Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Die Tänzer am Wiener Hofe OMeA 1 Ronv. 3 fol. llrv (1659/60 ?, Bittgesuch): Bittgesuch um Zahlung eines ausständigen Betrages von 3000 Gulden in vierteljährlichen Raten von 100 Gulden, um Anweisung von 50 Talern gemeinsam mit den Musikern sowie um 50 Gulden pro Quartal für einen Schüler. Santo Ventura verweist auf seine langjährigen Dienste: er sei bereits 1626 von Ferdinand II. aus Venedig nach Wien geholt worden, habe monatlich 50 Gulden sowie zum Neuen Jahr jeweils 200 Gulden erhalten und dabei die Freiheit genossen, zu unterrichten, wann es ihm beliebte; außerdem habe er für sich und seine Diener Anspruch auf Verköstigung an der Hoftafel gehabt. Nach dem Tod Ferdinands II. seien die bisherigen 200 Gulden auf 20 reduziert worden; als er darauf androhte, in seine Heimat zurückzukehren, habe Ferdinand III. wieder den Gesamtbetrag bewilligt und darüber hinaus monatlich 24 Gulden für den Unterricht der Edelknaben. Santo Ventura habe auch sämtliche kaiserliche Kinder von Jugend auf im Tanzen instruiert. 1652 habe er sich unter anderem auch mit einer neuen Ballettchoreographie35) um König Ferdinand IV. sehr verdient gemacht, worauf seine bisherige Besoldung von 50 Gulden monatlich auf ebensoviele Taler erhöht und ab diesem Zeitpunkt gleichzeitig mit den Musikern ausgezahlt worden sei. Seit dem Tod Ferdinands III. habe er kein Geld mehr erhalten, weshalb sich seine Forderung mittlerweile auf 5000 Gulden belaufe. Gutachten und Resolution des Kaisers fehlen. OMeA 1 Konv. 5 fol. 35v und OMeA Prot. 1 fol. lllv - 112r bzw. Prot. 3 fol. 73rv (1660 Mai 22, Bittgesuch und Resolution); OMeA Prot. 1 fol. 119rv bzw. Prot. 3 fol. 83r (1661 März 21, Bittgesuch und Resolution): Bittgesuch um das seit zwei Jahren ausständige Kostgeld von 400 Gulden für seinen ehemaligen Schüler Bemardo Zuchello sowie um Bestätigung des von Kaiser Ferdinand III. gewährten Anspruchs auf 100 Gulden pro Quartal zur Abgeltung eines Besoldungsausstands von 1600 Gulden. Der Obersthofmeister rät zur Anweisung sowohl des Kostgelds als auch der Besoldung. Leopold I. befürwortet in seiner Resolution vom 22. Mai 1660 die Auszahlung der ausständigen 400 Gulden Kostgeld; auf nochmalige Instanz des Hoftanzmeisters um tatsächliche Anweisung dieser Summe ordnet der Kaiser am 21. März 1661 neuerlich die tatsächliche Ausfolgung des Geldes an. OMeA 2 fol. 379r (1675, Liste von Geschenken anläßlich des Aderlasses von Kaiserin Claudia Felicitas): Santo Ventura erhält von der Kaiserin 2 Becher aus Augsburg im Wert von 91 Gulden 30 Kreuzer. OMeA 23 unfol. und OMeA Prot. 11 fol. 519v - 525v (1727 Februar 28, Referat mit Resolution): Im Zusammenhang mit dem Auftrag des Obersthofmeisters Rudolph Graf Sinzendorf, die Besoldungen der für die kaiserlichen Kinder aufgenommenen Sprach-, Musik- und 35) Venturas Ballettchoreographie stand möglicherweise in Zusammenhang mit dem Huldigungsspiel „La Gara“ anläßlich der Geburt der spanischen Infantin Margarita Teresa im Jahre 1652. vgl. Margret Dietrich Huldigungsspiele an die Erb-Infantin Margaretha: „La Gara“ am Hofe Leopolds I. in Spanien und Österreich im Barockzeitalter (= Akten des Dritten Spanisch-Österreichischen Symposiums, Kremsmünster, 25.-30. September 1983, Innsbruck 1983) 61-74. 21