helfen, in die er durch den hohen Zins des Hofballhauses und das schwindende Interesse am Ballspiel geraten war. Als auch damit seine pekuniären Schwierigkeiten nicht behoben waren, erhielt er zwar keine weitere Gehaltserhöhung, aber eine Pension, wodurch sich die stets gefürchteten Präzedenzwirkungen auf andere Tänzer vermeiden ließen. Franz (auch Franciscus) Joseph Mathias Lang von Langenau (1658- 25. Dezember 1734, 1721 Verleihung des erblichen Adelsprädikats55), Seiltänzer, Hoftänzer (Scholar ab 1692, wirklicher Hoftänzer ab 1697) OMeA 8 fol. 624v - 625r und OMeA Prot. 5 fol. 27v - 28r (1692 Juni 7, Referat mit Resolution), OMeA 8 fol. 614r - 619v (Entwurf), OMeA 8 fol. 629r - 630v (Bittgesuch des Franz Lang und Empfehlungsschreiben des Hoftanzmeisters Domenico Ventura); OMeA 8 fol. 627r und OMeA Prot. 5 fol. 28r (1692 Juli 1, Bescheid): Bittgesuch des Seiltänzers Franz Lang um Aufnahme als Tanzscholar, um „die rechte Adeliche danz Kunst, wie es bey Ewer Kay: May: Hoff gebrauchig“ zu erlernen. Der Hoftanzmeister Domenico Ventura rät zur Aufnahme, weil Mangel an Tänzern herrsche, „vnd der Supplicant allem ansehen nach Satisfaction geben wird“. Der Hofmusikdirektor denkt gleichfalls an eine Aufstockung der Zahl der Tänzer. Kaiser Leopold 1. bewilligt die Aufnahme Franz Langs als Schüler Domenico Venturas ab 1. Juni 1692 mit dem üblichen Lehrgeld von 360 Gulden im Jahr. 55) Allgemeines Verwaltungsarchiv Wien (AVA) Adelsarchiv : 1721 Juni 27, Adelsakt Franz Joseph Mathias Lang von Langenau. Vgl. Karl Friedrich von Frank Standeserhebungen und Gnadenakte für das Deutsche Reich und die österreichischen Erblande bis 1806 sowie kaiserlich österreichische bis 1832 mit einigen Nachträgen zum .^Alt-Österreichischen Adels-Lexikon“ 1823-1918 5 (Schloß Senftenegg 1972) 108. 41