Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Andrea Sommer-Mathis zur Verwaltungsstruktur des höfischen Theaterbetriebes bis 1740 seien den Regesten vorangeschickt. Der Weg bis zur Aufnahme eines Tänzers in kaiserliche Dienste war äußerst langwierig und mühevoll. Er führte vom häufig jahrelangen freiwilligen Dienst ohne Bezahlung über die Tätigkeit als Scholar mit dem Einheitsgehalt von 360 Gulden, das neuerliche jahrelange Warten auf eine „Apertur“, das Freiwerden einer Stelle durch Pensionierung oder Tod eines Künstlers, schließlich zur Erhebung in die „Wirklichkeit“, zur Aufnahme als kaiserlicher Hofbeamte. Trotz dieses langen und harten Weges war der kaiserliche Dienst sehr begehrt, nicht nur wegen des ehrenvollen Titels, sondern auch wegen des manchmal ansehnlichen Einkommens und der sozialen Sicherheit. Man darf dabei nicht vergessen, daß gerade die Künstler nicht nur von der offiziellen Besoldung lebten - zumeist auch nicht leben konnten, sondern daneben auch Trinkgelder, sogenannte „Verehrungen“ aus der kaiserlichen Privatschatulle oder anderen Geldquellen erhielten, daß oft für Kost und Kleidung, nicht immer auch für Quartier gesorgt war, und gerade die Tänzer durch Unterrichtsstunden zusätzliche Verdienstmöglichkeiten hatten, wofür wiederum der Titel eines kaiserlichen Hoftänzers als Renommée sehr nützlich sein konnte. Dabei spielten - nicht anders als heute - Protektion, Empfehlungen und der Bekanntheitsgrad gewisser Namen keine unbedeutende Rolle. War ein Tänzer erst einmal in kaiserliche Dienste aufgenommen, so konnte er mit einer Lebensstellung bei Hof rechnen, solange der Kaiser resp. die Kaiserin lebte; erst durch ihren Tod wurden alle Verträge hinfällig. Der Nachfolger auf dem Kaiserthron stellte seinen Hofstaat jeweils neu zusammen, „confirmierte“ aber oft den gesamten oder zumindest Teile des alten Hofstaates seines Vorgängers. So bestätigte Leopold I. noch vor seiner Rückkehr von der Kaiserkrönung im Jahre 1657 den von Ferdinand II. in kaiserliche Dienste aufgenommenen Tanzmeister Santo Ventura, der für die Choreographie der Tänze, ihre Einstudierung und den Tanzunterricht bei Hof zuständig war. Nach seinem Tod im Jahre 1676 avancierte sein Sohn Domenico vom Tanzgehilfen zu seinem Nachfolger als Hoftanzmeister. Ihm standen zwei Gehilfen, zwei Berufstänzer und ein Scholar zur Seite. Der größte Teil der Tänzer wurde jedoch nach Bedarf aufgenommen und ohne fixes Gehalt für den Tag entlohnt. Daneben traten häufig - vor allem in den Abschlußballetten großer Festopern - auch die tänzerisch geschulten kaiserlichen Kinder und Hofadeligen auf. 1695 erhielt Francesco Torti die Stelle des verstorbenen Domenico Ventura; Claudius Appelshofer wurde Vizetanzmeister. Während der Regierungszeit Kaiser Josefs I. gab es kaum Veränderungen im tänzerischen Personal. Die Hoftanzmeister und -tänzer Kaiser 12