Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Die Tänzer am Wiener Hofe Die Androhung von Sanktionen bei Mißachtung der kaiserlichen Befehle dürfte nicht viel genutzt haben, denn ein Jahr später wird dem Hofkontrollor befohlen, den Raum, in dem die Faschings- und Theaterkostüme aufbewahrt wurden, mit einem doppelten Schloß zu versehen27). 1717 erging neuerlich ein Intimat an Hofkapell- und Hoftanzmeister28), in dem sie aufgefordert wurden, ihre Untergebenen dazu anzuhalten, die Kostüme am Tag nach der Aufführung dem kaiserlichen Garderobier zurückzugeben und darauf zu achten, „damit gedachte Kleider und darzu gehörige Sachen, so uil möglich conservirt bleiben und nichts daran verdorben werde, herentgegen die weisfle Spize, händschuech, strümpff, vnd Schuech Ihnen verbleiben“. Die Mißbräuche mit den Kostümen hielten jedoch weiter an, und man überlegte sich andere Vorkehrungen, um dagegen anzukämpfen. 1721 schlug der damalige Hofmusikdirektor Conde de Cavella vor, den Mitwirkenden jeweils eine Pauschale zu geben, „accioché ogni uno debbano con quel denaro provedersi di spizzi, tele bianche, fettucce, guanti, perucche, ventagli, calze, scarpe, conciature di testa le donne; et ogni uno de’Attori adobarsi delle loro sollte praticate pietre false, come anco li Ballarini“29 30 31) - die Tänzer sollten pro Ballett 40 Gulden, die erste Tänzerin, sogar 75 Gulden erhalten. - Diese Regelung hinderte die Primaballerina aber nicht, noch im selben Jahr zwei damastene Kostüme, „so zu lezt gehaltener Ray:n faschings opera50) auß der Kay: Theatral guardarobba Ihro alfl Tänzerin verschafft worden“51) trotz des kaiserlichen Dekrets vom 1. Februar 1721 zu behalten. Dabei ist zu bedenken, daß die damaligen weiblichen Ballettkostüme dem Zeitkostüm ziemlich nahe kamen und erst im späten 18. Jahrhundert, als Berufstänzerinnen die höfischen Mitwirkenden ganz ablösten, eine Wandlung erfuhren. Alexander Philebois, Hoftanzmeister und Ehemann der Tänzerin, wurde daraufhin aufgefordert, die sofortige Rückstellung der Kleider zu veranlassen; widrigenfalls werde man ihm seine Besoldung streichen. Trotz dieser und anderer Probleme in der Verwaltung des höfischen Theaterwesens kann man mit Fug und Recht behaupten, daß Kaiser 27) IMStA OMeA 13 fol. 27rv und HHStA OMeA Prot. 7 fol. 119v (1711 Mai 5, Bescheid des Obersthofmeisteramtes). 28) HIIStA OMeA Prot. 7 fol. 485v - 486v (1717 Februar 21, Bescheid des Obersthofmeisteramtes). 29) Gutachten des Hofmusikdirektors Conde de Cavella undat. (Beilage zu Referat vom 4. Januar 1721 in HHStA OMeA 17 unfol.). vgl. auch HHStA OMeA Prot. 9 fol. 73v - 75r (1721 Januar 4, Referat). 30) „Alessandro in Sidone“ (Text: Apostolo Zeno/Pietro Pariati, Musik: Francesco Conti, Ballettmusik: Nicola Matteis, Ballette: Alexander Philebois/ Tobias Gumpenhu- ber/ Thoma Caetano Levassori della Motta, Bühnenbild: Giuseppe Galli-Bibiena). vgl. Hadamows k y Barocktheater am Wiener Kaiserhof 104. 31) HHStA OMeA Prot. 9 fol. 420v - 421r (1721 Mai 23, Bescheid des Obersthofmeisteramtes). 17